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   OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01   

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https://dejure.org/2001,9357
OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01 (https://dejure.org/2001,9357)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.11.2001 - 5 W 108/01 (https://dejure.org/2001,9357)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. November 2001 - 5 W 108/01 (https://dejure.org/2001,9357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverwalter; Mutwillige Prozessführung; Massekostenarmut; Massekostenunzulänglichkeit; Ausreichende Kostendeckung; Gesamtvermögen

  • Judicialis

    InsO § 207 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 127 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 540
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97

    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01
    Gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO übernimmt der Fiskus die Rechtsverfolgungs- oder verteidigungskosten allein im Hinblick auf die den Insolvenz-, Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverwaltern übertragene Aufgabe einer geordneten Abwicklung massearmer Verfahren (BGHZ 116, 233, 236 ff.; BGH NJW 1998, 1229; Schlößer/Mucke, MDR 1998, 753, 756 f. m. w. Nachw.).

    Soweit die Tätigkeit des Verwalters diesem öffentlichen Interesse entspricht, ist es auch gerechtfertigt, ihn wegen seines Vergütungsanspruches vom Kreis der wirtschaftlich Beteiligten im Sinne des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO auszunehmen, wenn er zur Anreicherung oder Erhaltung der Masse Prozesse führt (BGH NJW 1998, 1229).

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01
    zu unterbleiben (BGH MDR 1998, 737; OLG Köln MDR 2000, 51).
  • OLG Köln, 28.05.1999 - 2 W 84/99

    Prozesskostenhilfe für den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01
    zu unterbleiben (BGH MDR 1998, 737; OLG Köln MDR 2000, 51).
  • KG, 25.02.2000 - 7 W 602/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01
    Davon abgesehen stellt sich die Frage nach der Zumutbarkeit der Kostenbeteiligung der Gläubiger erst dann, wenn der Insolvenzverwalter vergeblich versucht hat, sie zur Übernahme der Kosten zu bewegen (KG InVo 2000, 202).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2001 - 5 W 108/01
    Gemäß § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO übernimmt der Fiskus die Rechtsverfolgungs- oder verteidigungskosten allein im Hinblick auf die den Insolvenz-, Konkurs- und Gesamtvollstreckungsverwaltern übertragene Aufgabe einer geordneten Abwicklung massearmer Verfahren (BGHZ 116, 233, 236 ff.; BGH NJW 1998, 1229; Schlößer/Mucke, MDR 1998, 753, 756 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541) .
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 22 W 43/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an einen Insolvenzverwalter

    Andererseits ist ein kurzfristig oder zumindest in absehbarer Zeit zu realisierender Zufluss von Geldmitteln zu berücksichtigen, wenn damit genügend liquide Mittel zur Vorschussleistung für das beabsichtigte Verfahren zur Verfügung stehen (vgl. dazu auch KG, InVo 2000, 202; noch weitergehend OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, das sogar das Vorhandensein werthaltiger Forderungen ausreichen lässt, um Masseschulden aufzuwiegen).

    Eine Heranziehung zur Vorschussleistung scheidet allerdings bei solchen Gläubigern aus, denen nur verhältnismäßig niedrige Einzelforderungen zustehen oder deren Quote sich nur geringfügig erhöht, so dass der potentielle Gewinn durch den anteiligen Kostenbetrag nahezu aufgezehrt oder sogar überstiegen wird (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054 f.; OLG Dresden, InVo 2002, 229 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2001, 153 f.; OLG Celle, OLGR 2001, 141; OLG Jena, ZIP 2001, 579; OLG Koblenz, MDR 2000, 1396; OLG Hamm, MDR 1998, 1498).

    Insbesondere fehlt es an der erforderlichen (vgl. BGH WM 1998, 1845 f.; OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, und ZInsO 2002, 586 f.) genauen Aufstellung der von ihm anerkannten Forderungen.

    Ob der Antragsteller darüber hinaus auch hätte vorgetragen müssen, ob und ggfs. mit welchem Ergebnis er den Versuch einer Inanspruchnahme der Gläubiger unternommen hat (so KG, InVo 2000, 202; dagegen OLG Naumburg, ZInsO 2002, 540, 541, sowie ZInsO 2002, 586, 587; OLG Dresden, ZInsO 2002, 229, 230), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 234/08

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Eintritt der

    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541) .
  • OLG München, 10.01.2012 - 5 U 4105/11

    Prozesskostenhilfe an den Insolvenzverwalter bei Massekostenarmut

    c) Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541).
  • OLG München, 21.07.2011 - 5 W 926/11

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter im Anfechtungsprozess

    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, aaO unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541).
  • BPatG, 28.02.2012 - 33 W (pat) 6/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe - in

    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren des Verwalters kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 18. September 2003, a. a. O. unter II. 2; OLG Naumburg ZInsO 2002, 540, 541).
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