Rechtsprechung
LG Hagen, 07.12.2006 - 10 a T 75/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Versagung einer beantragten Restschuldbefreiung
- zvi-online.de
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5
Berücksichtigung neuer Versagungsgründe nach dem Schlusstermin bei Bestreiten des Schuldners unter Vortrag eines anderen Versagungsgrundes ("Spielerlüge") - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZInsO 2007, 387
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08
Befriedigung einzelner Gläubiger durch den Schuldner als Ausnahme zum …
Als Verschwendung können ferner Ausgaben von Summen im Rahmen von Glücksspiel (vgl. LG Hagen ZInsO 2007, 387), Wetten oder Differenzgeschäften anzusehen sein (…Römermann in Nerlich/Römermann, InsO § 290 Rn. 82). - BGH, 11.02.2010 - IX ZB 126/08
Versagung der Restschuldbefreiung: Nichtangabe von Umständen für eine …
Zu den Umständen, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können, zählen auch solche, die eine Insolvenzanfechtung begründen können, denn eine erfolgreiche Anfechtung führt zu einer Mehrung der Insolvenzmasse (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, WM 2005, 472, 473 unter III.1.c; LG Hagen ZInsO 2007, 387, 388; AG Göttingen ZInsO 2007, 1059, 1060; AG Hamburg ZInsO 2007, 951, 952; AG Gera InVo 2005, 358;… MünchKomm-InsO/Passauer/Stephan, 2. Aufl. § 97 Rn. 14;… Jaeger/Schilken aaO;… FK-InsO/App, 5. Aufl. § 97 Rn. 11;… HK-InsO/Kayser, 5. Aufl. § 97 Rn. 11;… HmbKomm-InsO/Wendler, 3. Aufl. § 97 Rn. 3;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 97 Rn. 6). - AG Göttingen, 02.02.2008 - 74 IN 136/06
Anfechtungsanspruch; Angabe; Aufhebung; eidesstattliche Versicherung; Ermessen; …
Das Insolvenzgericht kann eine Versagungsentscheidung auch auf Angaben des Schuldners stützen kann, wenn sich hieraus ein anderer Versagungsgrund ergibt (LG Hagen ZInsO 2007, 387, 388).Es ist nämlich anerkannt, dass das Insolvenzgericht eine Versagungsentscheidung auch auf Angaben des Schuldners stützen kann, wenn sich hieraus ein anderer Versagungsgrund ergibt (LG Hagen ZInsO 2007, 387, 388).
- AG Göttingen, 06.05.2010 - 71 IN 14/04
Anforderungen an das Vorliegen einer Vermögensverschwendung im Falle finanzieller …
Durch die vom Schuldner selbst vorgetragene weitere Verwendung des Geldes, nämlich Ausgabe in Spielkasinos und Nachtbars, hat er gleichzeitig die zweite Tatbestandsalternative § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO, nämlich Verschwendung seines Vermögens, verwirklicht, denn das Verspielen des Geldes stellt nicht einen sanktionslosen bloßen Vermögensverbrauch dar, sondern hierin liegt ein vom Schuldner begangenes grob unangemessenes Verschwenden von Vermögenswerten, das wirtschaftlich nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. grundsätzlich dazu BGH NZI 2006, 712 Tz.. 9; Landgericht Hagen ZVI 2007, 480).