Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9517
OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06 (https://dejure.org/2006,9517)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2006 - 2 U 50/06 (https://dejure.org/2006,9517)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 2 U 50/06 (https://dejure.org/2006,9517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 92

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Gesamtschaden und Individualschaden; Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Insolvenzverwalter; Geltendmachung von Ansprüchen des Insolvenzgläubigers wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

  • Judicialis

    InsO § 92

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 92
    Schadensberechnung bei betrügerischer Schädigung einer Vielzahl von Gläubigern durch Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2006, 1278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.05.2003 - IX ZR 334/01

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Patronatserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
    Das schädigende Verhalten muss zu einer Verminderung der Aktivmasse, also des Schuldnervermögens, oder zu einer Erhöhung der Passivmasse, also der Schulden des Insolvenzschuldners vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt und damit bewirkt haben, dass die Gläubiger eine geringere Quote erhalten (vgl. nur BGHZ 143, 246 [251]; BGH, NZI 2003, 434 [435]; Bork, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 1333 Rn. 1 ff.).

    Zudem soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger sich zum Nachteil der anderen durch einen gesonderten Zugriff Vorteile verschaffen (BGH, NZI 2003, 434 [436]; Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO, Stand Sept. 2005, § 92 Rn. 3).

    Nicht von dieser Vorschrift erfasst werden indes diejenigen Nachteile, die der einzelne Insolvenzgläubiger durch das Verhalten des Dritten erlitten hat (BGH, NZI 2003, 434 [436]).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
    Diese Individualschäden kann und muss nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 126, 181 [201] = NJW 1994, 2200; BGHZ 138, 211 = NJW 1998, 2667 = NZI 1998, 38; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZI 2002, 630) und der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. z.B. Braun/Kroth, InsO, 2. Auflage 2004, § 92 Rn. 8; HK/Eickmann, InsO, 4. Auflage 2006, § 92 Rn. 5; Kübler/Prütting/Lüke, aaO, § 92 Rn. 49; MünchKomm/Brandes, InsO, 2001, § 92 Rn. 36; Schmidt/Pohlmann, InsO, 2006 § 92 Rn. 49; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 92 Rn. 9 ff.) der Gläubiger auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin gegenüber dem Dritten weiterhin selbst geltend machen.

    Die Altgläubiger können ausschließlich den Quotenschaden ersetzt verlangen, wenn und soweit die auf ihre Forderungen entfallende Insolvenzquote durch zwischenzeitliche Masseschmälerungen geringer ausfällt, als sie bei rechtzeitiger Antragstellung ausgefallen wäre (vgl. BGHZ 126, 181 [191] = NJW 1994, 2220 [2222]).

    Dagegen können die Neugläubiger nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 126, 181 [190 ff.] = NJW 1994, 2220 [2222]; BGH, NJW 1995, 398 [399]) und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. die Nachweise bei Schmidt/Pohlmann, aaO, § 92 Rn. 46) nicht nur ihren Quotenschaden ersetzt verlangen, sondern darüber hinaus auch den Kontrahierungsschaden geltend machen, das heißt, sie können sich darauf berufen, dass sie sich auf ein Rechtsgeschäft mit dem Schuldner gar nicht mehr eingelassen hätten, wenn der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt worden wäre.

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 150/01

    Insolvenzrecht: Unzulässige Geltendmachung des Quotenschadens von Neugläubigern

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
    Diese Individualschäden kann und muss nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 126, 181 [201] = NJW 1994, 2200; BGHZ 138, 211 = NJW 1998, 2667 = NZI 1998, 38; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZI 2002, 630) und der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. z.B. Braun/Kroth, InsO, 2. Auflage 2004, § 92 Rn. 8; HK/Eickmann, InsO, 4. Auflage 2006, § 92 Rn. 5; Kübler/Prütting/Lüke, aaO, § 92 Rn. 49; MünchKomm/Brandes, InsO, 2001, § 92 Rn. 36; Schmidt/Pohlmann, InsO, 2006 § 92 Rn. 49; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 92 Rn. 9 ff.) der Gläubiger auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin gegenüber dem Dritten weiterhin selbst geltend machen.

    Die Neugläubiger erleiden ihren Schaden nicht gemeinschaftlich durch eine Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens (OLG Karlsruhe, NZI 2002, 630).

  • BGH, 07.11.1994 - II ZR 108/93

    Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer wegen

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
    Dagegen können die Neugläubiger nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 126, 181 [190 ff.] = NJW 1994, 2220 [2222]; BGH, NJW 1995, 398 [399]) und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. die Nachweise bei Schmidt/Pohlmann, aaO, § 92 Rn. 46) nicht nur ihren Quotenschaden ersetzt verlangen, sondern darüber hinaus auch den Kontrahierungsschaden geltend machen, das heißt, sie können sich darauf berufen, dass sie sich auf ein Rechtsgeschäft mit dem Schuldner gar nicht mehr eingelassen hätten, wenn der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt worden wäre.

    Ein solcher Neugläubiger ist damit so zu stellen, wie er ohne den Vertragsabschluss stünde (BGH, NJW 1995, 398 [399]).

  • LG Köln, 21.03.2006 - 27 O 258/05

    Anwendung des § 92 Insolvenzordnung (InsO) bei der Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten zu 3) vom 13. April 2006 gegen das am 21. März 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 258/05 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
    Diese Individualschäden kann und muss nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 126, 181 [201] = NJW 1994, 2200; BGHZ 138, 211 = NJW 1998, 2667 = NZI 1998, 38; vgl. auch OLG Karlsruhe, NZI 2002, 630) und der nahezu einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. z.B. Braun/Kroth, InsO, 2. Auflage 2004, § 92 Rn. 8; HK/Eickmann, InsO, 4. Auflage 2006, § 92 Rn. 5; Kübler/Prütting/Lüke, aaO, § 92 Rn. 49; MünchKomm/Brandes, InsO, 2001, § 92 Rn. 36; Schmidt/Pohlmann, InsO, 2006 § 92 Rn. 49; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 92 Rn. 9 ff.) der Gläubiger auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin gegenüber dem Dritten weiterhin selbst geltend machen.
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

    Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 2 U 50/06
    Das schädigende Verhalten muss zu einer Verminderung der Aktivmasse, also des Schuldnervermögens, oder zu einer Erhöhung der Passivmasse, also der Schulden des Insolvenzschuldners vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt und damit bewirkt haben, dass die Gläubiger eine geringere Quote erhalten (vgl. nur BGHZ 143, 246 [251]; BGH, NZI 2003, 434 [435]; Bork, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, S. 1333 Rn. 1 ff.).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11

    Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des

    Dagegen handelt es sich um Individualschäden, soweit nur einzelne Insolvenzgläubiger Nachteile aus der Verletzung von ihnen gegenüber obliegenden vertraglichen Verpflichtungen oder aus nur gegen sie gerichteten unerlaubten Handlungen erlitten haben (BGH, Urt. v. 8.5.2003 - IX ZR 334/01, Rn. 25 nach juris = NJW-RR 2003, 1042; OLG Köln, Beschl. v. 1.6.2006 - 2 U 50/06, Rn. 4 nach juris = ZInsO 2006, 1278).

    Das Bestehen mehrerer oder sogar vieler Individualschäden führt nicht dazu, dass nunmehr von einem Gesamtschaden im Sinne des § 92 InsO auszugehen wäre (OLG Köln, Beschl. v. 1.6.2006 - 2 U 50/06, Rn. 9 nach juris = ZInsO 2006, 1278).

    Dieser ist dem Kontrahierungsschaden der sogenannten Neugläubiger vergleichbar, die mit einer bereits insolvenzreifen Schuldnerin in vertragliche Beziehung treten und sich darauf berufen können, sie hätten sich mit dieser gar nicht mehr eingelassen, wenn der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt worden wäre (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 6.6.1994 - II ZR 292/91, BGHZ 126, 181, 201 = NJW 1994, 2220, 2222 ff.; BGH, Urt. v. 30.3.1998 - II ZR 146/96, BGHZ 138, 211 = NJW 1998, 2667, 2668 ff.; OLG Köln, Beschl. v. 1.6.2006 - 2 U 50/06, Rn. 6 nach juris = ZInsO 2006, 1278); für einen solchen entfaltet § 92 InsO ebenfalls keine Sperrwirkung.

    Der Schaden des Arrestgläubigers könnte auch nicht durch das Auffüllen der Masse und deren Verteilung über die Quote ersetzt werden (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 1.6.2006 - 2 U 50/06, Rn. 9 nach juris = ZInsO 2006, 1278), da der Arrestgläubiger mangels seiner Stellung als Insolvenzgläubiger überhaupt nicht an einer Quotenerhöhung partizipieren kann.

  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    Ein dem Anwendungsbereich des § 92 InsO entzogener Individualschaden liegt stets vor, wenn nur einzelne Gläubiger Vermögensnachteile aus der Verletzung von ihnen gegenüber obliegenden vertraglichen Verpflichtungen oder aus ausschließlich jeweils gegen sie (persönlich) gerichteten unerlaubten Handlungen erlitten haben (ständige Rechtsprechung und nahezu einhellige Meinung im Schrifttum, vgl. etwa BGH WM 2003, 1178 = NJW-RR 2003, 1040, Rn. 25; WM 2008, 1220 = BGHZ 176, 204, dort Rn. 12, 26ff.; OLG Köln ZInsO 2006, 1278, Rn. 4 und OLG Nürnberg WM 2011, 1666, Rn. 25, 26, jeweils mit Nachweisen auch zum Schrifttum).
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 66/18

    Geltendmachung eines Einzelschadens durch einen Gesellschafter bei Eröffnung

    Denn der Schaden besteht nicht in einer Verminderung des zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögens; er ist deshalb nicht durch Auffüllen der Masse zu ersetzen, sondern er liegt darin, dass der Neugläubiger mit der insolventen Gesellschaft überhaupt einen Vertrag geschlossen hat (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994, aaO S. 198; vom 30. März 1998, aaO S. 216 f; vom 22. April 2004 - IX ZR 128/03, BGHZ 159, 25, 27; OLG Köln, ZInsO 2007, 218; MünchKomm-InsO/ Brandes/Gehrlein, 3. Aufl., § 92 Rn. 36).
  • OLG Köln, 21.11.2007 - 2 U 110/07

    Auskunftsanspruch gegen Insolvenzverwalter persönlich

    Ein Gesamtschaden liegt bei einem Schaden vor, den der Gläubiger aufgrund seiner Gläubigerstellung, also als Teil der Gesamtheit der Gläubiger, erlitten hat und der gerade dadurch entstanden ist, dass das schädigende Verhalten - durch Verringerung der Aktiva und/oder Vermehrung der Passiva - zu einer Verminderung des Schuldnervermögens geführt hat (vgl. nur Senat, ZInsO 2007, 218).
  • OLG Bamberg, 19.03.2012 - 4 U 145/11

    Arrestverfahren: Glaubhaftmachung eines deliktischen Arrestanspruchs durch

    Diese Einordnung der von einzelnen Insolvenzgläubigern erlittenen Individualschäden entspricht zugleich der nahezu einhelligen Auffassung im Schrifttum (vgl. nur OLG Köln ZInsO 2007, 218, dort Rn. 4ff.).
  • OLG München, 16.10.2018 - 5 U 1835/18

    Ein Masseschaden i.S.v. § 92 InsO oder ein Individualschaden

    Das ebenfalls von den Klägerinnen zitierte OLG Köln befasst sich im Beschluss vom 01.06.2006, 2 U 50/06 mit der Frage eines vom Gesamtschaden zu trennenden Individualschadens von sogen. "Neugläubigern" bei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht