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   OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04   

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OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04 (https://dejure.org/2004,6241)
OLG München, Entscheidung vom 22.07.2004 - 19 U 1867/04 (https://dejure.org/2004,6241)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - 19 U 1867/04 (https://dejure.org/2004,6241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation eines Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Patronatserklärung; Definition der Begriffe "weiche" und "harte" Patronatserklärung; Formen der "harten" Patronatserklärungen und die Frage ihrer bilanziellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 135, 143; GmbHG § 32a
    Anfechtbarkeit der Aufhebung einer harten Patronatserklärung in der Krise des Insolvenzschuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2102
  • ZInsO 2004, 1040
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Diese Erklärung der Beklagten entspricht im Kern derjenigen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung ZIP 1992, 338 = NJW 1992, 2093, dazu EWiR 1992, 335 (Rümker) für rechtlich bindend gehalten hat.

    Dabei wird die Ausstattungspflicht spätestens verletzt, wenn das Konkursverfahren eröffnet wird, denn gerade dieser Fall soll durch eine ¹harteÂ" Patronatserklärung vermieden werden (BGH ZIP 1992, 338 = NJW 1992, 2093, allerdings für eine Patronatserklärung gegenüber einem Gläubiger).

    Dem Senat erscheint die Anwendbarkeit von § 135 InsO auf ¹harteÂ" Patronatserklärungen im Hinblick auf die Rechtsnatur als aufschiebend bedingtes Darlehensversprechen (AllstadtSchmitz, aaO, Rz. IV 646) und die sachliche Nähe der Patronatserklärungen zur Bürgschaft (vgl. BGH ZIP 1992, 338 = NJW 1992, 2093) nur folgerichtig.

    Die zweite Patronatserklärung hätte dagegen von einzelnen Gläubigern erst angenommen werden müssen (vgl. Allstadt-Schmitz, aaO, Rz. IV 642 m.w.N. und BGH ZIP 1992, 338 = NJW 1992, 2093), was nach eigener Darstellung der Beklagten nicht der Fall war.

    Dabei wird die Ausstattungspflicht spätestens verletzt, wenn das Konkursverfahren eröffnet wird, denn gerade dieser Fall soll durch eine ¹harteÂ" Patronatserklärung vermieden werden (Vgl. BGH ZIP 1992, 338 = NJW 1992, 2093, allerdings für eine Patronatserklärung gegenüber einem Gläubiger).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Er ist mit Stodolkowitz (MünchKomm, aaO, § 135 Rz.20) der Auffassung, dass sich die Rechtsfolge dann unmittelbar aus den §§ 135, 143 InsO ergibt und deshalb ein Rückgriff auf die §§ 32a f. GmbHG oder die so genannten ¹RechtsprechungsregelnÂ" des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH ZIP 1984, 698 = NJW 1984, 1891) nicht erforderlich ist.

    Ob daneben auch die §§ 32a und 32b GmbHG oder die so genannten ¹RechtsprechungsregelnÂ" des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH ZIP 1984, 698 = NJW 1984, 1891) eine Erstattungspflicht der Beklagten begründen würden, kann somit dahinstehen.

  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 108/92

    Unklare Bestimmung des Hauptschuldners bei Vertragserfüllungsbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    aa)Ob die erste Patronatserklärung wie eine zeitlich unbefristete Bürgschaft gekündigt werden konnte (vgl. dazu BGH ZIP 1993, 749 = NJW-RR 1993, 945, dazu EWiR 1993, 665 (Tiedtke)), wie die Beklagte meint, kann dahinstehen.

    Ähnlich wie bei einer gekündigten Bürgschaft wäre die Haftung aus der ersten Patronatserklärung dann, soweit es sich dabei auch um einen Vertrag zu Gunsten dritter Gläubiger handeln sollte (dagegen Allstadt-Schmitz, aaO, Rz. IV 646), jedenfalls auf die Verbindlichkeiten beschränkt gewesen, die im Zeitpunkt der Aufhebung am 31.12.2001 bereits begründet waren (vgl. BGH ZIP 1993, 749 = NJW-RR 1993, 945).

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 360/99

    Anfechtung der Rückführung eines Kredits vor Kündigung; Anfechtung einer

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Nicht anfechtbar sind dagegen Vorgänge, die für die Insolvenzmasse wirtschaftlich neutral sind, wie der bloße Austausch gleichwertiger Sicherheiten (BGH ZIP 2002, 2182 = NJW 2003, 360, dazu EWiR 2003, 29 (Huber)).
  • BGH, 01.03.1999 - II ZR 362/97
    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Lediglich hinsichtlich der negativen Tatsache, dass die Gesellschaft nicht über - aus den Büchern nicht ersichtliche - stille Reserven oder andere Vermögenswerte verfüge, ist zunächst der in Anspruch genommene Gesellschafter darlegungspflichtig (BGH DStR 1999, 553).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 129/94

    Umfang und Entstehung des Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit der Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Zwar wirkt ein Urteil, das der Klage des Gläubigers gegen den Hauptschuldner stattgibt, grundsätzlich nicht gegen den Bürgen (BGH ZIP 1995, 1076 = NJW 1995, 2161, dazu EWiR 1995, 871 (Tiedtke)).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Denn auch eine solche Gesellschaft kann im Einzelfall über eigenes Vermögen verfügen, das in der Jahresbilanz nicht mit den aktuellen Werten erfasst worden ist, also stille Reserven enthält (BGH ZIP 2001, 235 (m. Anm. Altmeppen) = NJW 2001, 1280, dazu EWiR 2001, 329 (Priester)).
  • OLG Celle, 28.06.2000 - 9 U 54/00

    Harte Patronatserklärung; Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens;

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Der entgegenstehenden Ansicht des OLG Celle (Urt. v. 28.6.2000 - 9 U 54/00, OLGR Celle 2001, 39 = JURISDok. Nr.KORE709902000), dass der Ausstattungsanspruch der Schuldnerin mit Eröffnung des (dortigen) Gesamtvollstreckungsverfahrens untergehe und deshalb der Schuldnerin auch kein Schadensersatzanspruch zustehen könne, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Insoweit kommen nur einzelne Gläubiger, die diese Erklärung - gegebenenfalls stillschweigend - angenommen haben, als individuell Betroffene in Betracht (MünchKomm-Lwowski, InsO, 2002, § 35 Rz.405; BGH ZIP 2003, 1097 = NJW-RR 2003, 1042).
  • BGH, 28.06.1999 - II ZR 272/98

    Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH;

    Auszug aus OLG München, 22.07.2004 - 19 U 1867/04
    Aufgehoben werden kann eine derartige, einlageähnlich wirkende Darlehenszusage ohne Einschränkungen dann nur vor Eintritt der Krise (vgl. BGH ZIP 1999, 1263 = NJW 1999, 2809, 2810 (mit zust. Anm. Altmeppen), dazu EWiR 1999, 843 (DaunerLieb)).
  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 296/08

    STAR 21

    Allerdings wird eine Patronatserklärung, in welcher der Patron an das patronierte Unternehmen Liquiditätszusagen macht (eine solche Liquiditätszusage lag auch der Entscheidung "Boris Becker/Sportgate" des Senats vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05 - zugrunde, war dort aber nicht entscheidungserheblich, vgl. ZIP 2006, 1199, 1200), teilweise als aufschiebend bedingtes Darlehensversprechen angesehen (Allstadt-Schmitz in Ebenroth/Boujong/ Joost/ Strohn, HGB, 2. Aufl., IV Rn. 693; dem folgend OLG München, ZIP 2004, 2102, 2104).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 9/10

    Insolvenzanfechtung: Rechtsfolgen einer an den Gläubiger der Tochtergesellschaft

    Eine von der Muttergesellschaft zugunsten ihrer Tochtergesellschaft abgegebene konzerninterne Patronatserklärung, die auch als Verlustdeckungszusage oder Verlustübernahmeerklärung bezeichnet wird (MünchKomm-BGB/Habersack, aaO Rn. 49 vor § 765; BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, WM 2006, 1202 Rn. 10), begründet auch in der Insolvenz der Tochtergesellschaft zu deren Gunsten einen eigenen von dem Insolvenzverwalter zu verfolgenden Ausstattungsanspruch gegen die Muttergesellschaft (OLG München, ZInsO 2004, 1040 ff; Uhlenbruck/Hirte, aaO, § 35 Rn. 169; Allstadt-Schmitz in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. BankR IV Rn. 733; Blum, NZG 2010, 1331; Maier-Reimer/Etzbach, aaO S. 1115).
  • BFH, 25.10.2006 - I R 6/05

    Passivierung von Verpflichtungen aus Patronatserklärungen

    Wird die Erklärung gegenüber dem Schuldnerunternehmen abgegeben, steht diesem im Fall der Krise oder der Insolvenz (strittig, a.A. Oberlandesgericht --OLG-- Celle, Urteil vom 28. Juni 2000 9 U 54/00, OLGR Celle 2001, 39) ein unmittelbar durchsetzbarer Anspruch gegen den Patron zu (OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 19 U 1867/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2004, 2102; Kiethe, ZIP 2005, 646, 649 f.).

    Die Klägerin war vielmehr allein der X gegenüber zur Überlassung von Kredithilfen jeder Art verpflichtet, wenn diese von ihren Gläubigern in Anspruch genommen wurde und ihr selbst keine hinreichenden Eigenmittel zur Verfügung standen (vgl. OLG München, Urteil in ZIP 2004, 2102).

    Denn er schuldet nicht eine nach Art und Umfang genau beschriebene Leistung, sondern nur den Erfolg, den Schuldner mit einer ausreichenden Finanzausstattung zu versehen (OLG München, Urteil in ZIP 2004, 2102).

    Dieser Anspruch diente aber nicht als Sicherungsmittel gegenüber den Gläubigern und begünstigte jene daher nicht unmittelbar (OLG München, Urteil in ZIP 2004, 2102; vgl. auch Ulmer in Hachenburg, GmbHG, 8. Aufl., § 32a, b Rz 136; Karsten Schmidt in Scholz, a.a.O., § 32a, b Rz 148; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, a.a.O., § 32a Rz 82).

  • OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 4 U 188/17

    Insolvenzanfechtung: Zahlungsverzug allein nicht ausreichend für Schluss auf

    2BGB ist nicht anwendbar, da es sich nicht um eine rechtsgeschäftlich begründete Entgeltforderung handelt (vgl. OLG München, Urteil 22.7.2004, Az. 19 U 1867/04, ZIP 2004, 2102).
  • LG Frankfurt/Main, 02.08.2006 - 4 O 40/06

    Geltendmachung von Rechten aus einer Patronatserklärung gegen den Patron durch

    Er ist Partei kraft Amtes und als solche befugt, Rechte aus einer Patronatserklärung gegen den Patron geltend zu machen (OLG München ZIP 2004, 2102 [OLG München 22.07.2004 - 19 U 1867/04] ).

    Soweit die Anwendung des Kapitalersatzrechts fraglich erscheint, weil es hier nicht darum geht, den Rückzahlungsanspruch für ein bereits geleistetes Darlehen in der Krisenzeit zu versagen, sondern darum, die Patronin noch in der Krisenzeit überhaupt zur Auszahlung des Darlehens zu zwingen, folgt das Gericht der Ansicht des OLG München aus seiner Entscheidung vom 22.07.2004 (ZIP 2004, S. 2102 [2105]).

    Ob eine Gesellschaft in diesen" Sinne kreditunwürdig ist, braucht nicht gesondert geprüft zu werden, wenn Überschuldung i.S.v. § 19 II InsO eingetreten ist (vgl. OLG München, ZIP 2004, 2102 [OLG München 22.07.2004 - 19 U 1867/04] [2105]).

    Für die Schuldnerin aber wäre die Patronatserklärung im Ergebnis wertlos (so OLG München, ZIP 2004, 2102 [OLG München 22.07.2004 - 19 U 1867/04] [2104]).

    Es würde aber dem /weck einer harten Patronatserklärung zuwiderlaufen, müsste sie trotz ihrer eigenen rechtskräftigen Verurteilung nochmals die Berechtigung der Forderungen gegenüber der Patronin nachweisen (siehe OLG München, ZIP 2004, 2102 [OLG München 22.07.2004 - 19 U 1867/04] [2107]).

  • KG, 03.12.2020 - 2 W 1009/20

    EU-Zivilprozessrecht: Aussetzung eines Klageverfahrens wegen gegenläufiger

    Wäre dem so, hätte die Schuldnerin unabhängig von einer Zahlungsunfähigkeit Ausstattung von der Beklagten verlangen können (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 10. April 2019 - 9 U 100/18, GWR 2020, 120, Rn. 69 nach juris; OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 - 19 U 1867/04, ZIP 2004, 2102; Harnos in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, Beck-OGK BGB, Stand: 01.09.2020, § 765, Rn. 658; Junggeburth, Interne harte Patronatserklärungen als Mittel zur Insolvenzabwehr, 2009, S. 133 ff.; Rüßmann, Harte Patronatserklärungen und Liquiditätszusagen, 2006, S. 172).
  • LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14

    TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung

    Eine Grundform ist dabei etwa: "Wir werden dafür Sorge tragen, dass unsere Tochter bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Kredit zu erfüllen." (zum Ganzen OLG München ZIP 2004, 2102 ff.; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 726).

    Eine solche Schadensersatzpflicht trifft den Patron, hier : die U I7 AG, gegenüber den Gläubigern auch dann, wenn die Patronatsvereinbarung allein intern zwischen ihm und dem patronierten Unternehmen geschlossen worden ist (BGH NJW 2010, 3442; NJW 1992, 2093, 2095; OLG München ZIP 2004, 2102 ff.; Allstadt-Schmitz , in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl., Rz. IV 750; Bydlinski , in: MüKo, BGB, 7. Aufl., § 421 Rz. 34 - andere Auffassung OLG Celle , Urteil vom 28.06.2000).

  • OLG München, 23.08.2007 - 19 U 1887/04
    Die Erklärung entspricht - in ihrer Rückübersetzung ins Deutsche - in vielen Wendungen anderen Patronatserklärungen, wie sie dem Senat aus der Literatur und der Praxis bekannt sind (z. B. die im Senatsurteil vom 22.07.04, 19 U 1867/04 zitierten).

    Sie ist zwar wie eine ?harte? Patronatserklärung wirtschaftlich einer Darlehensgewährung i.S.d. Kapitalersatzrechts gleichzusetzen (ausführlich zur Patronatserklärung: Senat, Urteil vom 22.07.2004 19 U 1867/04 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 29.04.2015 - 9 U 132/13

    Ehemaliges Technologiezentrum Blomenburg Venture Park - Kreis Plön und Gemeinde

    Die Ausstattungspflicht der Gesellschafter erstreckt sich demnach nicht auf die Bereitstellung von Geldleistungen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung oder zum Ausgleich von Verbindlichkeiten der in der Insolvenz befindlichen Schuldnerin (so auch OLG Celle, Urteil vom 28. Juni 2000 - 9 U 54/00, zitiert nach [...], dort Rn. 22 f.; a.A. für sog. "harte" Patronatserklärungen, um die es hier nicht geht, OLG München, Urteil vom 22. Juli 2004 - 19 U 1867/04, ZIP 2004, 2102, 2104; offen gelassen von BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 94/05, zitiert nach [...], dort Rn. 14 - Boris Becker / Sportgate).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 138/06

    Harte, konzerninterne Patronatserklärung

    Die Zusage stellt sich also als aufschiebend bedingtes Darlehensversprechen dar (§ 488 BGB, vgl. OLG München, ZIP 2004, 2102, 2104; Ebenroth/Boujong/Joost/Allstadt-Schmitz, a. a. O., Rz. 646).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 4 U 22/07

    Gesellschaftsrecht: Auslegung einer Patronatserklärung; Rechtsbindungswille bei

  • LG Berlin, 17.02.2010 - 99 O 92/08

    Britische Muttergesellschaft der insolventen Vatas Holding GmbH haftet für

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