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LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskehrung des Guthabens im Rahmen der Kanzleiabwicklung; Insolvenz einer Rechtsanwaltskanzlei; Insolvenzbeschlag; Ausübung der Anwaltstätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Tätigkeit des Abwicklers in der insovlenten Rechtsanwaltskanzlei; Verhältnis zwischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kanzleiabwicklung nach Rechtsanwaltsinsolvenz
Verfahrensgang
- LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00
- OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 846
- NJW-RR 2006, 576 (Ls.)
- ZInsO 2002, 290
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Hamburg, 15.04.1994 - 328 O 480/93
Auszug aus LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00
Insbesondere kommt es mangels Fälligkeit des gegen den Beklagten geltendgemachten Zahlungsanspruches nicht darauf an, ob angesichts der möglicherweise massemehrenden Kanzleiabwicklung eine analoge Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1-3 InsO zulässig und geboten erscheint (LG Hamburg NJW 1994, 1883 [LG Hamburg 15.04.1994 - 328 O 480/93] zu § 224 KO - Nachlasskonkurs). - FG Düsseldorf, 24.03.1992 - 16 K 138/88
Auszug aus LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00
Auch die Anwaltskanzlei an sich wird vom Insolvenzbeschlag nicht erfasst, da sie auf persönlichem Vertrauen beruht (FG Düsseldorf ZIP 1992, 635 zu §§ 1, 6 KO;… Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 55, Rn. 35).
- BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04
Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung …
Das Landgericht hat die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen, weil die Abwicklung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht beendet war (ZInsO 2002, 290). - OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/04
Herausgabe von Fremdgeldern in Anwaltsinsolvenz
3 U 37/03 4 O 180/00 LG Rostock.Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.12.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock - Az.: 4 O 180/00 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt gefasst:.
Mit am 13.12.2001 verkündetem Urteil (abgedruckt in NJW-RR 2002, 846 sowie ZInsO 2002, 290) wies das Landgericht Rostock die Klage als derzeit unbegründet ab.
- OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/03
Vergütungsforderung des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei im …
Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.12.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock - Az.: 4 O 180/00 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.963,49 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 12.02.2002 zu zahlen.Mit am 13.12.2001 verkündetem Urteil (abgedruckt in NJW-RR 2002, 846 sowie ZInsO 2002, 290) wies das Landgericht Rostock die Klage als derzeit unbegründet ab.
- LG Aachen, 27.03.2009 - 8 O 480/08
Vorrang der Tätigkeit des Abwicklers eines Anwalts vor Zugriff des …
Die Abwicklung einer Kanzlei umfasst auch die Eintreibung von Honoraren (vgl. LG Rostock, NJW-RR 2002, 846).Der Abwicklungsauftrag umfasst nicht lediglich einzelne Mandate, sondern die Kanzlei im Ganzen (LG Rostock, NJW-RR 2002, 846 ff.).
- OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 10 U 104/21
Aktivlegitimation des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei nach Eröffnung des …
a) Soweit der Antragsteller ein Urteil des Landgerichts Rostock in Bezug nimmt (vom 13. Dezember 2001, 4 O 180/00), lässt sich auch daraus kein der Auffassung des Senats entgegenstehender Umstand ableiten.