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   OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17   

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https://dejure.org/2017,42539
OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17 (https://dejure.org/2017,42539)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.10.2017 - 1 W 32/17 (https://dejure.org/2017,42539)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 1 W 32/17 (https://dejure.org/2017,42539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von Anlageverlusten im Zuge des sog. Diesel-Abgasskandals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für kapitalmarktrechtliche Klageverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von Anlageverlusten im Zuge des sog. Diesel-Abgasskandals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
    Zuständigkeit gem. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Investitionen in Wertpapiere eines Emittenten gegen mehrere Beklagte

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Schadensersatzklagen aufgrund von Anlageverlusten im Zuge des sog. Diesel-Abgasskandals

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3 ; ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für kapitalmarktrechtliche Klageverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Getrennte örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage wegen falscher Kapitalmarktinformation aus einheitlichem Lebenssachverhalt gegen mehrere Aktienemittenten an deren jeweiligem Sitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Zuständigkeit für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Aktieninvestitionen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Getrennte örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage wegen falscher Kapitalmarktinformation aus einheitlichem Lebenssachverhalt gegen mehrere Aktienemittenten an deren jeweiligem Sitz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Schadensersatzklagen der Porsche- und VW-Aktionäre - Zuständigkeit der Gerichte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Schadensersatzklagen der Porsche- und VW-Aktionäre - Zuständigkeit der Gerichte geklärt

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 90
  • ZIP 2018, 1512
  • DB 2017, 20
  • NZG 2017, 7
  • NZG 2018, 182
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Stuttgart, 03.05.2011 - 12 O 3/11
    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Betroffen im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nach überwiegender Ansicht der Emittent oder Anbieter, dessen Wertpapier oder sonstige Vermögensanlage Gegenstand der fehlgeschlagenen Kapitalanlage ist (Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.02.2017 - 22 AR 1/17 Kap; Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11 sowie Beschluss vom 29.02.2012 - 21 O 13/12; Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.03.2015 - 5 O 2077/11; BeckOK ZPO/Touissant, Stand: 01.03.2017, § 32b Rn. 14; Wieczorek/Schütze/Reuschle/Kruis, 4. Aufl., § 32b ZPO Rn. 82).

    Der Gesetzgeber hat vielmehr mit dem Tatbestandsmerkmal der Betroffenheit des Emittenten den notwendigen Bezug zwischen der (unterlassenen) Kapitalmarktinformation und ihrer Auswirkung auf die Vermögens-, Ertrags- oder Finanzlage des allgemeinen Geschäftsverlaufs des Emittenten hergestellt (vgl. auch LG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11).

    Haftungsansprüche gegen die Marktakteure könnten dann nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 20a WpHG an verschiedenen Gerichtsständen nach §§ 12, 32 ZPO geltend gemacht werden (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11 sowie Beschluss vom 29.02.2012 - 21 O 13/12).

  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Diese Legaldefinition findet auch im Rahmen des § 32b Abs. 1 ZPO Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13, juris-Rn. 10).

    Dadurch soll eine Zersplitterung der örtlichen Zuständigkeit auf Grund verschiedener Gerichtsstände vermieden werden (BT-Druck. 15/5091 S. 33, BGH, Beschluss vom 30.07.2013 - X ARZ 320/13).

  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Es gilt insoweit der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass sich der zuständige Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergeben muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.04.1969 - 2 BvR 115/69, juris-Rn. 35).
  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Dies ist sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.1993 - IX ZR 32/93, juris-Rn. 32 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13

    Lntertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Die Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 ZPO erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und gemäß der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris-Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2013 - 11 SV 100/13, juris-Rn. 14).
  • KG, 09.05.2016 - 2 AR 18/16

    Verweisung wegen Unzuständigkeit: Bindungswirkung bei Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Dies betrifft etwa die Fälle, dass der Sitz des Emittenten bzw. Anbieters und der Sitz der Fondsgesellschaft auseinanderfallen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 09.05.2016 - 2 AR 18/16), dass ein Ankerbeklagter mehrere Sitze hat (vgl. Heinrich, in: Musielak/Voit, 14. Aufl., § 32b Rn. 3; Zöller/Vollkommer, 31. Aufl., § 32b Rn. 7) oder dass sowohl ein Emittent als auch ein Anbieter vorhanden sind und beide ihren Sitz in verschiedenen Gerichtsbezirken haben (vgl. Toussaint, in: BeckOKZPO, Stand 01.03.2017, § 32b Rn. 23).
  • OLG Naumburg, 06.02.2014 - 1 AR 28/13

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Auswahl des Gerichts unter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Entscheidend ist somit, dass tatsächlich Zweifel gegeben sind und durch eine Bestimmung des zuständigen Gerichts zum jetzigen Zeitpunkt Zuständigkeitsstreitigkeiten für das weitere Verfahren vermieden werden können (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2014 - 1 AR 28/13, juris-Rn. 3 und OLG München, Beschluss vom 08.01.2013 - 34 AR 336/12, juris-Rn. 7).
  • LG Braunschweig, 04.03.2015 - 5 O 2077/11

    Schadensersatzklagen gegen Porsche an das Landgericht Hannover verwiesen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Betroffen im Sinne des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nach überwiegender Ansicht der Emittent oder Anbieter, dessen Wertpapier oder sonstige Vermögensanlage Gegenstand der fehlgeschlagenen Kapitalanlage ist (Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.02.2017 - 22 AR 1/17 Kap; Beschluss vom 03.05.2011 - 12 O 3/11 sowie Beschluss vom 29.02.2012 - 21 O 13/12; Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 04.03.2015 - 5 O 2077/11; BeckOK ZPO/Touissant, Stand: 01.03.2017, § 32b Rn. 14; Wieczorek/Schütze/Reuschle/Kruis, 4. Aufl., § 32b ZPO Rn. 82).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2015 - 14 AR 2/15

    Gerichtsstandsbestimmung zur Vermeidung eines Zuständigkeitsstreits für eine

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 32/17
    Die Zweifel am Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands sind für die Eröffnung einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO aber ausreichend (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.11.2015 - 14 AR 2/15).
  • LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17

    Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im

  • KG, 05.01.2006 - 28 AR 116/05

    Gerichtsstand: Gerichtsstandsbestimmung bei vorhandenen gemeinsamen besonderem

  • BayObLG, 10.11.2003 - 1Z AR 114/03

    Zuständigkeitsbestimmung trotz Vorliegens eines besonderen gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 17.09.2003 - 1Z AR 94/03

    Gerichtsstandsbestimmung für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes einer

  • OLG München, 08.01.2013 - 34 AR 336/12

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Klage gegen einen inländischen Anlageberater

  • OLG Braunschweig, 12.08.2019 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren Deka ./. VW/Porsche: Teil-Musterentscheid zu

    Diese Auffassung ist vom 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in mehreren Gerichtsstandsbestimmungsverfahren vertreten worden, die in beim Landgericht Braunschweig anhängigen bzw. anhängig gewesenen Ausgangsverfahren auf Antrag der Musterbeklagten zu 1) durchgeführt worden sind (Beschlüsse vom 30. Oktober 2017 - 1 W 31/17 -, ZIP 2018, 348; - 1 W 32/17-, ZIP 2018, 1512; - 1 W 33/17 -, AG 2018, 120; - 1 W 35/17 -, juris; - 1 W 34/17 -, ZIP 2018, 352).
  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    (1) Relevanz des Feststellungsziels Nr. i 159 Im Rahmen des § 32b ZPO ist umstritten, ob die Vorschrift auch die Fallkonstellation erfasst, dass zwei Emittenten mit Sitz an unterschiedlichen Gerichten verklagt werden (ablehnend Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl. [2014], § 32b Rdn. 10; befürwortend LG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 28.2.2017, 22 AR 1/17 Kap Rdn. 120, zustimmend OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.10.2017, 1 W 32/17), was die Antragsteller mit dem Musterverfahrensziel Ziff. i geklärt wissen wollen.
  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 34/17

    Zulässigkeit eines Gerichtsstandsbestimmungsantrags des Beklagten

    Unabhängig hiervon fehlt ein schutzwürdiges Interesse an einer "verbindlichen Klärung" der Zuständigkeitsproblematik für den gesamten Verfahrenskomplex im vorliegenden Fall schon deshalb, weil der Senat in den parallelen Bestimmungsverfahren 1 W 31/17, 1 W 32/17, 1 W 33/17 und 1 W 35/17 die maßgeblichen Zuständigkeitsfragen in der Sache entscheidet.
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