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   AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04   

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https://dejure.org/2007,28619
AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04 (https://dejure.org/2007,28619)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06.12.2007 - 74 IK 333/04 (https://dejure.org/2007,28619)
AG Göttingen, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 74 IK 333/04 (https://dejure.org/2007,28619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Obliegenheitsverletzung: Verheimlichen eines Vermögenserwerbs bei bloßem Verschweigen; Zeitpunkt einer Verpflichtung zur Mitteilung eines Vermögenserwerbs von Todes wegen; Verschuldensprüfung und Beeinträchtigung der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO; § 296 Abs. 1 S. 1 InsO
    Verschweigen als Verheimlichen im Sinne des § 295 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO); Zeitpunkt des Beginns der Verpflichtung zur Mitteilung eines Vermögenserwerbes im Wege der Erbschaft; Verschulden im Sinne des § 296 Abs. 1 S. 1 InsO wegen verspäteter Information des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschweigen als Verheimlichen im Sinne des § 295 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO); Zeitpunkt des Beginns der Verpflichtung zur Mitteilung eines Vermögenserwerbes im Wege der Erbschaft; Verschulden im Sinne des § 296 Abs. 1 S. 1 InsO wegen verspäteter Information des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2008, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Neubrandenburg, 04.09.2006 - 9 IN 148/03

    Obliegenheit des Schuldners in der Insolvenz zur Herausgabe der Hälfte einer

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
    Ein Verheimlichen iSd § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO erfordert nicht ein ausdrückliches Handeln des Schuldners gegenüber dem Treuhänder (a. A. AG Neubrandenburg NZI 2006, 647); ein bloßes Verschweigen genügt.

    a) Das Amtsgericht Neubrandenburg (NZI 2006, 647, 648) fordert für ein Verheimlichen von Vermögen ein ausdrückliches Handeln des Schuldners gegenüber dem Treuhänder mit der Zielsetzung zu verhindern, dass der Treuhänder Kenntnis von dem Erbfall und dem Nachlassvermögen erhält.

  • AG Göttingen, 18.07.2007 - 74 IK 130/00

    Erwerb eines Grundstücks mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht; Übertragung

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
    Die gem. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO erforderliche Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung liegt darin, dass infolge der unterlassenen Information dem Treuhänder die Möglichkeit genommen wird, den hälftigen Wert herauszuverlangen (im Anschluss an AG Göttingen, Beschl. v. 18.07.2007 - 74 IK 130/00, ZInsO 2007, 1001 = Rpfleger 2007, 621).

    e) Folglich besteht grundsätzlich die Verpflichtung eines Schuldners, den Treuhänder von einem Erbfall zu informieren (ebenso AG Göttingen, Beschl. v. 18.07.2007 - 74 IK 130/00, ZInsO 2007, 1001 = Rpfleger 2007, 621; aufgehoben von LG Göttingen, Beschl. v. 09.10.2007 - 10 T 122/07, Rpfleger 2007, 679 mit der Begründung, dass im konkreten Fall kein Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht vorlag).

  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
    Erforderlich ist, dass die Insolvenzgläubiger ohne die Obliegenheitsverletzung eine bessere Befriedigung im Hinblick auf ihre Forderungen hätten erreichen können; eine Gefährdung reicht nicht aus (BGH ZInsO 2006, 547 = NZI 2006, 413 = ZVI 2006, 257).
  • LG Göttingen, 09.10.2007 - 10 T 122/07

    Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners bei einem

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
    e) Folglich besteht grundsätzlich die Verpflichtung eines Schuldners, den Treuhänder von einem Erbfall zu informieren (ebenso AG Göttingen, Beschl. v. 18.07.2007 - 74 IK 130/00, ZInsO 2007, 1001 = Rpfleger 2007, 621; aufgehoben von LG Göttingen, Beschl. v. 09.10.2007 - 10 T 122/07, Rpfleger 2007, 679 mit der Begründung, dass im konkreten Fall kein Erwerb mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht vorlag).
  • LG Göttingen, 24.08.2004 - 10 T 94/04

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus AG Göttingen, 06.12.2007 - 74 IK 333/04
    Für das eröffnete Verfahren ist aber anerkannt, dass der Schuldner den Insolvenzverwalter/Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren gem. § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO unaufgefordert zu informieren hat (LG Göttingen ZInsO 2004, 1212, 1213 f. = NZI 2004, 678 = ZVI 2005, 48).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 249/08

    Anforderungen an die Überwachung der Erfüllung der Obliegenheiten eines

    Ein schlichtes Unterlassen stellt dann ein "Verheimlichen" dar, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln - zur Offenbarung des Vermögensgegenstandes also - besteht (LK-StGB/Tiedemann, aaO Rn. 38a; MünchKomm-StGB/Radtke, aaO Rn. 18; Schönke/Schröder/Stree/Heine, StGB 27. Aufl. § 283 Rn. 5; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 49; Graf-Schlicker/ Kexel, InsO § 295 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl. § 295 Rn. 82; Hess, InsO § 295 Rn. 50; a.A. AG Holzminden, ZVI 2006, 260; AG Göttingen ZInsO 2008, 49, 50; Schmidt, Privatinsolvenz 3. Aufl. Rn. 90; HK-InsO/Landfermann, InsO 5. Aufl. § 295 Rn. 18 mit Fn. 65; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 295 Rn. 24; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 295 Rn. 48; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 295 Rn. 18; Pape aaO).
  • AG Göttingen, 15.01.2015 - 74 IN 94/10

    Zur Reichweite der Obliegenheiten des Schuldners bei einem Erbfall während der

    Die Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung liege darin, dass dem Treuhänder die Möglichkeit genommen worden sei, den hälftigen Wert heraus zu verlangen (AG Göttingen ZInsO 2008, 49).
  • LG Münster, 08.10.2008 - 5 T 512/07

    Versagung einer Restschuldbefreiung aufgrund Obliegenheitsverletzung durch

    Denn die gegenteilige Annahme würde der Zielvorstellung des Gesetzgebers entgegen laufen, wonach sich der Schuldner nach besten Kräften bemühen soll, während der Laufzeit der Abtretungserklärung seine Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen, um anschließend endgültig von seinen restlichen Schulden befreit zu werden (vgl. Uhlenbruck, Insolvenzordnung Kommentar, 12. Auflage 2003, § 295 Rn. 48; Hamburger Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2007, § 295 Rn. 18; AG Göttingen, Beschluss vom 06.12.2007, AZ. 74 IK 333/04).
  • LG Göttingen, 15.01.2008 - 10 T 1/08

    Voraussetzungen eines Gläubigerantrags auf Versagung einer Restschuldbefreiung

    In dem Verbraucherinsolvenzverfahren ... hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen durch K. als Einzelrichterin auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 14./19.12.2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 06.12.2007 - 74 IK 333/04 - am 15.01.2008 beschlossen :.
  • AG Oldenburg, 03.02.2009 - 61 IN 21/03

    Versagung der Restschuldbefreiung im Fall der Nichtherausgabe von

    Diese Erbschaft hätte der Schuldner auch von sich aus ungefragt anzeigen müssen (AG Göttingen, ZInsO 2008, 49 ; a.A. AG Neubrandenburg NZI 2006, 647, Frankfurter Kommentar InsO / Ahrens, § 295 Rz. 50 m.w.N.).
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