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   OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01   

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OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01 (https://dejure.org/2002,10896)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.2002 - 13 U 272/01 (https://dejure.org/2002,10896)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 13 U 272/01 (https://dejure.org/2002,10896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen unter dem Druck eines Insolvenzverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 2 InsO; § 129 InsO; § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO; § 133 Abs. 1 InsO; § 266a StGB
    Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten Gesamtsozialversicherungsbeiträge

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der vom Insolvenzschuldner an die Krankenkasse bezahlten Gesamtsozialversicherungsbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 979
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Die "Kreditierung" des Schuldners über die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen stellt im Normalfall den letzten Akt auf dem Weg des Schuldners in die Insolvenz dar (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 1675; auch BGH ZIP 2002, 87, 90).

    Ist dies der Fall, dann kann er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge "Zahlungsunfähigkeit" selbst nicht gezogen habe (vgl. BGH ZIP 2002, 87, 89 m.w.N.).

    Wie bereits ausgeführt, setzt § 130 II InsO nicht voraus, dass die Beklagte als Leistungsempfängern den Schluss von den tatsächlichen Voraussetzungen auf die Folge "Zahlungsunfähigkeit" selbst zieht (vgl. BGH ZIP 2002, 87, 89).

    Denn ein Schuldner lässt es - nicht zuletzt wegen der Strafvorschrift des § 266 a StGB - erfahrungsgemäß zu solchen Zahlungsrückständen, wie sie hier streitgegenständlich sind, auch nur bei einem einzigen Sozialversicherungsträger nicht kommen, wenn er dies unschwer vermeiden könnte (vgl. BGH ZIP 2002, 87, 90).

  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Die allgemeine Aufnahme der Zahlungen hat dabei grundsätzlich derjenige zu beweisen, der sich auf den nachträglichen Wegfall der Zahlungsunfähigkeit beruft (vgl. BGH ZIP 2001, 2235).

    Diese Erfahrungswerte verbieten einen Schluss des antragstellenden Gläubigers dahin, dass - nur weil er selbst Zahlungen erhalten hat - der Schuldner allgemein zahlungsfähig ist bzw. seine Zahlungen auch im Allgemeinen wieder aufgenommen habe (vgl. BGH WM 2001, 2398, 2402 m.w.N.).

  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahin stehen, ob im Rahmen der Insolvenzanfechtung allein diese Legaldefinition maßgeblich ist oder ob von einer Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Anfechtungsvorschriften erst dann auszugehen ist, wenn der Schuldner wegen eines voraussichtlich andauernden Mangels an Zahlungsmitteln einen nicht unwesentlichen Teil seiner fälligen und von den jeweiligen Gläubigern ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, und wenn dieser Zustand mindestens für die beteiligten Verkehrskreise erkennbar wird (vgl. BGH ZIP 2001, 524, 525; BGH ZIP 2000, 1016, 1017).

    Denn die Zahlungsunfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner noch einzelne - sogar beträchtliche - Zahlungen erbringt, soweit - wovon vorliegend auszugehen ist - die Nichtzahlung die Regel, die Zahlung hingegen die Ausnahme ist (vgl. BGH ZIP 2001, 524, 525; 1155; BGH ZIP 2000, 1016, 1017; BGH 1998, 2008, 2009).

  • BGH, 13.04.2000 - IX ZR 144/99

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahin stehen, ob im Rahmen der Insolvenzanfechtung allein diese Legaldefinition maßgeblich ist oder ob von einer Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Anfechtungsvorschriften erst dann auszugehen ist, wenn der Schuldner wegen eines voraussichtlich andauernden Mangels an Zahlungsmitteln einen nicht unwesentlichen Teil seiner fälligen und von den jeweiligen Gläubigern ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, und wenn dieser Zustand mindestens für die beteiligten Verkehrskreise erkennbar wird (vgl. BGH ZIP 2001, 524, 525; BGH ZIP 2000, 1016, 1017).

    Denn die Zahlungsunfähigkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner noch einzelne - sogar beträchtliche - Zahlungen erbringt, soweit - wovon vorliegend auszugehen ist - die Nichtzahlung die Regel, die Zahlung hingegen die Ausnahme ist (vgl. BGH ZIP 2001, 524, 525; 1155; BGH ZIP 2000, 1016, 1017; BGH 1998, 2008, 2009).

  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 203/96

    Anforderungen an Kenntnis der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Dass der Schuldner seine schlechte finanzielle Situation nicht offen legte, sondern die Beklagte stattdessen mit dem Hinweis auf eine günstige Auftragslage und Außenstände vertröstete, entspricht der üblichen Hinhaltetaktik von Schuldnern in vergleichbarer Lage(vgl. BGH NJW 1997, 3175 f.).
  • BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85

    Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung;

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Da vorliegend das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eröffnet wurde, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Insolvenzmasse nicht trotz der angefochtenen Zahlungen zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1993, 235, 236; BGH NJW-RR 1986, 991).
  • OLG Hamm, 07.12.1995 - 27 U 156/95
    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Insbesondere ist von einer Kenntnis der Umstände im Sinne des § 130 II InsO dann auszugehen, wenn der Gläubiger einer nicht unwesentlichen Forderung nach monatelang wachsendem Zahlungsverzug des Schuldners und fruchtlosen Vollstreckungsversuchen gegen diesen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt, daraufhin der Schuldner die Forderung des Gläubigers getilgt und der Gläubiger aus diesem Grund seinen Eröffnungsantrag zurückgenommen hat, in der Folgezeit jedoch ein anderer nicht begünstigter Gläubiger erfolgreich die Insolvenzeröffnung wegen derselben, fortdauernden Zahlungsunfähigkeit beantragt (vgl. BGH NJW 2000, 211, 212; OLG Hamm ZIP 1996, 469).
  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Da die Zahlungsunfähigkeit nur gegenüber einem einzigen Gläubiger zum Ausdruck zu kommen braucht, genügt es in diesem Zusammenhang, wenn der Gläubiger vor oder bei dem Empfang der angefochtenen Leistung seine unstreitigen Ansprüche vergeblich eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er keine greifbare Grundlage für eine Erwartung sieht, dass der Schuldner genügend flüssige Geldmittel erhalten wird, um die Forderung fristgerecht erfüllen zu können (vgl. BGH NJW 1998, 607, 608; BGH ZIP 1998, 477, 479).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 237/91

    Anscheinbeweis bei Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit - Mittelbare

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Da vorliegend das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eröffnet wurde, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Insolvenzmasse nicht trotz der angefochtenen Zahlungen zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1993, 235, 236; BGH NJW-RR 1986, 991).
  • BGH, 14.10.1999 - IX ZR 142/98

    Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung des Gesamtvollstreckungsverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2002 - 13 U 272/01
    Insbesondere ist von einer Kenntnis der Umstände im Sinne des § 130 II InsO dann auszugehen, wenn der Gläubiger einer nicht unwesentlichen Forderung nach monatelang wachsendem Zahlungsverzug des Schuldners und fruchtlosen Vollstreckungsversuchen gegen diesen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt, daraufhin der Schuldner die Forderung des Gläubigers getilgt und der Gläubiger aus diesem Grund seinen Eröffnungsantrag zurückgenommen hat, in der Folgezeit jedoch ein anderer nicht begünstigter Gläubiger erfolgreich die Insolvenzeröffnung wegen derselben, fortdauernden Zahlungsunfähigkeit beantragt (vgl. BGH NJW 2000, 211, 212; OLG Hamm ZIP 1996, 469).
  • OLG Celle, 09.02.2000 - 2 W 101/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Die mindestens halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann deshalb bereits hinreichend auf eine Zahlungseinstellung hindeuten (OLG Celle ZInsO 2002, 979, 980 und 983; OLG Köln KTS 2000, 441 f; Heidelberger Kommentar zur InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 14 Rn. 13 m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 08.01.2015 - 205 C 194/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast bei Zahlungen des Schuldners aus

    Der Benachteiligungsvorsatz des Schuldners ist gegeben, wenn weitere Gläubiger mit nicht unerheblichen Forderungen bewusst nicht mehr befriedigt werden und der Schuldner die letzten Reserven mobilisiert, um einen einzelnen Gläubiger vorrangig zu befriedigen (vgl. OLG Celle ZInsO 2002, 979).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03

    Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen

    Vor dem Hintergrund, dass die Nichtabführung von Beitragsanteilen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Strafbarkeit des Arbeitgebers nach § 266 a StGB führt, stellt die Nichtzahlung (vgl. BGH, ZInsO 2003, 755 [757]; OLG Celle, ZInsO 2002, 979) oder aber auch die erst im Wege der Zwangsvollstreckung realisierte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dafür dar, dass sich ein Unternehmen in einer sehr schlechten finanziellen Verfassung befindet.
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 43/03

    Kenntnis des Anfechtungsgegners

    Auch ist das Berufungsgericht nicht von Entscheidungen des Senats oder vom Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Mai 2002 (ZInsO 2002, 979) abgewichen.
  • LG Wuppertal, 21.11.2008 - 2 O 151/08

    Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlung der Beiträge außerhalb

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Nichtabführung von Beitragsanteilen der Arbeitnehmer regelmäßig zur Strafbarkeit des Arbeitgebers nach § 266 a StGB führt, so dass die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel erst dann nicht mehr gezahlt werden, wenn der Schuldner insgesamt nicht mehr in der Lage ist, noch irgendwelche Verbindlichkeiten zu begleichen (BGH NZI 2006, 591, NZI 2003, 542; OLG Celle ZinsO 2002, 979).
  • AG Hamburg, 10.10.2002 - 67c IN 377/02

    Unzulässige Erledigungserklärung eines Sozialversicherungsträgers

    Die Wiederaufnahme von Teilzahlungen belegt noch nicht die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit (jüngst: OLG Celle, ZInsO 2002, 979 ff. m.w.N.).
  • AG Hamburg, 23.04.2003 - 67c IN 62/02

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Vergütungsanspruchs

    Wie bereits im v.g. Nichtabhilfebeschluss in diesem Verfahren aufgezeigt, sind die auf diesem Wege lancierten Teilzahlungen wegen Verstoßes gegen den Gleichbefriedigungsgrundsatz anfechtbar nach § 131 Abs. 1 InsO oder gem. § 133 InsO (vgl. dazu: Stiller, ZInsO 2002, 793 ff. ; OLG Celle, ZInsO 2002, 979 [OLG Celle 08.05.2002 - 13 U 272/01] ).
  • AG Chemnitz, 21.04.2005 - 22 C 4020/04

    Anfechtung des Sanierungsvergleichs durch insolventen Schuldner

    Soweit dies der Fall ist, kann sich ein Anfechtungsgegner nicht mit Erfolg darauf berufen, er habe den Schluss von den Tatsachen auf die Zahlungsunfähigkeit selbst nicht gezogen (OLG Celle, Az. 13 U 272/01, Urteil vom 08.05.2002).
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