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   FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05 (https://dejure.org/2006,13308)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2006 - 1 K 1950/05 (https://dejure.org/2006,13308)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 1 K 1950/05 (https://dejure.org/2006,13308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer im Rahmen eines Abrechnungsbescheides vorgenommenen Aufrechnung des Finanzamts nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO); Freigaberecht der Insolvenzordnung; Zuordnung des Steuererstattungsanspruchs zur Insolvenzmasse

  • Judicialis

    AO 1977 § 218 Abs. 2; ; AO 1977 § 226; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnungsbefugnis gegenüber einer Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund einer neuen gewerblichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufrechnungsbefugnis gegenüber einer Forderung des Insolvenzschuldners auf Grund einer neuen gewerblichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 328
  • ZInsO 2007, 552
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.05.1961 - VII ZR 46/60

    Prozeßstandschaft des Gemeinschuldners

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Die "echte" Freigabe einer Sache durch den Insolvenzverwalter bedeutet die Aufgabe der Massezugehörigkeit auf Dauer und Rücküberlassung der Sache an den Insolvenzschuldner zur freien Verfügung, so dass die Sache insolvenzfrei wird (vgl. zur Rechtslage unter der Geltung der Konkursordnung BGH, Urteil vom 29. Mai 1961, VII ZR 46/60, JZ 1963, 222; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984, 4 C 37/80, NJW 1984, 2427).

    Die "echte" Freigabe muss demgegenüber einen endgültigen Verzicht des Insolvenzverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben und unmissverständlich ausdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1961, a.a.O.; OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Mai 2000, 13 U 3867/99, NZI 2001, 91).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 196/83

    Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Eine "echte" Freigabe muss den endgültigen Verzicht des Insolvenzverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben; das ist der Fall, wenn der Insolvenzverwalter auch den wirtschaftlichen Wert des Gegenstands aus den Händen gibt (vgl. BFH, Urteile vom 24. September 1987, V R 196/83, BStBl II 1987, 873).

    Die "modifizierte" Freigabe führt dazu, dass der Gegenstand in der Insolvenzmasse verbleibt (vgl. zum Ganzen BFH, Urteile vom 24. September 1987, a.a.O.; vom 12. Mai 1993, XI R 49/90, BFH/NV 1994, 274, jew. m.w.N.).

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 39/88

    Die Neuregelung des Feststellungsverfahrens durch § 180 Abs. 2 AO 1977 i. d. F.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    In den auf § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG beruhenden Verordnungen werden allgemein Regelungen der sachlichen Zuständigkeit gesehen (vgl. BFH, Urteil vom 26. März 1991, IX R 39/88, BStBl II 1991, 439; FG Berlin, Urteil vom 20. Dezember 1995, VIII R 261/95, EFG 1996, 606).
  • FG Berlin, 20.12.1995 - VIII 261/95
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    In den auf § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG beruhenden Verordnungen werden allgemein Regelungen der sachlichen Zuständigkeit gesehen (vgl. BFH, Urteil vom 26. März 1991, IX R 39/88, BStBl II 1991, 439; FG Berlin, Urteil vom 20. Dezember 1995, VIII R 261/95, EFG 1996, 606).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Die "modifizierte" Freigabe führt dazu, dass der Gegenstand in der Insolvenzmasse verbleibt (vgl. zum Ganzen BFH, Urteile vom 24. September 1987, a.a.O.; vom 12. Mai 1993, XI R 49/90, BFH/NV 1994, 274, jew. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 25.05.2000 - 13 U 3867/99

    Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz des Beklagten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Die "echte" Freigabe muss demgegenüber einen endgültigen Verzicht des Insolvenzverwalters auf den betreffenden Gegenstand zum Inhalt haben und unmissverständlich ausdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 1961, a.a.O.; OLG Nürnberg, Urteil vom 25. Mai 2000, 13 U 3867/99, NZI 2001, 91).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Im Grundsatz wird das Freigaberecht demzufolge in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. April 2005, IX ZR 281/03, NJW 2005, 2015 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Die "echte" Freigabe einer Sache durch den Insolvenzverwalter bedeutet die Aufgabe der Massezugehörigkeit auf Dauer und Rücküberlassung der Sache an den Insolvenzschuldner zur freien Verfügung, so dass die Sache insolvenzfrei wird (vgl. zur Rechtslage unter der Geltung der Konkursordnung BGH, Urteil vom 29. Mai 1961, VII ZR 46/60, JZ 1963, 222; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984, 4 C 37/80, NJW 1984, 2427).
  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80

    Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen der "echten" und der sog. "modifizierten" Freigabe, die sich begriffsnotwendig nur auf Vermögensgegenstände erstreckt (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1981, V ZR 144/80, WM 1982, 188).
  • FG Baden-Württemberg, 29.05.1991 - 5 K 28/91
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 1 K 1950/05
    Demgegenüber legen die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (vgl. § 17 AO) lediglich die Aufgabenverteilung unter mehreren sachlich zuständigen Behörden nach örtlichen bzw. regionalen Merkmalen (z.B. Wohnsitz, Belegenheit, Ort der Geschäftsleitung) fest (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 1991, 5 K 28/91, EFG 1991, 638; Brockmeyer in Klein, AO, 9. Aufl., 2006, § 16 f. Rdnr 1).
  • VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776

    Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Insbesondere zur Prüfung, ob es sich bei einer solchen Freigabeerklärung (nach der früheren Rechtslage) um eine "echte", "modifizierte" oder gar "unechte" Freigabe handelt (vgl. Bäuerle, a.a.O., RdNr. 9 ff. zu § 35), muss die Erklärung grundsätzlich die freigegebenen Gegenstände mit ausreichender Bestimmtheit bezeichnen und insbesondere klarstellen, inwieweit die Freigabe auch einen etwaigen Neuerwerb (und gegebenenfalls die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten) erfassen soll (vgl. BAG vom 10.4.2008, a.a.O., m.w.N.; FG RhPf vom 6.12.2006 ZInsO 2007, 552; Bäuerle, a.a.O., RdNr. 9 ff. zu § 35).

    Eine "echte" Freigabe liegt dabei nur vor, wenn der Insolvenzverwalter in seiner Erklärung unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er auf den betreffenden Gegenstand und seinen wirtschaftlichen Wert endgültig verzichtet (BGH vom 29.5.1961 BGHZ 35, 180; BFH vom 24.9.1987 BFHE 151, 99; FG RhPf vom 6.12.2006 a.a.O.; Bäuerle, a.a.O., RdNr. 9 zu § 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 96/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine Freigabe an den Insolvenzschuldner zu dessen freier Verfügung liegt hingegen nicht vor, wenn der Insolvenzmasse der wirtschaftliche Wert des Gegenstandes erhalten bleibt (BFH, Urteil vom 24.09.1987 - V R 196/83 - FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2006 - 1 K 1950/05 -).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 126/07

    Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts gegenüber einem

    Dementsprechend ist auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 06.12.2006 - 1 K 1950/05 (EFG 2007, 328) ohne weiteres davon ausgegangen, dass der nach Insolvenzeröffnung aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit begründete Vorsteuererstattungsanspruch gem. § 35 Abs. 1 InsO grundsätzlich in die Insolvenzmasse fällt, so dass das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Ziff. 1 InsO eingreift, es sei denn, der Insolvenzverwalter hat den Massegegenstand, hier also den Vorsteuererstattungsanspruch, insolvenzrechtlich wirksam freigegeben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 31/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine Freigabe an den Insolvenzschuldner zu dessen freier Verfügung liegt hingegen nicht vor, wenn der Insolvenzmasse der wirtschaftliche Wert des Gegenstandes erhalten bleibt (BFH, Urteil vom 24.09.1987 - V R 196/83 - ; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2006 - 1 K 1950/05 -).
  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Eine Freigabe an den Insolvenzschuldner zu dessen freier Verfügung liegt danach nicht vor, wenn der Insolvenzmasse der wirtschaftliche Wert des Gegenstandes erhalten bleibt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2006 1 K 1950/05, EFG 2007, 328, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

    Zwar könnte sich vorliegend die Frage stellen, ob tatsächlich eine "echte" Freigabe mit der Folge vorlag, dass der Neubetrieb insgesamt aus dem Insolvenzbeschlag gelöst wurde, da die Freigabeerklärung insoweit beschränkt war, als der Neuerwerb, soweit es sich um den Gewinn des Unternehmens nach Ertragsteuern handelte, nicht von der Freigabe umfasst sein sollte, und damit der Insolvenzmasse der wirtschaftliche Wert des "Gegenstandes" gewissermaßen erhalten bleiben sollte (vgl. zur Unterscheidung zwischen "echter" und "modifizierter" Freigabe auch das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 06.12.2006 1 K 1950/05, EFG 2007, 328).
  • SG Stuttgart, 12.12.2008 - S 10 KA 7601/08

    Ausbezahlung eines Honorarvorschusses im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes;

    Eine Freigabe an den Insolvenzschuldner zu dessen freier Verfügung liegt danach nicht vor, wenn der Insolvenzmasse der wirtschaftliche Wert des Gegenstandes erhalten bleibt (vgl. hierzu auch Braun, InsO Kom., § 35 Rd. 81; BFH, Urteile vom 24.09.1987, V R 196/83, BStBl II 1987, 873; FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.12.2006, 1 K 1950/05, ZInsO 2007, 552).
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