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Rechtsprechung
   LG München I, 26.05.2000 - 14 T 8537/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26091
LG München I, 26.05.2000 - 14 T 8537/00 (https://dejure.org/2000,26091)
LG München I, Entscheidung vom 26.05.2000 - 14 T 8537/00 (https://dejure.org/2000,26091)
LG München I, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 14 T 8537/00 (https://dejure.org/2000,26091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung von ohne Aufforderung angemeldeter nachrangiger Forderung

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 410
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Rechtsprechung
   LG Aurich, 08.06.2000 - 2 T 219/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23734
LG Aurich, 08.06.2000 - 2 T 219/00 (https://dejure.org/2000,23734)
LG Aurich, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 T 219/00 (https://dejure.org/2000,23734)
LG Aurich, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 T 219/00 (https://dejure.org/2000,23734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 51
  • ZInsO 2000, 410
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Für die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren nach § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO müssen mit der Anmeldung diejenigen Unterlagen vorgelegt werden, die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, ohne Nachforschungen in Schuldnerunterlagen zu prüfen, ob die geltend gemachte Forderung berechtigt ist ( LG Aurich , Bes. v. 08.06.2000 - 2 T 219/00, ZInsO 2000, 410).

    Wenn der Insolvenzverwalter mangels hinreichender Dokumentation die Aufnahme der Forderung in die Tabelle ablehnt, gibt er damit keine Veranlassung zur Erhebung einer Insolvenzfeststellungsklage ( LG Aurich , Bes. v. 08.06.2000 - 2 T 219/00, ZInsO 2000, 410).

  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 2037/03

    1. Unzulässige Leistungsklage anstelle der gebotenen Insolvenzfeststellungsklage

    Für die ordnungsgemäße Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren nach § 174 Abs. 1 S. 2 InsO müssen mit der Anmeldung diejenigen Unterlagen vorgelegt werden, die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, ohne Nachforschungen in Schuldnerunterlagen zu prüfen, ob die geltend gemachte Forderung berechtigt ist ( LG Aurich , Bes. v. 08.06.2000 - 2 T 219/00, ZInsO 2000, 410).
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Rechtsprechung
   LG München I, 24.05.2000 - 14 T 9231/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23866
LG München I, 24.05.2000 - 14 T 9231/00 (https://dejure.org/2000,23866)
LG München I, Entscheidung vom 24.05.2000 - 14 T 9231/00 (https://dejure.org/2000,23866)
LG München I, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 14 T 9231/00 (https://dejure.org/2000,23866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heraufsetzung der Pfändungsfreigrenzen im Insolvenzverfahren

Papierfundstellen

  • ZInsO 2000, 410
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