Rechtsprechung
LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung von Steuererstattungsbeträgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhung der Vergütung eines Insolvenzverwalters durch Betrachtung von Steuererstattungsbeträgen bezüglich der Verwaltervergütung als weitere Einnahmen; Steuererstattungsbeträge bezüglich der Verwaltervergütung als weitere Einnahmen; Hinzurechnung von nach der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung der Vergütung eines Insolvenzverwalters durch Betrachtung von Steuererstattungsbeträgen bezüglich der Verwaltervergütung als weitere Einnahmen; Steuererstattungsbeträge bezüglich der Verwaltervergütung als weitere Einnahmen; Hinzurechnung von nach der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 19.02.2007 - 4 IN 20/05
- LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07
Papierfundstellen
- ZInsO 2007, 1045
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Stralsund, 19.02.2007 - 4 IN 20/05
Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Vergütung für seine Geschäftsführung sowie …
Auszug aus LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07
Auf die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 19.03.2007 wird der Vergütungsbeschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 19.02.2007 (Az.: 4 IN 20/05) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Insolvenzabteilung - zurückverwiesen. - BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04
Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss
Auszug aus LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07
Dies hatten sowohl der BGH (u.a. Beschluss vom 26.01.2006, Az.: IX ZB 183/04) als auch zahlreiche Landgerichte (u.a. Landgericht Heilbronn Beschluss vom 06.05.2005 in ZIP 2005, 1187) in ihren Entscheidungen ausgeführt. - BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98
Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners
Auszug aus LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07
Die Auffassung der Kammer wird gestützt durch die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17.12.1998, Az.: VII R 47/98 abgedruckt in ZIP 1999 S. 714 ff). - LG Heilbronn, 06.05.2005 - 1 T 141/05 St 2
Sofortige Beschwerde einer Konkursverwalterin; Antrag auf Festsetzung der …
Auszug aus LG Stralsund, 23.07.2007 - 2 T 87/07
Dies hatten sowohl der BGH (u.a. Beschluss vom 26.01.2006, Az.: IX ZB 183/04) als auch zahlreiche Landgerichte (u.a. Landgericht Heilbronn Beschluss vom 06.05.2005 in ZIP 2005, 1187) in ihren Entscheidungen ausgeführt.
- BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13
Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden …
cc) Die Frage ist mit dem Beschwerdegericht dahin zu beantworten, dass nur derjenige Vorsteuerbetrag in die Berechnungsgrundlage einzubeziehen ist, der sich nach der ohne eine Vorsteuererstattung ermittelten Vergütung des Insolvenzverwalters bemisst (so auch LG Stralsund, ZInsO 2007, 1045;… MünchKomm-InsO/Riedel, 3. Aufl., § 8 InsVV Rn. 25;… Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 166). - BGH, 25.10.2007 - IX ZB 147/06
Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Bemessung der …
Steuererstattungsansprüche der Masse, die nach Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit zu erwarten sind, werden deshalb in die Bemessungsgrundlage einbezogen (vgl. LG Heilbronn ZIP 2005, 1187, 1188; LG Frankfurt/Oder ZInsO 2002, 1028; LG Stralsund ZInsO 2007, 1045; Prasser ZIP 2006, 487, 489;… Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 2. Aufl. Rn. 128; Förster ZInsO 2000, 553;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 4. Aufl. § 1 Rn. 80; Graeber, DZWiR 2002, 519). - LG Ravensburg, 31.01.2008 - 2 O 338/07
Feststellung der Beteiligung am Nachlass bei Vorliegen eines Ehevertrags mit dem …
Dagegen hat der Kläger sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Landgericht Ravensburg (Az. 2 T 87/07) noch nicht entschieden hat. - OLG Stuttgart, 16.12.2008 - 12 U 152/08
Rechtsanwaltliche Vergütung für das nachlassgerichtliche Verfahren
Anders als der Beklagte meint, ist die Festsetzung des Streitwertes auf 1 Million Euro durch den Beschluss des Landgerichts Ravensburg vom 13.10.2008 - 2 T 87/07 - für den vorliegenden Rechtsstreit nicht verbindlich.