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   BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12   

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https://dejure.org/2012,42338
BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12 (https://dejure.org/2012,42338)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - VIII ZR 89/12 (https://dejure.org/2012,42338)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 (https://dejure.org/2012,42338)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 117 BGB, § 474 BGB
    Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines Haftungsausschlusses für Mängel eines Gebrauchtwagens

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 117; BGB § 474
    Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz als Strohmann vorgeschobenen Verbraucher-Verkäufers mangels Scheingeschäfts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen Verbrauchern bei Vorschieben eines Verbrauchers als Strohmann für einem Unternehmer zwecks Verkaufs der Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen Verbraucher und zur Umgehung der Verbrauchsgüterkaufregeln vom Unternehmer eingeschaltetem Strohmann

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit eines Kfz-Kaufvertrages trotz Vorschieben eines Strohmanns

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit des Kaufvertrags im Fall eines Umgehungsgeschäfts durch Einsetzen eines Strohmanns auf Verkäuferseite

  • rewis.io

    Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines Haftungsausschlusses für Mängel eines Gebrauchtwagens

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 117; BGB § 474
    Wirksamer Kfz-Kaufvertrag mit vom Unternehmer zwecks Verkauf unter Haftungsausschluss vorgeschobenen Verbraucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 117; BGB § 474
    Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen Verbrauchern bei Vorschieben eines Verbrauchers als Strohmann für einem Unternehmer zwecks Verkaufs der Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - Strohmann- und Scheingeschäfte: Wann wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strohmann-Kaufverträge: Mit dem BGH keine Scheingeschäfte

  • beck-blog (Auszüge)

    Strohmann des Verkäufers bei Autokauf

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gültiger Kaufvertrag trotz Umgehung der Gewährleistungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewährleistung beim fingierten "Autokauf von Privat"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrags zwischen einem Verbraucher und dem Strohmann eines Unternehmers zur Umgehung der Haftung beim Verbrauchsgüterkauf

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamer Kaufvertrag mit vorgeschobenem Verkäufer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit des Kaufvertrags im Fall eines Umgehungsgeschäfts durch Einsetzen eines Strohmanns auf Verkäuferseite

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrzeugkauf ist trotz Vorschieben eines Verbrauchers als Strohmann in Unkenntnis des Käufers kein unwirksames Scheingeschäft

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit des Kaufvertrags zwischen Verbrauchern bei Benutzung eines Verbrauchers als Strohmann durch einen Unternehmer

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strohmanngeschäft ist kein Scheingeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss der Gewährleistung durch Strohmanngeschäft? (IBR 2013, 179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 687
  • ZIP 2013, 269
  • MDR 2013, 202
  • NJ 2013, 210
  • VersR 2013, 503
  • BB 2013, 193
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12
    Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Strohmann vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so ist der Kaufvertrag zwischen den Verbrauchern wirksam, sofern nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) vorliegen (im Anschluss an Senatsurteil vom 22. November 2006, VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67).

    Aus dem Senatsurteil vom 22. November 2006 (VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00

    Eigenschaft eines Strohmanns als Verbraucher

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12
    Daher ist ein solches Geschäft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Strohmann rechtlich bindend (Senatsurteil vom 13. März 2002 - VIII ZR 292/00, NJW 2002, 2030 unter II 1 mwN).
  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 38/09

    Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12
    Ein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, 3, § 241 Abs. 2 BGB wegen vorsätzlich unterlassener Aufklärung über die Anzahl der Vorbesitzer (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 38/09, NJW 2010, 858) besteht ebenfalls nicht.
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Werden durch ein Ausweichen auf Arbeitsvermittlung beim Entleiher geltende Arbeitsbedingungen in rechtsmissbräuchlicher Weise umgangen, kann dies zu Leistungspflichten des Entleihers, nicht aber zum Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Leiharbeitnehmer führen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 32 ff.; BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Hieraus folgt aber nicht zwingend, dass das Vertragsverhältnis zu dem dazwischen geschalteten Dritten nichtig wäre (vgl. BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15) .
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2015 - 3 U 30/14

    Rechtsfolgen der Einschaltung eines Unternehmers auf der Käuferseite zum Zwecke

    Die weiteren Behauptungen des Klägers - er habe eigentlich für sich selbst erwerben wollen und sei vom Beklagten dazu gedrängt worden, im Kaufvertrag seine Lebensgefährtin auszuweisen, woraufhin er mitgespielt habe, weil er das Fahrzeug habe erhalten wollen - können im hier erörterten Zusammenhang nur dann von Belang sein, wenn es sich bei dem Kaufvertrag mit der Lebensgefährtin um ein Scheingeschäft nach § 117 Abs. 1 BGB handeln würde und bei dem Kaufvertrag mit dem Kläger selbst um das verdeckte Rechtsgeschäft gemäß § 117 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2013, S. 687 f.).

    Zu ihr liegt - soweit ersichtlich - keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor; die Entscheidung BGH NJW-RR 2013,S. 687 f. musste darauf nicht eingehen.

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Hieraus folgt freilich nicht zwingend, dass das Vertragsverhältnis zu dem dazwischen geschalteten Dritten nichtig wäre (vgl. BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15) .
  • LG Berlin, 09.05.2017 - 55 S 133/16

    Darlegungs- und Beweislast des Käufers für ein Umgehungsgeschäft -

    Damit scheidet ein Scheingeschäft aus ( BGH , Urt . v. 12.12.2012 - VIII ZR 89/12 , DAR 2013, 511 Rn . 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2022 - L 8 BA 195/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Nach summarischer Prüfung sprechen vielmehr sämtliche Gesichtspunkte dafür, dass der Antragsteller und AX als Vertragsparteien die Rechtsfolgen des Pachtvertrages, insbesondere die damit für sie selbst verbundenen Rechte und Pflichten verbindlich herbeiführen, also einen wirksamen Pachtvertrag abschließen und damit kein Strohmanngeschäft tätigen wollten (vgl. auch BGH Urt. v. 12.12.2012 - VIII ZR 89/12 - juris Rn. 15 f.; Urt. v. 4.4.2007 - III ZR 197/06 - juris Rn. 5 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg Urt. v. 13.3.2018 - L 11 R 609/17 - juris Rn. 21).
  • LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14

    Versteigerung eines Kraftfahrzeugs via eBay: Kaufvertragsabschluss mit

    Dann ist ein solches Geschäft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Strohmann rechtlich bindend (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 61/10

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch; Scheingeschäft

    Der BFH folgt insoweit der zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH-Urteile vom 12.12.2012 VIII R ZR 89/12, ZIP 2013, 269; vom 29.10.1996 XI ZR 319/95, NJW-RR 1997, 238; vom 06.07.1993 XI ZR 201/92, NJW 1993, 2435; vgl. auch BAG-Urteil vom 22.09.1992 9 AZR 385/91, NJW 1993, 2767; s. ferner Ellenberger in Palandt, 72. Aufl., § 117 BGB Rz. 3 und 6).
  • OLG Dresden, 08.02.2018 - 10 U 1142/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei sog. "Strohmanngeschäften" regelmäßig ein rechtlich bindender Kaufvertrag mit dem "Strohmann" zustande (BGH, Urt. vom 12.12.2012 - VIII ZR 89/12 - juris;.
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