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   BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04   

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https://dejure.org/2006,1678
BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04 (https://dejure.org/2006,1678)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2006 - IX ZB 78/04 (https://dejure.org/2006,1678)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - IX ZB 78/04 (https://dejure.org/2006,1678)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Befugnis des Insolvenzgläubigers zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Treuhänders in masselosen Verfahren; Berechnung der Vergütung des Treuhänders im Insolvenzverfahren; Definition des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsmittel gegen die Vergütung des Treuhänders

  • Judicialis

    InsO § 64 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 64 Abs. 3
    Beschwerdebefugnis der Insolvenzgläubiger gegen die Vergütung des Treuhänders

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Vergütungungsfestsetzung: masseloses Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1012
  • NZI 2006, 250
  • WM 2006, 1498
  • Rpfleger 2006, 284
  • ZInsO 2006, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04
    c) Trotz vorhandener Beschwer kann ausnahmsweise das Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren fehlen (vgl. BGHZ 57, 224, 225), wenn bereits im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde mit Sicherheit feststeht, dass der Beschwerde führende Gläubiger keine auch nur teilweise Befriedigung seiner Forderung erwarten kann (vgl. MünchKomm-InsO/Nowack, § 64 Rn. 14).
  • LG Frankfurt/Main, 14.10.1991 - 9 T 639/91
    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04
    Einen solchen Fall behandelt die vom Landgericht zitierte Entscheidung LG Frankfurt/M. ZIP 1991, 1442.
  • LG Göttingen, 12.03.2004 - 10 T 139/03

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und Bewilligung einer Stundung;

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04
    Das Landgericht, dessen Entscheidung in NZI 2004, 330 und ZInsO 2004, 496 veröffentlicht ist, hat die sofortige Beschwerde für unzulässig gehalten, weil die Gläubigerin durch die Festsetzung der überhöhten Vergütung nicht beschwert sei.
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 134/04

    BGH billigt die Weitergeltung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung alter

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04
    Eine "verfassungskonforme" Auslegung dieser Vorschrift oder derjenigen des § 63 Abs. 1 InsO mit dem Ziel einer Erhöhung der vorgesehenen Mindestvergütung kommt nicht in Betracht (BVerfG aaO S. 1697; BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - IX ZB 134/04, ZIP 2005, 447, 449 f).
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 700/05

    Verfassungsmäßigkeit der "alten" Mindestvergütung für vor dem 1. 1. 2004 in

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04
    § 13 InsVV a.F. ist verfassungsgemäß (BVerfG ZIP 2005, 1694 ff).
  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68

    Beschwer in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04
    Im Interesse der Gesamtheit der Rechtsschutz suchenden Bürger und des jeweiligen Gegners soll ausgeschlossen werden, dass das Rechtsmittelgericht sich mit dem Rechtsstreit befassen muss, ohne dass der Rechtsmittelkläger ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm erstrebten Entscheidung hat (BGHZ 50, 261, 263).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04

    Beschwerdebefugnis eines Gläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung und

    Trotz vorhandener Beschwer kann ausnahmsweise das Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren fehlen, wenn bereits im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde mit Sicherheit feststeht, dass der beschwerdeführende Gläubiger keine auch nur teilweise Befriedigung seiner Forderung erwarten kann (BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 78/04, WM 2006, 1498 f).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 126/07

    Rechtsschutzbedürfnis des Insolvenzverwalters bei Abwehr eines

    Gemeint sind damit jedoch regelmäßig die Rechtsmittel eines Anspruchstellers (BGHZ aaO; BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 78/04, NZI 2006, 250, 251).
  • BGH, 20.12.2012 - IX ZB 19/10

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Beschwerdebefugnis

    Das Rechtsschutzbedürfnis könnte nur verneint werden, wenn bereits mit Sicherheit feststünde, der Beschwerdeführer würde keinesfalls in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 - IX ZB 78/04, ZInsO 2006, 256 Rn. 8).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Trotz vorhandener Beschwer kann zwar ausnahmsweise das Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren fehlen, wenn bereits im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde mit Sicherheit feststeht, dass der beschwerdeführende Gläubiger keine auch nur teilweise Befriedigung seiner Forderung erwarten kann (vgl. BGH WM 2006, 1498 f.).
  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 716/10

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

    Unzulässig ist im Übrigen eine Beschwerde, wenn der Gläubiger keine auch nur teilweise Befriedigung erwarten kann (BGH, Beschluss vom 02.02.2006, IX ZB 78/04).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Trotz vorhandener Beschwer kann zwar ausnahmsweise das Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren fehlen, wenn bereits im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde mit Sicherheit feststeht, dass der beschwerdeführende Gläubiger keine auch nur teilweise Befriedigung seiner Forderung erwarten kann (vgl. BGH WM 2006, 1498 f.).
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