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   LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7352
LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00 (https://dejure.org/2001,7352)
LG Rostock, Entscheidung vom 13.12.2001 - 4 O 180/00 (https://dejure.org/2001,7352)
LG Rostock, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 4 O 180/00 (https://dejure.org/2001,7352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskehrung des Guthabens im Rahmen der Kanzleiabwicklung; Insolvenz einer Rechtsanwaltskanzlei; Insolvenzbeschlag; Ausübung der Anwaltstätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Tätigkeit des Abwicklers in der insovlenten Rechtsanwaltskanzlei; Verhältnis zwischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kanzleiabwicklung nach Rechtsanwaltsinsolvenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 846
  • NJW-RR 2006, 576 (Ls.)
  • ZInsO 2002, 290
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 15.04.1994 - 328 O 480/93
    Auszug aus LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00
    Insbesondere kommt es mangels Fälligkeit des gegen den Beklagten geltendgemachten Zahlungsanspruches nicht darauf an, ob angesichts der möglicherweise massemehrenden Kanzleiabwicklung eine analoge Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1-3 InsO zulässig und geboten erscheint (LG Hamburg NJW 1994, 1883 [LG Hamburg 15.04.1994 - 328 O 480/93] zu § 224 KO - Nachlasskonkurs).
  • FG Düsseldorf, 24.03.1992 - 16 K 138/88
    Auszug aus LG Rostock, 13.12.2001 - 4 O 180/00
    Auch die Anwaltskanzlei an sich wird vom Insolvenzbeschlag nicht erfasst, da sie auf persönlichem Vertrauen beruht (FG Düsseldorf ZIP 1992, 635 zu §§ 1, 6 KO; Feuerich/Braun, BRAO, 5. Aufl., § 55, Rn. 35).
  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04

    Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung

    Das Landgericht hat die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen, weil die Abwicklung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht beendet war (ZInsO 2002, 290).
  • OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/04

    Herausgabe von Fremdgeldern in Anwaltsinsolvenz

    3 U 37/03 4 O 180/00 LG Rostock.

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.12.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock - Az.: 4 O 180/00 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Mit am 13.12.2001 verkündetem Urteil (abgedruckt in NJW-RR 2002, 846 sowie ZInsO 2002, 290) wies das Landgericht Rostock die Klage als derzeit unbegründet ab.

  • OLG Rostock, 14.06.2004 - 3 U 37/03

    Vergütungsforderung des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei im

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.12.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Rostock - Az.: 4 O 180/00 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.963,49 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 12.02.2002 zu zahlen.

    Mit am 13.12.2001 verkündetem Urteil (abgedruckt in NJW-RR 2002, 846 sowie ZInsO 2002, 290) wies das Landgericht Rostock die Klage als derzeit unbegründet ab.

  • LG Aachen, 27.03.2009 - 8 O 480/08

    Vorrang der Tätigkeit des Abwicklers eines Anwalts vor Zugriff des

    Die Abwicklung einer Kanzlei umfasst auch die Eintreibung von Honoraren (vgl. LG Rostock, NJW-RR 2002, 846).

    Der Abwicklungsauftrag umfasst nicht lediglich einzelne Mandate, sondern die Kanzlei im Ganzen (LG Rostock, NJW-RR 2002, 846 ff.).

  • OLG Brandenburg, 23.03.2023 - 10 U 104/21

    Aktivlegitimation des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei nach Eröffnung des

    a) Soweit der Antragsteller ein Urteil des Landgerichts Rostock in Bezug nimmt (vom 13. Dezember 2001, 4 O 180/00), lässt sich auch daraus kein der Auffassung des Senats entgegenstehender Umstand ableiten.
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