Rechtsprechung
LG Neuruppin, 03.08.2004 - 5 T 219/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens; Mutwillige Rechtsverfolgung
- zvi-online.de
InsO §§ 4, 26; ZPO § 114; BGB §§ 1922, 1990
Keine Prozesskostenhilfe für Nachlassinsolvenzverfahren zum Nachweis der Erschöpfung des Nachlasses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 01.06.2004 - 15 IN 332/03
- LG Neuruppin, 03.08.2004 - 5 T 219/04
Papierfundstellen
- ZInsO 2004, 1090
Wird zitiert von ...
- AG Coburg, 12.08.2016 - IN 217/16
Keine Prozesskostenhilfe für Nachlassinsolvenzverfahren
Im Übrigen wird die von beiden Landgerichten in ihren Beschlüssen verneinte Mutwilligkeit auch in Teilen der Rechtsprechung anders beurteilt: So haben das Landgericht Berlin (ZInsO 2004, 626) und das Landgericht Neuruppin (ZInsO 2004, 1090) Mutwilligkeit im Sinne von § 114 I 1, 11 ZPO angenommen, und damit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint, wenn der antragstellende Erbe zur Beschränkung seiner Eigenhaftung (§ 1990 I BGB) die Abweisung des Antrages mangels Masse anstrebt (…vgl. auch Uhlenbruck/Lüer, a. a. O., § 315 InsO Rdnrn. 6 und 12;… Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 5. Aufl. 2015, Rüther, § 4 InsO Rdnr. 28 und Böhm, § 317 InsO Rdnr. 8).