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   BGH, 17.09.2009 - IX ZB 51/09   

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https://dejure.org/2009,16367
BGH, 17.09.2009 - IX ZB 51/09 (https://dejure.org/2009,16367)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2009 - IX ZB 51/09 (https://dejure.org/2009,16367)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2009 - IX ZB 51/09 (https://dejure.org/2009,16367)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2009, 1955
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZA 8/06

    Bejahung der internationalen Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte wegen

    Auszug aus BGH, 17.09.2009 - IX ZB 51/09
    Als feststellbares Kriterium, welches Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei der Bestimmung des für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständigen Gerichts garantiert, ist nach gesicherter Rechtsauffassung, die nicht weiter klärungsbedürftig ist, bei Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder Selbständigen an die wirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Schuldners anzuknüpfen (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Juni 2006 - IX ZA 8/06, Rn. 8 zitiert nach [...]; HK-InsO/Stephan, 5. Aufl. Art. 3 EuInsVO Rn. 3; MünchKomm-InsO/Reinhart, 2. Aufl. Art. 3 EuInsVO Rn. 14; Balz ZIP 1996, 948, 949; Duursma-Kepplinger in Duursma-Kepplinger/Duursma/Chalupsky, Europäische Insolvenzverordnung Art. 3 Rn. 19; Huber ZZP 114 (2001), 133, 140; Kemper in Kübler/Prütting, InsO Art. 3 EuInsVO Rn. 5; Smid, Deutsches und Europäisches Internationales Insolvenzrecht Art. 3 EuInsVO Rn. 9).
  • BGH, 18.09.2018 - IX ZB 77/17

    Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaates für die Eröffnung des

    Bei Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder Selbständigen ist an die wirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit des Schuldners anzuknüpfen (BGH, Beschluss vom 17. September 2009 - IX ZB 51/09, ZInsO 2009, 1955 Rn. 3).

    Zwingend muss sie nicht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2009, aaO Rn. 5).

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