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   OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - I-4 U 110/03   

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https://dejure.org/2003,3485
OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - I-4 U 110/03 (https://dejure.org/2003,3485)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2003 - I-4 U 110/03 (https://dejure.org/2003,3485)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - I-4 U 110/03 (https://dejure.org/2003,3485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen des Insolvenzschuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1010
  • ZInsO 2003, 1149
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 110/03
    Das ist aber auch bei Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die Kassenärztliche Vereinigung der Fall (vgl. zu § 850 Abs. 2 ZPO: BGH v. 5.12.1985 - IX ZR 9/85 - NJW 1986, 2362 unter I. 2a; ebenso zu § 114 InsO: Hess, a.a.O., § 114 Rn. 16; MK-Löwisch/ Caspers, § 114 Rn. 4).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (ZVI 2004, 32): Die Ansprüche des Schuldners gegen die KZV seien vor Insolvenzeröffnung wirksam an die Beklagte abgetreten worden.

    Im Anschluss daran wird die Vorschrift des § 114 InsO überwiegend als Wirksamkeitsbeschränkung aufgefasst (Dobmeier, NZI 2006, 144, 148; Flöther/Bräuer, NZI 2006, 136, 142; Branz, ZInsO 2004, 1185, 1187; Fliegner, EWiR 2004, 121, 122; ebenso - ohne Erörterung des § 91 Abs. 1 InsO - die einhellige Kommentarliteratur, vgl. z.B. HK-InsO/Irschlinger, 4. Aufl. § 114 Rn. 1; MünchKomm-InsO/Löwisch/Caspers, § 114 Rn. 1 ff; Uhlenbruck/Berscheid, InsO 12. Aufl. § 114 Rn. 3), zumal auch der Wortlaut der Vorschrift in diese Richtung deutet (".. so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit ...").

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2005 - L 11 KA 7/04

    Vertragsarztangelegenheiten

    Aus diesem Grunde ist der Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" in § 114 Abs. 1 InsO weit und in Anlehnung an die §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) auszulegen (vgl. hierzu Kroth in Braun, Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2004, § 114 Anm. 3; OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2003, Az.: I-4 U 110/03, 4 U 110/03).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 27 U 55/09

    Begriff der Bezüge aus einem Dienstverhältnis; Umfang der Abtretung gegenwärtiger

    Das OLG Düsseldorf (ZInsO 2003, 1149) hat sich auf den Standpunkt gestellt, der Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" in § 114 Abs. 1 InsO sei weit zu verstehen und in Anlehnung an die §§ 850 ff. ZPO auszulegen.
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