Rechtsprechung
   BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1309
BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06 (https://dejure.org/2007,1309)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2007 - IX ZB 153/06 (https://dejure.org/2007,1309)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06 (https://dejure.org/2007,1309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erledigung einer zu vergütenden Tätigkeit als Voraussetzung für das Fälligwerden eines Vergütungsanspruchs eines Insolvenzverwalters; Verjährungsfrist eines nicht bestandskräftig festgesetzten Vergütungsanspruchs eines Insolvenzverwalters; Vergütungsantrag als ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Verjährung der Insolvenzverwaltervergütung

  • zvi-online.de

    InsO § 63; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1; BGB a.F. §§ 195, 196, 201, 209; BGB n.F. §§ 195, 199, 204; EGBGB Art. 229 § 6
    Hemmung der Verjährung des Insolvenzverwaltervergütungsanspuchs durch Vergütungsantrag

  • Judicialis

    InsO § 63; ; InsVV § ... 1 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB a.F. § 195; ; BGB a.F. § 196 Abs. 1 Nr. 15; ; BGB a.F. § 198; ; BGB a.F. § 201; ; BGB a.F. § 209; ; BGB n.F. § 195; ; BGB n.F. § 199; ; BGB n.F. § 204; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung bei unterbliebener Verwertung von einem Absondersrecht unterliegenden Massegegenständen

  • rechtsportal.de

    Verjährung der Vergütung des Insolvenzverwalters vor bestandskräftiger Festsetzung; Hemmung durch Stellung eines Vergütungsantrags; Berücksichtigung noch nicht abgeschlossener Verwertungsmaßnahmen bei der Bemessung der Verwaltervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Insolvenzverwaltervergütungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1070
  • MDR 2007, 1039
  • NZI 2007, 397
  • NZI 2008, 14
  • WM 2007, 1072
  • BB 2007, 1245
  • ZInsO 2007, 539
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stade, 11.03.2005 - 7 T 38/05

    Erfordernis der Zustimmung über Verfügungen der Schuldnerin; Einrede der

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06
    Ob der Vergütungsanspruch von § 195 a.F. oder § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. erfasst wird, ist umstritten (für die Anwendung von § 195 BGB LG Stade ZInsO 2005, 367; Eickmann, Vergütungsverordnung 2. Aufl. vor § 1 Rn. 58; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, aaO vor § 1 InsVV Rn. 8; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, aaO vor § 1 InsVV Rn. 50; für § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB Jaeger/Weber, KO 8. Aufl. § 85 Rn. 4; Kuhn/Uhlenbruck. KO 11. Aufl. § 85 Rn. 12n; MünchKomm-InsO/Nowak, § 63 Rn. 9).

    Sie muss in einer Rechtsanalogie zu den genannten Vorschriften gefunden werden (ebenso LG Stade ZInsO 2005, 367, 368; Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO Rn. 51 und § 8 InsVV Rn. 45; HmbKomm-InsO/Büttner/Henningsmeier, aaO § 63 Rn. 9; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, aaO vor § 1 InsVV Rn. 10; Keller, aaO Rn. 51; Zimmer ZVI 2004, 662, 664).

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06
    Gemäß § 201 Satz 1 BGB a.F. beginnt die Verjährung der in den §§ 196, 197 BGB a.F. bezeichneten Ansprüche mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der nach den §§ 198 bis 200 BGB a.F. maßgebende Zeitpunkt - das ist die Fälligkeit (vgl. BGHZ 53, 222, 225; MünchKomm-BGB/Grothe, 4. Aufl. § 198 Rn. 1) - eingetreten ist.
  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06
    Grundsätzlich schuldet er eine derartige Rechnungslegung auch dann, wenn sein Amt vorzeitig endet (vgl. BGH, Beschl. v. 10. November 2005 - IX ZB 168/04, NZI 2006, 165; MünchKomm-InsO/Nowak, § 66 Rn. 36; Uhlenbruck, aaO § 66 Rn. 17; a.A. Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 1 InsVV Rn. 46: Vermögensverzeichnis genügt).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06
    Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig (MünchKomm-InsO/Nowak, § 63 Rn. 7; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 63 Rn. 20; HmbKomm-InsO/Büttner/Henningsmeier, § 63 Rn. 9; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung 4. Aufl. vor § 1 InsVV Rn. 50; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO vor § 1 InsVV Rn. 5; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2. Aufl. Rn. 49; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO vor § 1 InsVV Rn. 48; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, NZI 2003, 31).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17

    Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

    Einzubeziehen sind auch Vermögenswerte, die noch nicht verwertet worden sind; sie sind mit dem bei einer Verwertung zu erwartenden Erlös anzusetzen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZInsO 2007, 539 Rn. 20).

    Wären Massegegenstände nicht verwertet worden, weil eine vollständige Befriedigung der Gläubiger ohnedies zu erreichen gewesen wäre, ist der Wert jener Gegenstände vergütungsrechtlich nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 230/10, aaO Rn. 11; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 150/11, aaO Rn. 12).

  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    a) Der Vergütungsanspruch des Verwalters verjährt bis zu seiner Festsetzung durch das Amtsgericht innerhalb der dreijährigen Regelverjährung des § 195 BGB (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 153/06, WM 2007, 1072, 1073 Rn. 11 m.w.N.; Jaeger/Schilken, InsO § 63 Rn. 26; MünchKomm-InsO/Nowak, aaO § 63 Rn. 8; Uhlenbruck/Mock, aaO § 63 Rn. 46).

    Fällig wird der Vergütungsanspruch des Verwalters mit Erledigung der vergütungspflichtigen Tätigkeit (BGH, Beschl. v. 29. März 2007, aaO Rn. 5 m.w.N.; Uhlenbruck/Mock, aaO § 63 Rn. 45), im Falle der vorläufigen Verwaltung daher insbesondere mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (LG Göttingen, aaO; MünchKomm-InsO/Nowak, aaO § 63 Rn. 7; HK-InsO/Eickmann, aaO; Eickmann/Prasser, aaO vor § 1 InsVV Rn. 11; Hess, Insolvenzrecht § 11 InsVV Rn. 139).

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 69/16

    Insolvenzverwaltervergütung: Schätzwert der Masse bei Einstellung des

    Wird das Insolvenzverfahren vorzeitig - bevor die Verwertungsmaßnahmen abgeschlossen oder aufgenommen worden sind - beendet, sind im Rahmen der Vergütungsbemessung auch die noch nicht verwerteten Massegegenstände Teil der Berechnungsgrundlage (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZIP 2007, 1070 Rn. 20 mwN).

    Entscheidend ist dabei das Verwertungsergebnis, das ohne die vorzeitige Beendigung des Verfahrens erzielt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    (a) Allerdings tritt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung bereits mit Ende der vergütungspflichtigen Tätigkeit und damit regelmäßig mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, WM 2007, 1072 Rn. 5).
  • BGH, 11.11.2021 - IX ZB 19/20

    Fälligkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu

    (1) Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZIP 2007, 1070 Rn. 5 mwN).

    Im Regelfall gehört zu den von dem Insolvenzverwalter zuvor zu erledigenden Aufgaben nach § 66 Abs. 1 InsO, dass er bei der Beendigung seines Amtes einer Gläubigerversammlung Rechnung legt (BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO).

  • OLG Celle, 18.03.2021 - 6 W 27/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung für einen Nachlassverwalter;

    d) Der Vergütungsanspruch des Nachlassverwalters entsteht nicht "mit der Ausübung seiner jeweiligen Amtstätigkeit" (so aber für den Vergütungsanspruch des Betreuers: Beschluss des BGH vom 25. Januar 2012 zu XII ZB 461/11, zitiert nach juris, dort Rn. 15, und für den berufsmäßigen Nachlasspfleger: Palandt/Weidlich, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1960 Rn. 22 m. w. N.), sondern wie bei einem Insolvenzverwalter wird er erst mit der "Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig" (Beschluss des BGH vom 29. März 2007 zu IX ZB 153/06, zitiert nach juris, dort Rn. 5), im vorliegenden Fall also erst im Jahr 2017, weil die Nachlassverwaltung zuvor nicht erledigt war.

    (1) Dieser Antrag ist "Klage auf Leistung" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil eine Leistungsklage des Nachlassverwalters gegen den Erben auf Festsetzung der Vergütung nach § 1987 BGB vor dem Prozessgericht nicht zulässig ist, sondern diese Festsetzung im Verfahren nach § 168 Abs. 5 FamFG i.V.m. §§ 1987, 1975 BGB vor dem Nachlassgericht zu erfolgen hat (vergleiche zur entsprechenden Anwendung beim Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters: Beschluss des BGH vom 29. März 2007 zu IX ZB 153/06, zitiert nach juris, dort Rn. 15).

  • AG Göttingen, 18.12.2009 - 71 IN 51/04

    Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Geltendmachung seines Vergütungsanspruch

    1.) Der Anspruch auf Vergütung verjährt gem. § 195 BGB nach drei Jahren (BGH ZInsO 2007, 539, 540), beginnend gem. § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (FK-InsO/Schmerbach § 21 Rz. 133, 136).

    Ein Hinweisrecht oder eine Hinweispflicht besteht nicht (Graeber DZWIR 2007, 459, 461).

    b) Auch speziell in Verjährungsfällen ist eine Anhörung nicht geboten (LG Gießen ZInsO 2009, 1559, 1560; a.A. LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359 f.; Graeber DZWIR 2007, 459, 462).

    Bei (zusätzlicher) Individualzustellung können erhebliche Kosten entstehen (vgl. Graeber DZWIR 2007, 459, 461).

  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 150/11

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Einstellung des

    Soweit die Realisierung des Anspruchs nicht erforderlich gewesen wäre, um alle Insolvenzgläubiger und Massegläubiger zu befriedigen, ist der Wert vergütungsrechtlich nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZIP 2007, 1070 Rn. 20 aE).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters für eine GmbH: Höhe der bei der

    Soweit die Realisierung des Anspruchs nicht erforderlich gewesen wäre, um alle Insolvenzgläubiger und Massegläubiger zu befriedigen, ist der Wert vergütungsrechtlich nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZIP 2007, 1070 Rn. 20 aE).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 250/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des

    Der Senat hat die Entscheidung des Landgerichts auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen (Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 153/06, ZIP 2007, 1070).
  • LG Stuttgart, 07.09.2012 - 2 T 199/12

    Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters gem. § 8 InsVV; rechtskräftige

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZB 278/09

    Beginn der Verjährungsfrist eines nicht rechtskräftig festgestellten

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 127/07

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters bei Einstellung des

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZB 285/09

    Abweisung des Antrags wegen Verjährung des Vergütungsanspruchs des

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZB 137/09

    Hemmung des Vergütungsanspruches eines vorläufigen Insolvenzverwalters bis zum

  • LG Gießen, 23.06.2009 - 7 T 34/09

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung der

  • LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und Antrag auf Gestattung

  • AG Norderstedt, 18.06.2021 - 66 IN 70/13

    Berechnung und Festsetzung der Vergütung eines abgewählten Insolvenzverwalters

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht