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   OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - I-3 Wx 299/05   

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OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - I-3 Wx 299/05 (https://dejure.org/2006,2103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2006 - I-3 Wx 299/05 (https://dejure.org/2006,2103)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2006 - I-3 Wx 299/05 (https://dejure.org/2006,2103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohngeldverbindlichkeiten als Altmasseverbindlichkeiten; Wohngeldschulden als Neumasseverbindlichkeiten bei Fälligkeit nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige; Geltendmachung von Neumasseforderungen im Wege der Leistungsklage

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § ... 18; ; FGG § 12; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; InsO § 32 Abs. 3; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 61 Abs. 1; ; InsO § 90; ; InsO § 208; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 210

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum in der Insolvenz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rang von Wohngeldverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Insolvenzverwalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Insolvenzverwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Insolvenzverwalters für rückständige Wohngeldzahlungen? (IMR 2007, 1018)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 687
  • NZI 2007, 50
  • NZM 2007, 47
  • ZMR 2007, 204
  • ZInsO 2007, 154
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05
    Hinsichtlich dieser Verbindlichkeiten gilt das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO (BGH NJW 2003, 2454; NZI 2005, 680) mit der Folge, dass die betreffenden Forderungen nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden können.

    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 03.04.2003 (NZI 2003, 369) für ein Mietverhältnis die "Inanspruchnahme der Gegenleistung" durch den Insolvenzverwalter bejaht, weil dieser nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige den Klägern (Vermietern) noch das Recht hätte verschaffen können, die Miete einzuziehen.

    Dies ist keine ordnungsgemäße Darlegung, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NZI 2003, 369) vom Insolvenzverwalter gefordert wird.

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05
    Nach heute herrschender Meinung ist § 43 Abs. 1 WEG weit auszulegen (vgl. insbesondere BGH NJW 2002, 3709; Weitnauer/Mansel a.a.O. Rn. 1 nach § 43 und § 43 Rn. 4 und 15 a).

    Der Insolvenzverwalter rückt als Träger der Rechte und Pflichten des insolvent gewordenen Wohnungseigentümers weitgehend in dessen Rechtsstellung ein (BGH NJW 2002, 3709; BGHZ 108, 44).

  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5688/92

    Verpflichtung zur Zahlung von rückständigem Hausgeld an Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05
    Deshalb ist ein Schadensersatzanspruch der Antragstellerin gegen den Antragsgegner nicht mangels ausreichenden inneren Zusammenhangs mit einer wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheit auszuschließen (vgl. im übrigen BayObLG ZMR 1999, 119; OLG Karlsruhe ZMR 1988, 269; KG NJW-RR 1994, 85; Staudinger/Wenzel § 43 WEG Rn. 13 sowie BAG ZIT 2003, 1617 und OLG Hamburg ZMR 2003, 134).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05
    Hinsichtlich dieser Verbindlichkeiten gilt das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO (BGH NJW 2003, 2454; NZI 2005, 680) mit der Folge, dass die betreffenden Forderungen nicht mehr mit der Leistungsklage verfolgt werden können.
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05
    Der Insolvenzverwalter rückt als Träger der Rechte und Pflichten des insolvent gewordenen Wohnungseigentümers weitgehend in dessen Rechtsstellung ein (BGH NJW 2002, 3709; BGHZ 108, 44).
  • OLG Hamburg, 06.11.2002 - 2 Wx 59/02

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05
    Deshalb ist ein Schadensersatzanspruch der Antragstellerin gegen den Antragsgegner nicht mangels ausreichenden inneren Zusammenhangs mit einer wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheit auszuschließen (vgl. im übrigen BayObLG ZMR 1999, 119; OLG Karlsruhe ZMR 1988, 269; KG NJW-RR 1994, 85; Staudinger/Wenzel § 43 WEG Rn. 13 sowie BAG ZIT 2003, 1617 und OLG Hamburg ZMR 2003, 134).
  • AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.04.2006 - 3 Wx 299/05
    Das Amtsgericht Neukölln (ZMR 2005, 659) hat Wohngeldforderungen als Neumasseschulden angesehen, soweit der Insolvenzverwalter aus dem Dauerschuldverhältnis "vermietetes Wohnungseigentum" Gegenleistungen in Form eingehender Mieten in Anspruch genommen habe.
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Hat der Insolvenzverwalter nach § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohngeldforderungen, die nach Insolvenzeröffnung, aber vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden sind (Altmasseverbindlichkeiten), weder mit der Zahlungsklage verfolgen, noch wegen dieser Ansprüche in die Masse vollstrecken (§§ 209 f InsO; vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358, 360; OLG Düsseldorf, ZInsO 2007, 154).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09

    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen

    Hat der Insolvenzverwalter nach § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wohngeldforderungen, die nach Insolvenzeröffnung, aber vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden sind (Altmasseverbindlichkeiten), weder mit der Zahlungsklage verfolgen, noch wegen dieser Ansprüche in die Masse vollstrecken (§§ 209 f InsO; vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - IX ZR 101/02, BGHZ 154, 358, 360; OLG Düsseldorf, ZInsO 2007, 154).
  • FG Düsseldorf, 19.08.2011 - 11 K 4201/10

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater

    Exemplarisch werde auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28. April 2006 (I-3 Wx 299/05, ZInsO 2007, 154) verwiesen.
  • AG Stuttgart, 22.11.2007 - 62 C 4089/07

    Schadensersatz wegen der Verletzung insolvenzspezifischen Pflichten; Unterlassen

    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 28.4.2006 (Beschluss, 3 Wx 299/05, veröffentlicht in NZM 2007, 47 ff) sowie des LG Stuttgart vom 6.12.2005 ( 21 O 473/05 ).

    Soweit das OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat, Beschluss vom 28.04.2006, 3 Wx 299/05; veröffentlicht in NZM 2007, 47 bis 50) die Begründung der Rechtshandlung durch den Verwalter in der unterlassenen Enthaftung der Immobilie nach bezahlter tatsächlichen Nutzung über 41/2 Jahre sehe, unterscheide sich der vom OLG Düsseldorf zu beurteilende Sachverhalt vom streitgegenständlichen.

  • LG Köln, 16.11.2012 - 32 O 217/12

    Haftung des Insolvenzverwalters für eine unterlassene Freigabe einer

    Nach verbreiteter Auffassung sind Wohngeldverbindlichkeiten, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstehen, zwar Neumasseverbindlichkeiten im Sinne von § 209 I Nr. 2 InsO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.04.2006 - 3 Wx 299/05, NZI 2007, 50 f.; LG Stuttgart, Urteil v. 23.04.2008 - AZ 10 S 5/07, NZI 2008, 442 f.).

    Dem steht jedenfalls im vorliegenden Falle auch nicht die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf entgegen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.04.2006 - 3 Wx 299/05, NZI 2007, 50 f.).

  • OLG Köln, 15.11.2007 - 16 Wx 100/07

    Haftung für Wohngeldforderungen

    Nach fast einhelliger Meinung des Schrifttums (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 28, Rdnr. 158; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 16, Rdnr. 43; Bub in Staudinger, WEG, 13. Aufl., § 28 Rdnr. 217; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 55 Rdnr. 38 f; Hefermehl in MüKo-InsO, 2. Aufl., § 55 Rdnr. 76 je m. w. N.) und der Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2007, 47; AG Neukölln, ZMR 2005, 659) gilt diese Grundsatz auch für eine Insolvenz nach der InsO vom 5.10.1994 -in Kraft seit dem 1.1.1999 - zumindest dann, wenn der Insolvenzverwalter die Wohn- oder Gewerbeeinheit in Besitz genommen und nicht von der Freigabemöglichkeit i.V.m. § 32 Abs. 3 InsO Gebrauch gemacht hat (so OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 180/08

    Einziehungsbefugnis aus einer Pfändung und Überweisung nach Zwangsvollstreckung

    Die von der Beschwerdebegründung unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZIP 2007, 687) als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage, ob der Insolvenzverwalter für Hausgeldforderungen der Eigentümergemeinschaft nach Maßgabe des § 61 InsO hafte, wenn er das Wohnungs- oder Teileigentum in Besitz genommen hat, stellt sich vorliegend nicht.
  • LG Stuttgart, 23.04.2008 - 10 S 5/07

    Insolvenzrecht: Schadensersatzanspruch gegen den Insolvenzverwalter wegen

    Die vom OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 28.04.2006 (ZIP 2007, 687 = ZMR 2007, 204 = NZM 2007, 47) vertretene Gleichsetzung von Wohngeldzahlungen im Wohnungseigentumsverfahren mit Mietzinszahlungen in einem Dauerschuldverhältnis vermag nach Auffassung der Kammer nicht zu überzeugen.
  • AG Berlin-Wedding, 16.05.2008 - 15a C 36/08
    Die in Rede stehenden Wohngeldforderungen gemäß §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 WEG für September bis Dezember 2007 sind mithin durch die Verwaltung der Insolvenzmasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden, so dass es sich um Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 InsO handelt (vgl. MüKo-Hefermehl. InsO , 2. Aufl. 2007, Band I § 55 Rn. 76 sowie Band II, § 209 Rn. 24a; Jennißen, WEG § 16 Rn. 164; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2006, 3 Wx 299/05, zit. nach Juris, Rn. 32).
  • ArbG Düsseldorf, 18.06.2020 - 9 Ca 1698/20
    Wendet der Insolvenzverwalter nur im Prozess erneute Masseunzulänglichkeit ein, ist es an ihm, ausreichend darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass dies zutrifft (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - OLG Düsseldorf 28. April 2006 - I-3 Wx 299/05 - zu § 60 KO aF. BGH 7. Juli 2005 - IX ZR 241/01 -) .
  • LG Berlin, 02.08.2019 - 53 T 3/19

    Nach Unzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderung ist

  • AG Berlin-Schöneberg, 11.12.2018 - 772 C 36/18

    Nach Masseunzulänglichkeitsanzeige fällig gewordene Wohnschulden

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