Weitere Entscheidung unten: LG Heilbronn, 05.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07   

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https://dejure.org/2009,877
BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07 (https://dejure.org/2009,877)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - IX ZB 133/07 (https://dejure.org/2009,877)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - IX ZB 133/07 (https://dejure.org/2009,877)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von ihm ausgeübten selbstständigen Tätigkeit; Pflicht zur Bemühung um eine angemessene abhängige Beschäftigung

  • zvi-online.de

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 296 Abs. 1, § 300 Abs. 2
    Verpflichtung des selbstständig tätigen Schuldners, sich bei unzureichender Befriedigung der Gläubiger um eine abhängige Beschäftigung zu bemühen

  • Judicialis

    InsO § 295; ; InsO § 296 Abs. 1; ; InsO § 300 Abs. 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 295; InsO § 296 Abs. 1; InsO § 300 Abs. 2
    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von ihm ausgeübten selbstständigen Tätigkeit; Pflicht zur Bemühung um eine angemessene abhängige Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbstständige Tätigkeit trotz mangelnder Gläubigerbefriedigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Annahme einer angemessenen abhängigen Beschäftigung, wenn der insolvente Schuldner mit seiner selbstständigen Tätigkeit keine vergleichbaren Einkünfte erzielt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1192
  • NZI 2009, 482
  • WM 2009, 1291
  • DB 2009, 1461
  • Rpfleger 2009, 527
  • ZInsO 2009, 1217
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG München, 05.04.2005 - 1502 IK 58/01

    Kein Anspruch des Freiberuflers auf "Mehrerlös" in der Wohlverhaltensperiode

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07
    Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (AG München ZVI 2005, 384, 385 ; Grote ZInsO 2004, 1105, 1107 f; Uhlenbruck/ Vallender, InsO 12. Aufl. § 295 Rn. 73; vgl. ferner AG Neu-Ulm ZVI 2004, 131, 132 ; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 64; HmbKomm-InsO/Streck, 2. Aufl., § 295 Rn. 26; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 295 Rn. 12).
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07
    (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, NZI 2006, 413, 414 Rn. 13).
  • AG Neu-Ulm, 19.02.2004 - IK 317/03

    Versagung der Restschuldbefreiung in der Verbraucherinsolvenz; Verletzung der

    Auszug aus BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07
    Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (AG München ZVI 2005, 384, 385 ; Grote ZInsO 2004, 1105, 1107 f; Uhlenbruck/ Vallender, InsO 12. Aufl. § 295 Rn. 73; vgl. ferner AG Neu-Ulm ZVI 2004, 131, 132 ; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 64; HmbKomm-InsO/Streck, 2. Aufl., § 295 Rn. 26; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 295 Rn. 12).
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10

    Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines

    aa) Nach den vom Senat zu § 295 Abs. 2 InsO entwickelten Grundsätzen muss sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase im Rahmen seiner Erwerbsobliegenheit um ein Anstellungsverhältnis bemühen, wenn der Ertrag aus seiner selbständigen Tätigkeit hinter demjenigen zurückbleibt, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 7; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, ZVI 2012, 386 Rn. 16).
  • BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15

    Versagung der Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Beeinträchtigung der

    Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung einer Obliegenheitsverletzung und der Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, ZInsO 2009, 1217 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, ZInsO 2011, 1301 Rn. 7; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 119/12, ZInsO 2014, 47 Rn. 8, 11).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17

    Anforderungen an einen in Teilzeit beschäftigten Schuldner in dem Bemühen zur

    Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, NZI 2009, 482 Rn. 5; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 7; vom 10. Mai 2012 - IX ZB 203/10, nv Rn. 2).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Er muss sich dann aber - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, ZInsO 2009, 1217 Rn. 5).

    Weiter hätte der Schuldner sich alsbald um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen müssen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, InsO 2009, 1217 Rn. 5).

  • BGH, 07.03.2024 - IX ZB 47/22
    Erkennt der Schuldner, dass er mit der von ihm ausgeübten Tätigkeit nicht genug erwirtschaftet, muss er sich - ebenso wie ein beschäftigungsloser Schuldner - nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; Uhlenbruck/Sternal, InsO, 15. Aufl., § 287b Rn. 7, 12).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur

    (4) Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7).

    a) Ein Gläubiger, der beantragt, einem selbständigen Schuldner in der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung zu versagen, macht eine Obliegenheitsverletzung und die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger (§ 300 Abs. 2, § 296 Abs. 1 InsO) hinreichend glaubhaft, indem er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, der bei Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit von der Abtretungserklärung erfasst worden wäre (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009, aaO).

    aa) Leistet ein selbständig tätiger Schuldner an den Treuhänder nicht die Zahlungen, welche dem Treuhänder bei der Ausübung einer angemessenen abhängigen Beschäftigung durch die Abtretungserklärung zuflössen, so muss sich der Schuldner von dem Vorwurf entlasten, seine Obliegenheiten schuldhaft verletzt zu haben (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009, aaO Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, aaO).

  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Ausüben einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit durch

    Dabei kommt es auf die individuelle Situation des Schuldners an, insbesondere auf seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - IX ZB 98/11, WM 2013, 380 Rn. 14; vgl. auch BT-Drucks. 12/2443, S. 192 f), etwaige gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkungen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 4; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 270/11, WM 2012, 1638 Rn. 9; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 119/12, WM 2014, 41 Rn. 13) oder sonstige Umstände, aufgrund derer der Schuldner keine abhängige Beschäftigung mehr finden kann (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, WM 2006, 1158 Rn. 12 f).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 119/12

    Restschuldbefreiungsverfahren: Zeitpunkt für die Stellung eines Versagungsantrags

    Der Schuldner muss sich dann von dem Vorwurf, seine Obliegenheitspflichten schuldhaft verletzt zu haben, nach § 296 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. InsO entlasten (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, ZInsO 2009, 1217 Rn. 5; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 7).
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06

    Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um

    Auch der Schuldner, der eine nicht auskömmliche selbständige Tätigkeit ausübt, ist gehalten, sich nachweisbar um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu bemühen, um den Verschuldensvorwurf zu entkräften (BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 f Rn. 5).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09

    Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen

    Auf bloß theoretische, tatsächlich aber unrealistische Möglichkeiten, einen angemessenen Arbeitsplatz zu erlangen, darf ein Schuldner nicht verwiesen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, NZI 2009, 482, 483; Münch-Komm-InsO/Ehricke, aaO § 295 Rn. 38; FK-InsO/Ahrens, aaO § 295 Rn. 29; ebenso für den Bereich des Unterhaltsrechts BGH, Urt. v. 4 Juni 1986 - IVb ZR 45/85, NJW 1986, 3080, 3081 f; v. 1. April 1987 - IVb ZR 133/86, NJW 1987, 2739, 2740).
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZB 169/08

    Versagung einer Restschuldbefreiung wegen Verletzung einer der in § 295

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08

    Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der

  • BGH, 23.02.2012 - IX ZB 92/10

    Zurückverweisung einer Sache an das Beschwerdegericht mangels für die

  • BGH, 22.04.2010 - IX ZB 253/07

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 87/08

    Rechtsgrundsätzlichkeit der Frage einer Zumutbarkeit gem. § 295 Abs. 1 Nr. 1

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 160/10

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anspruch auf Verfahrenskostenstundung trotz

  • AG Köln, 15.01.2015 - 74 IK 5/10

    Versagung der Restschuldbefreiung, Erwerbsobliegenheit, angemessene

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZB 203/10

    Restschuldbefreiung: Verletzung der Erwerbsobliegenheit eines selbstständig

  • AG Köln, 16.02.2010 - 71 IN 98/03

    Obliegenheitsverletzung eines Schuldners durch Ausübung einer selbstständigen

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 235/08

    Vortrag zum Verschulden des Insolvenzschuldners durch den Gläubiger bei einem

  • BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11

    Berücksichtigung der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei der

  • BGH, 28.10.2010 - IX ZA 37/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Darlegung der

  • BGH, 04.07.2011 - IX ZB 173/11

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen

  • AG Göttingen, 15.12.2017 - 74 IN 92/14

    Glaubhaftmachung eines RSB-Versagungsantrages durch Vorlage eines

  • LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09

    Restschuldbefreiung bei selbstständig tätigem Schuldner: Versagung wegen

  • AG Göttingen, 25.01.2013 - 74 IN 148/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Darlegung eines Obliegenheitsverstoßes des

  • LG Ulm, 20.08.2010 - 3 T 25/10

    Versagung der Restschuldbefreiung gegenüber einem selbstständigen Schuldner wegen

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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 05.05.2009 - 1 T 8/09 Bm   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22644
LG Heilbronn, 05.05.2009 - 1 T 8/09 Bm (https://dejure.org/2009,22644)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05.05.2009 - 1 T 8/09 Bm (https://dejure.org/2009,22644)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 1 T 8/09 Bm (https://dejure.org/2009,22644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Obliegenheitsverletzung im Restschuldbefreiungsverfahren; Verschweigen von Arbeitslohn neben dem Arbeitslosengeld gegenüber dem Treuhänder; Voraussetzungen einer Vermögensverheimlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2009, 1217
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2009 - 1 T 8/09
    Jedenfalls in diesem Fall heilt die nachträgliche Zahlung die bereits eingetretene Gläubigerbeeinträchtigung nicht (vgl. BGH ZInsO 2007, 96).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08

    Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2009 - 1 T 8/09
    Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners (hier jedenfalls in Gestalt der nicht unverzüglichen Mitteilung des Wechsels von Wohnsitz und Arbeitsstelle, ebenfalls bzgl. der nicht unverzüglichen Mitteilung der Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung ab September 2009 sowie der verspäteten Vorlage entsprechend angeforderter Einkommensnachweise) setzt im übrigen eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht voraus (BGH WM 2009, 515).
  • AG Göttingen, 18.07.2007 - 74 IK 130/00

    Erwerb eines Grundstücks mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht; Übertragung

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2009 - 1 T 8/09
    Die Vermögensverheimlichung setzt dabei keine aktive Tätigkeit des Schuldners voraus; bloßes Verschweigen genügt (vgl. AG Göttingen ZInsO 2007, 1001).
  • LG Göttingen, 11.08.2008 - 10 T 80/08

    Aufhebung einer bewilligten Stundung der Verfahrenskosten eines

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2009 - 1 T 8/09
    Für die Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung im Sinne des § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO kommt es nicht darauf an, ob nach Abzug von Verfahrenskosten noch ein pfändbarer Betrag verbleibt, vielmehr ist entscheidend, dass überhaupt ein pfändbarer Betrag verbleibt (LG Göttingen ZInsO 2008, 1033).
  • BGH, 25.08.2008 - IX ZB 91/06

    Streitwert im Verfahren auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus LG Heilbronn, 05.05.2009 - 1 T 8/09
    Der Beschwerdewert wurde in Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 25.5.2008 (Az. IX ZB 91/06) in Höhe von 1, 200 Euro festgesetzt, da der Gesamtbetrag der offenen Forderungen der antragstellenden Gläubiger lediglich knapp 4.000 EUR betrug und damit unter dem vom BGH üblicherweise angenommenen Regelgegenstandswert von 5.000 EUR liegt.
  • LG Landau/Pfalz, 19.04.2010 - 4 T 3/10

    Keine Restschuldbefreiung bei Verheimlichung von Bezügen; Restschuldbefreiung bei

    Denn der Gesamtbetrag der offenen Forderungen der antragsstellenden Gläubigerin liegt unter dem Regelgegenstandswert von 5000 Euro, den der BGH üblicherweise annimmt (ebenso LG Heilbronn, ZInsO 2009, 1217).
  • AG Hamburg, 26.03.2012 - 67c IN 322/07

    Vorliegen des Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr.5 InsO bei Verstoß gegen die

    Zur Vermögensverheimlichung genügt das bloße Verschweigen (LG Heilbronn v. 5.5.2009, ZInsO 2009, 1217 ); zögerliches Verhalten genügt, auf die Tatsache relativ geringer Beträge kommt es nicht an.
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