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   BGH, 21.02.2008 - IX ZB 52/07   

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https://dejure.org/2008,1534
BGH, 21.02.2008 - IX ZB 52/07 (https://dejure.org/2008,1534)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - IX ZB 52/07 (https://dejure.org/2008,1534)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - IX ZB 52/07 (https://dejure.org/2008,1534)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Versagung nach § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur bei Obliegenheitsverletzungen während der Treuhandperiode im Vorverfahren

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer versagten Ankündigung einer Restschuldbefreiung innerhalb der Sperrfrist auf die Entscheidung über die Bewilligung einer Restschuldbefreiung in einem späteren Verfahren; Sperrwirkung einer versagten Restschuldbefreiung während der Treuhandperiode

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Bewilligung von Restschuldbefreiung nach erstmaliger Versagung

  • zvi-online.de

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3
    Keine Sperrwirkung für Restschuldbefreiung in zweitem Insolvenzverfahren bei Restschuldversagung in erstem Insolvenzverfahren noch vor Beginn der Wohlverhaltensperiode

  • Judicialis

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3
    Sperrwirkung der Versagung der Ankündigung der Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sperrwirkung der Versagung der Restschuldbefreiung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Versagung nach § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO nur bei Obliegenheitsverletzungen während der Treuhandperiode im Vorverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 646
  • NZI 2008, 318
  • NZI 2008, 33
  • WM 2008, 744
  • Rpfleger 2008, 386
  • ZInsO 2008, 319
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZB 270/03

    Versagung der Stundung wegen fehlender Mitwirkung des Schuldners im

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 52/07
    Räumt der Schuldner ein, dass er in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich unrichtige oder unvollständige schriftliche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten (§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO), kann die Stundung, weil sie ohnehin nachträglich aufgehoben werden müsste, bereits von vornherein versagt werden (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, WM 2005, 472 f; Beschl. v. 27. Januar 2005 - IX ZB 270/03, WM 2005, 527).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 52/07
    Räumt der Schuldner ein, dass er in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich unrichtige oder unvollständige schriftliche Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten (§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO), kann die Stundung, weil sie ohnehin nachträglich aufgehoben werden müsste, bereits von vornherein versagt werden (BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - IX ZB 72/03, WM 2005, 472 f; Beschl. v. 27. Januar 2005 - IX ZB 270/03, WM 2005, 527).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 219/08

    Versagung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin wegen Verletzung von

    Soweit der Senat in einem Beschluss vom 21. Februar 2008 (IX ZB 52/07, ZInsO 2008, 319) entschieden hat, dass es der Bewilligung von Restschuldbefreiung und damit auch der Stundung der Verfahrenskosten in einem späteren Verfahren nicht entgegenstehe, wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung in einem Beschluss zur Ankündigung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren versagt worden sei, hält er an dieser Entscheidung nicht fest.
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 194/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsschutzinteresse für Zweitantrag nach

    Die Frage, ob auch die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO im Erstverfahren eine (weitere) Sperrfrist von drei Jahren für das Zweitverfahren auslöst, die mit Rechtskraft des Versagungsbeschlusses beginnt, hat der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2008 (IX ZB 52/07, ZInsO 2008, 319 Rn. 10) noch nicht abschließend entschieden.
  • AG Duisburg, 23.04.2009 - 65 IK 35/08

    Das Gesetz bietet einem zahlungsunfähigen Schuldner grundsätzlich für jede

    Sie kommt deshalb nicht in Betracht, wenn der Schuldner dieses Ziel mit dem beantragten Verfahren offensichtlich nicht erreichen kann (vgl. BGH NZI 2005, 232 f.; BGH NZI 2006, 712 f.; BGH NZI 2008, 318).
  • AG Göttingen, 01.03.2010 - 74 IK 47/10

    Vorliegen von abschließenden Gründen für die Versagung einer Restschuldbefreiung

    In seiner Entscheidung vom 21.02.2008 (NZI 2008, 318 Rz. 7) hat derselbe Senat sogar das Gegenteil angenommen: "Da § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drucksache 14/7302, Seite 187) nur die Versagung einer Restschuldbefreiung innerhalb der Treuhandphase sanktioniert, ist für eine analoge Anwendung der Vorschrift auf die Ankündigung der Restschuldbefreiung kein Raum.".
  • AG Duisburg, 09.06.2008 - 64 IN 3/07

    Restschuldbefreiung - Fortdauernde Zahlungsunfähigkeit und Restschuldbefreiung

    Im Gegensatz hierzu hat der BGH sodann in einem ähnlichen Fall, ohne dies näher zu begründen, der rechtskräftigen Versagung der Restschuldbefreiung bei Abschluss des ersten Insolvenzverfahrens (§ 290 InsO) keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen und im Rahmen der Prüfung eines Stundungsantrags (§ 4a InsO) einen wiederholten Antrag auf Restschuldbefreiung inzidenter als zulässig behandelt (BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 52/07, NZI 2008, 318 f. = ZVI 2008, 179 f.).
  • LG Duisburg, 14.01.2010 - 7 T 176/09

    Rechtsschutzbedürfnis bei der Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren

    Seine entgegenstehende Rechtsprechung in dem Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 52/07 (ZInsO 2008, 319) hat der Senat in der vorstehend zitierten Entscheidung ausdrücklich aufgegeben.
  • AG Duisburg, 24.06.2009 - 60 IK 37/09

    Zulässigkeit eines Antrages auf Restschuldbefreiung trotz eines bereits zu einem

    Sie kommt deshalb nicht in Betracht, wenn der Schuldner dieses Ziel mit dem beantragten Verfahren offensichtlich nicht erreichen kann (vgl. BGH NZI 2005, 232 f.; BGH NZI 2006, 712 f.; BGH NZI 2008, 318).
  • LG Duisburg, 04.12.2009 - 7 T 148/09

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Restschuldbefreiung im Fall einer

    Seine entgegenstehende Rechtsprechung in dem Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 52/07 (ZInsO 2008, 319) hat der Senat in der vorstehend zitierten Entscheidung ausdrücklich aufgegeben.
  • LG Duisburg, 05.11.2009 - 7 T 177/09

    Rechtsschutzbedürftnis eines erneuten Antrags auf Restschuldbefreiung aufgrund

    Seine entgegenstehende Rechtsprechung in dem Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 52/07 (ZInsO 2008, 319) hat der Senat in der vorstehend zitierten Entscheidung ausdrücklich aufgegeben.
  • LG Duisburg, 05.11.2009 - 7 T 175/09

    Auswirkung der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer

    Seine entgegenstehende Rechtsprechung in dem Beschluss vom 21.02.2008 - IX ZB 52/07 (ZInsO 2008, 319) hat der Senat in der vorstehend zitierten Entscheidung ausdrücklich aufgegeben.
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