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   OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03   

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OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.02.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Erfüllungsverlangen eines Insolvenzverwalters als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung; Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf ein Erfüllungsverlangen eines Insolvenzverwalters; Möglichkeit einer ausdrücklichen oder ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; InsO § 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; InsO § 103 Abs. 1
    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2004, 1145
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 168/80

    Strombezug durch Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Ob im Verhalten, also auch im Schweigen des Insolvenzverwalters, eine Erklärung im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO gesehen werden kann, ist aber von Fall zu Fall je nach den gegebenen Umständen zu entscheiden (zu § 17 Abs. 1 Konkursordnung: BGHZ 81, 90, 93).

    Soweit das Landgericht Magdeburg seinem Urteil eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01. Juli 1981 (BGHZ 81, 90) zu Grunde gelegt habe, sei dies fehlerhaft, weil der dortige Sachverhalt dem hiesigen nicht vergleichbar sei.

    Ob im Verhalten, also auch im Schweigen des Insolvenzverwalters, eine Erklärung im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO gesehen werden kann, ist aber von Fall zu Fall je nach den gegebenen Umständen zu entscheiden (zu § 17 Abs. 1 Konkursordnung: BGHZ 81, 90, 93).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall grundlegend von dem, der dem in BGHZ 81, 90 veröffentlichten Urteil zu Grunde lag.

  • OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588 m. w. N.).

    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02

    Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).
  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 87/02

    Haftung des Insolvenzverwalters für die Nichterfüllung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15

    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig

    Allgemeiner Ansicht entspricht es vielmehr, den stillschweigenden Bezug von Versorgungsleistungen nach Insolvenzeröffnung bei Hinzutreten besonderer Umstände als konkludentes Erfüllungsverlangen des Verwalters nach § 103 Abs. 1 InsO und die hieraus entstehenden Forderungen als sonstige Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 InsO anzusehen (vgl. zu § 17 KO: BGH, Urteil vom 1. Juli 1981 - VIII ZR 168/80, BGHZ 81, 90, 93 f; vom 21. April 1982 - VIII ZR 142/81, BGHZ 83, 359, 363 f; zu § 103 InsO: OLG Naumburg, ZInsO 2004, 1145, 1146 f; OLG Brandenburg, ZInsO 2009, 525 f; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 103 Rn. 216; Stengel, Energielieferungsverträge in der Kundeninsolvenz, S. 212 f).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 143/07

    Anforderungen an die Erklärung des Erfüllungsverlangens i.S. von § 103 Abs. 1

    Allein die bloße Abnahme des gelieferten Stroms und die Zahlung, auch über mehrere Monate hinweg, reicht nicht aus, um ein solches Verhalten als Erfüllungswahl zu qualifizieren (OLG Naumburg - Urteil vom 04.02.2004 - 5 U 129/03 - ZinsO 2004, 1145, 1146).
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