Rechtsprechung
   LG Kassel, 14.10.2002 - 3 T 504/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21426
LG Kassel, 14.10.2002 - 3 T 504/02 (https://dejure.org/2002,21426)
LG Kassel, Entscheidung vom 14.10.2002 - 3 T 504/02 (https://dejure.org/2002,21426)
LG Kassel, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 3 T 504/02 (https://dejure.org/2002,21426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • zvi-online.de

    InsO § 305 Abs. 3 Satz 2
    Eintritt der Rücknahmefiktion bei Auflistung von Gläubigern ohne Zuordnung einer Forderungssumme im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Gläubigerverzeichnis und Forderungsverzeichnis

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 1147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZB 63/08

    Notwendiger Umfang eines Verzeichnisses über Forderungen gegen den Schuldner

    Während nach wohl herrschender Auffassung auch Gläubiger mit bestrittenen Forderungen im Verzeichnis aufgeführt werden müssen (LG Kassel ZInsO 2002, 1147, 1148 ; AG Hamburg, Beschl. v. 20. Dezember 2005 - 68c IK 187/04, [...];MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl. § 305 Rn. 44; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 305 Rn. 24; Graf-Schlicker/Sabel, InsO § 305 Rn. 27; Hess/Obermüller, Insolvenzplan, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz 3. Aufl. Rn. 846; Pape/Uhlenbruck, Insolvenzrecht Rn. 915), halten andere dies lediglich für ratsam (HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 305 Rn. 38; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 305 Rn. 101; Goetsch/Fluck in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO § 305 Rn. 38; Sinz/Wegener/Hefermehl, Verbraucherinsolvenz und Insolvenz von Kleinunternehmern Rn. 90 f; Prziklang, Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung S. 27) oder gar für ganz entbehrlich (FK-InsO/Grote, 5. Aufl. § 305 Rn. 24b).
  • AG Essen, 02.01.2015 - 163 IN 199/14

    Höchstpersönlichkeit der Erklärung, Unzulässigkeit einer Vertretung

    Für die nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO abzugebende Erklärung ist anerkannt, dass diese eine höchstpersönliche ist, mithin vom Schuldner persönlich unterzeichnet werden muss und eine Vertretung nicht zulässig ist ( Landgericht Kassel , Beschluss vom 14.10.2002, 3 T 504/02, abgedruckt in ZInsO 2002, 1147, 1149; Streck/Ritter in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 5. Auflage, § 305 Rn. 25).
  • AG Gifhorn, 11.04.2007 - 36 IK 51/05

    Pflicht zur Offenlegung sämtlicher Verbindlichkeiten und Gläubiger im

    Dies führt dazu, daß der Schuldner zur Überzeugung des Gerichts gehalten ist, alle gegen ihn gerichteten Forderungen im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis anzugeben, auch wenn er deren Bestand im Grunde für unberechtigt hält (vgl. LG Kassel, ZInsO 2002, 1147, LG Hildesheim, ZVI 2004, 545, zit. nach juris, HambKomm-Streck, § 305, Rz. 24 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht