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   BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04   

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BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04 (https://dejure.org/2005,1968)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 StR 503/04 (https://dejure.org/2005,1968)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04 (https://dejure.org/2005,1968)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 Alt. 1 StGB; § 24 StGB
    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich gelungenem Bestimmungsversuch (ernsthaftes Bemühen: Gefahrbeseitigung aus subjektiver Sicht; Freiwilligkeit); versuchte Anstiftung zum Verbrechen

  • lexetius.com

    StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch bei einem objektiv fehlgeschlagenen Bestimmungsversuch eines Anstifters; Rücktritt eines Anstifters bei einem ernsthaften Bemühen des Anstifters unter Anspannung aller Kräfte hinsichtlich der Rückgängigmachung des vermeintlichen Tatentschlusses ...

  • Judicialis

    StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1
    Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei objektiv fehlgeschlagenem Anstiftungssversuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom unerkannt fehlgeschlagenen Anstiftungsversuch

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsanmerkung)

    § 30 StGB; § 31 StGB; § 211 StGB
    Rücktritt vom Versuch der Anstiftung (Wiss. Assistent Andreas Mosenheuer, Augsburg; ZIS 2006, 99)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 142
  • NJW 2005, 2867
  • NStZ 2005, 626
  • NStZ 2006, 94 (Ls.)
  • StV 2005, 660
  • JR 2006, 74
  • ZIS 2006, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Insofern können die Grundsätze für die Tatidentität beim Rücktritt nach § 24 StGB (vgl. BGHSt 41, 368: mehrfaches Ansetzen zur Tatvollendung mit zeitlicher Zäsur) hier nicht in gleicher Weise Geltung beanspruchen.
  • BGH, 07.07.1993 - 3 StR 275/93

    Anforderungen an ein Sich-Bereiterklären oder Verabredung zu einem Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Insofern unterscheidet sich dieser Sachverhalt von der Fallgestaltung in BGHR StGB § 30 Beteiligung 1, wo der Angeklagte den Täter aus seiner Sicht noch nicht zur Tat bestimmt hatte und er deshalb bemüht war, "noch alles in der Schwebe zu lassen".
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4).
  • BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04
    c) Hinsichtlich des Rücktritts des Anstifters bei einem tatsächlich zur Tat entschlossenen Angestifteten gilt: Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit in jedem Falle Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Durch seine Aufforderung zur Mitwirkung an dem von ihm geplanten Vorhaben nahm er objektiv eine Bestimmungshandlung vor, die bei H. und S. einen Tatentschluss hervorrufen sollte (vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    Die Schwelle zum Versuchsbeginn ist überschritten, wenn sich die Bestimmungshandlung auf eine ausreichend bestimmte Tat konkretisiert und der Angestiftete die Tat begehen könnte, wenn dieser es wollte (BGH, Urteile vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 2. September 1969 - 1 StR 280/69 Rn. 5 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 9, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34).

    Dabei ist bei Prüfung der Frage, ob der Anzustiftende den Einflussbereich des Anstifters verlassen hat und jederzeit die Tat eigenmächtig zu der von ihm selbst bestimmten Zeit begehen kann (vgl. Kühl, NStZ 2006, 94, 95), die "Vorstellung' des Anstifters maßgeblich (vgl. § 22 StGB; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 30 Rn. 9a; Bloy, JR 1992, 493, 496; Kretschmer, NStZ 1998, 401; Graul JR 1999, 249, 250 f.).

    In dieser Konstellation eines untauglichen (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 3, § 23 Abs. 3 StGB) und zugleich objektiv fehlgeschlagenen Versuchs (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145) hat sich das in § 30 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB vorausgesetzte Handlungsunrecht hier nicht realisiert.

  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

    Jedoch muss dieses - aus der Sicht des Initiators - so weit konkretisiert sein, dass der präsumtive Haupttäter es "begehen könnte, wenn er wollte' (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 1962 - 5 StR 529/62, BGHSt 18, 160, 161; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145; S/S/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 5).
  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Das in Aussicht genommene Verbrechen muss nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisiert, aber doch so bestimmt sein, dass der andere es - und zwar ohne notwendige Hilfestellung des Anstifters - begehen könnte, wenn er wollte (BGH, Urteil vom 14.6. 2005 - 1 StR 503/04 (LG Regensburg); BGH, Beschl. v. 7.9.2017 - AK 42/17 (OLG München)).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 409/07

    Erörterungsmangel bezüglich eines Rücktritts vom Versuch der Anstiftung

    Den Feststellungen lässt sich nicht entnehmen, dass der Angeklagte annahm, sein - objektiv fehlgeschlagener - Bestimmungsversuch sei gelungen, und es deshalb eines ernsthaften Bemühens des Angeklagten bedurft hätte, den Erfolg zu verhindern (vgl. BGHSt 50, 142).
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