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   AG Göttingen, 01.06.2007 - 71 IN 47/06   

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https://dejure.org/2007,21122
AG Göttingen, 01.06.2007 - 71 IN 47/06 (https://dejure.org/2007,21122)
AG Göttingen, Entscheidung vom 01.06.2007 - 71 IN 47/06 (https://dejure.org/2007,21122)
AG Göttingen, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 71 IN 47/06 (https://dejure.org/2007,21122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Aufhebung einer Stundung wegen grob fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten; Angaben im Vermögensverzeichnis zu einer verkauften Forderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4c Nr. 1 InsO; § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
    Zulässigkeit der Aufhebung der Stundung nach § 4c Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) bei Verkauf von Forderungen vor der Stellung des Insolvenzantrags; Pflicht des Schuldners zu Angaben einer Forderung im Vermögensverzeichnis bei deren Verkauf zu einem Bruchteil des Wertes zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufhebung der Stundung nach § 4c Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) bei Verkauf von Forderungen vor der Stellung des Insolvenzantrags; Pflicht des Schuldners zu Angaben einer Forderung im Vermögensverzeichnis bei deren Verkauf zu einem Bruchteil des Wertes zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2007, 1059
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Auszug aus AG Göttingen, 01.06.2007 - 71 IN 47/06
    Bei dieser Sachlage ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 16.12.2004 ZInsO 2005, 207) eine einmal bewilligte Stundung aufzuheben (LG Göttingen Beschluss vom 29.08.2005 - 10 T 113/05 = ZInsO 2005, 1340).
  • LG Göttingen, 29.08.2005 - 10 T 113/05
    Auszug aus AG Göttingen, 01.06.2007 - 71 IN 47/06
    Bei dieser Sachlage ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 16.12.2004 ZInsO 2005, 207) eine einmal bewilligte Stundung aufzuheben (LG Göttingen Beschluss vom 29.08.2005 - 10 T 113/05 = ZInsO 2005, 1340).
  • BGH, 11.02.2010 - IX ZB 126/08

    Versagung der Restschuldbefreiung: Nichtangabe von Umständen für eine

    Zu den Umständen, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können, zählen auch solche, die eine Insolvenzanfechtung begründen können, denn eine erfolgreiche Anfechtung führt zu einer Mehrung der Insolvenzmasse (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, WM 2005, 472, 473 unter III.1.c; LG Hagen ZInsO 2007, 387, 388; AG Göttingen ZInsO 2007, 1059, 1060; AG Hamburg ZInsO 2007, 951, 952; AG Gera InVo 2005, 358; MünchKomm-InsO/Passauer/Stephan, 2. Aufl. § 97 Rn. 14; Jaeger/Schilken aaO; FK-InsO/App, 5. Aufl. § 97 Rn. 11; HK-InsO/Kayser, 5. Aufl. § 97 Rn. 11; HmbKomm-InsO/Wendler, 3. Aufl. § 97 Rn. 3; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 97 Rn. 6).
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