Rechtsprechung
   LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27869
LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05 (https://dejure.org/2005,27869)
LG Stade, Entscheidung vom 11.03.2005 - 7 T 38/05 (https://dejure.org/2005,27869)
LG Stade, Entscheidung vom 11. März 2005 - 7 T 38/05 (https://dejure.org/2005,27869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters: Verjährungsbeginn, Verjährungsfrist und Verjährungshemmung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 1 RPflG; § 64 Abs. 3 InsO; § 196 Abs. 1 Nr. 15, 17 BGB a.F.; § 11 Abs. 2 InsO; § 24 JVEG; Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB; § 195 BGB n.F.; § 209 BGB a.F.
    Erfordernis der Zustimmung über Verfügungen der Schuldnerin; Einrede der Verjährung; Fälligkeit der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter; Gleichstellung mit einer anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustimmung über Verfügungen der Schuldnerin; Einrede der Verjährung; Fälligkeit der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter; Gleichstellung mit einer anwaltlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung von Ansprüchen des vorläufigen Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2005, 367
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Meiningen, 10.09.1997 - 4 T 303/97
    Auszug aus LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05
    Ein solcher allgemeiner Zulassungsakt ist für die Person des Insolvenzverwalters aber gerade nicht vorgesehen, sondern dieser wird in einem konkreten Fall vom Gericht bestellt und beauftragt (vgl. § 56 Absatz 1 InsO; siehe auch LG Meiningen, Beschluss vom 10.09.1997, Az. 4 T 303-97 = VIZ 1998, 341 = ZIP 1997, 1848 für den vergleichbaren Fall des Sequesters in einem Gesamtvollstreckungsverfahren).

    Der Beschwerdeführer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Zweck der Regelung, wonach bei Leistungen aus den Geschäften des täglichen Lebens in der Regel schon nach kurzer Zeit Beweisschwierigkeiten auftreten, denen durch eine kurze Verjährung Rechnung getragen werden muss (vgl. Palandt/Heinrichs, § 196 BGB a.F., Rn. 1 mit Hinweis auf Mot. I 297), für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nicht passend ist, weil sich die für die Berechnung maßgeblichen Grundlagen in den Gerichtsakten befinden (vgl. auch LG Meiningen, Beschluss vom 10.09.1997, Az. 4 T 303-97 = VIZ 1998, 341 = ZIP 1997, 1848).

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05
    Maßgebliche Berechnungsgrundlage ist das gesicherte und verwaltete Vermögen zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschluss vom 08.07.2004, Az. IX ZB 589/02 = ZinsO 2004, 909; Münchener Kommentar/Nowak, § 11 InsVV, Rn. 6).

    Auf den - gemäß § 2 InsVV zutreffend ermittelten -Berechnungswert von 112.021,22 EUR wurde in nicht zu beanstandender Weise ein Bruchteil von 25 % als Regelsatz für die Vergütung zugrundegelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.07.2004, Az. IX ZB 589/02 = ZinsO 2004, 909 m.w.N. zu der - hier maßgeblichen alten Fassung des § 11 Absatz 1 InsVV; siehe auch § 11 InsVV n.F.).

  • LG Bochum, 28.12.2001 - 7a T 267/01

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei kurzer Dauer

    Auszug aus LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05
    Dieser Tätigkeitsumfang rechtfertigt es, die Vergütung ohne weiteren Abschlag mit 25 % des Berechnungswertes anzusetzen (vgl. auch LG Bochum, Beschluss vom 28.12.2001, Az. 7a T 267/01 = ZinsO 2002, 370 für den Fall einer kurzen Verfahrensdauer).
  • LG Göttingen, 01.02.2001 - 10 T 1/01

    Antrag einer Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Festsetzung der

    Auszug aus LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05
    Das Amtsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass die Fälligkeit der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.08.2000 eintrat (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 01.02.2001, Az. 10 T 1/01 = ZinsO 2001, 317; Münchener Kommentar/Nowak, § 11 InsVV, Rn. 3).
  • BGH, 17.04.2002 - XII ZR 182/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Erlaß eines schweizerischen Zahlungsbefehls

    Auszug aus LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05
    Unter Anwendung der Maßstäbe zu § 209 BGB a.F. werden hierfür prozessuale oder prozeßähnliche Rechtsverfolgungsakte, die einen unmittelbar auf Zusprechung oder Vollstreckung gerichteten Willen des Gläubigers eindeutig erkennen lassen, verlangt werden müssen (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 937 m.w.N. zu § 209 BGB a.F.).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Ob der Vergütungsanspruch von § 195 a.F. oder § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. erfasst wird, ist umstritten (für die Anwendung von § 195 BGB LG Stade ZInsO 2005, 367; Eickmann, Vergütungsverordnung 2. Aufl. vor § 1 Rn. 58; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, aaO vor § 1 InsVV Rn. 8; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, aaO vor § 1 InsVV Rn. 50; für § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB Jaeger/Weber, KO 8. Aufl. § 85 Rn. 4; Kuhn/Uhlenbruck. KO 11. Aufl. § 85 Rn. 12n; MünchKomm-InsO/Nowak, § 63 Rn. 9).

    Sie muss in einer Rechtsanalogie zu den genannten Vorschriften gefunden werden (ebenso LG Stade ZInsO 2005, 367, 368; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO Rn. 51 und § 8 InsVV Rn. 45; HmbKomm-InsO/Büttner/Henningsmeier, aaO § 63 Rn. 9; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, aaO vor § 1 InsVV Rn. 10; Keller, aaO Rn. 51; Zimmer ZVI 2004, 662, 664).

  • LG Bonn, 02.08.2006 - 6 T 87/06

    Anspruch auf Vergütung eines Insolvenzverwalters für die Geschäftsführung und

    Denn der weitere Beteiligte hat den Anspruch jedenfalls mit dem am 17.10.20## beim Amtsgericht eingegangenen korrigierten Vergütungsantrag innerhalb der nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i.V.m. § 195 BGB maßgeblichen Regelverjährungsfrist von drei Jahren gerichtlich geltend gemacht; dadurch ist die Verjährung entsprechend § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB gehemmt worden (vgl. LG Stade, Beschluss vom 11.03.2005 - 7 T 38/05 - juris).
  • LG Bonn, 15.09.2006 - 6 T 89/06

    Zulässigkeit des Abschlusses von Dienstverträgen und Werkverträgen im Rahmen der

    Jedenfalls in der mit Antrag vom ##.01.2002 geltend gemachten Höhe ist der Anspruch auch nicht verjährt, weil die Verjährung durch die Antragstellung analog § 204 Abs. 1 Satz 1 BGB gehemmt worden ist (vgl. LG Stade, Beschluss vom 11.03.2005 - 7 T 38/05, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 18.02.2010 - 326 T 109/09

    Verletzung rechtlichen Gehörs, Berücksichtigung des Verjährungseintritts bzgl.

    Der Beschwerdeführer ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Beschluss des Landgerichts Stade vom 11. März 2005 (Zinso 2005, 367 {367/368}) die fristgerechte Einreichung des Vergütungsantrages beim Gericht dem Eintritt der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Ziff. 1 BGB n.F. hemmt.
  • LG Heilbronn, 23.06.2006 - 1 T 85/06

    Gesonderte Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters am Ende eines gesamten

    Hiernach sind derartige Ansprüche grundsätzlich mit dem Abschluss des Insolvenzeröffnungsverfahrens, also mit Erlass des Eröffnungsbeschlusses fällig (allgemeine Meinung; vgl. z.B. LG Göttingen ZInsO 2001, 317 ; LG Stade ZInsO 2005, 367 ; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung /Lorenz, 4. Auflage, Vorbemerkung § 1 InsVV Rn. 20; Kübler/Prütting, InsO, Loseblattsammlung, Stand 3/06, vor § 1 InsVV Rn. 11), so dass ab diesem Zeltpunkt der Lauf der Verjährungsfrist zu rechnen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht