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   OLG Hamm, 20.05.2009 - I-20 U 135/08   

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https://dejure.org/2009,4136
OLG Hamm, 20.05.2009 - I-20 U 135/08 (https://dejure.org/2009,4136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2009 - I-20 U 135/08 (https://dejure.org/2009,4136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - I-20 U 135/08 (https://dejure.org/2009,4136)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändbarkeit von Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § ... 35 Abs. 1; ; InsO § 36; ; InsO § 36 Abs. 1; ; InsO § 36 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 36 Abs. 1 S. 2; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 82; ; InsO § 82 Abs. 1; ; ZPO §§ 850 ff; ; ZPO § 850 Abs. 1; ; ZPO § 850 Abs. 2; ; ZPO § 850 Abs. 3 b; ; ZPO §§ 850 a ff.; ; ZPO § 850 b; ; ZPO § 851 c; ; ZPO § 851 c Abs. 1; ; ZPO § 851 c Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 850 c Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 850 c Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 851 c Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 850 d; ; ZPO § 850 e; ; ZPO § 850 f; ; ZPO § 850 g; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 362 Abs. 1; ; VVG § 1 Abs. 1 S. 2 a.F.

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 851 c
    Berufsunfähigkeitsrenten Selbstständiger mit einem Leistungsversprechen bis zu einer bestimmten Altersgrenze sind pfändbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 851c Abs. 1 Nr. 1
    Pfändbarkeit von Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 100
  • ZInsO 2009, 2339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 34/06

    Private Versicherungsrenten genießen keinen Pfändungsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 135/08
    Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 15.11.2007 (IX ZB 34/06) der zuerst genannten Auffassung mit folgender Argumentation angeschlossen:.

    Der Gesetzgeber ist darum nicht gehalten, jede zulässige eigenverantwortliche Gestaltung der Altersvorsorge vollstreckungsrechtlich gleich zu behandeln (vgl. zum Ganzen BGH VersR 2008, 843).

    Dies gilt nicht für die unter II. 1a) behandelte Rechtsfrage, weil diese durch den Bundesgerichtshof (BGH VersR 2008, 843) bereits geklärt ist.

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90

    Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 135/08
    Immerhin sprechen in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzhof (vgl. BFH NJW 1992, 527 = VersR 1992, 902 L), der sich mit der Pfändung einer Kapitallebensversicherung befasst hat, eine Reihe weiterer Gesichtspunkte für die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen gesetzlichen Regelung: .
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 79/11

    Insolvenzrecht: Pflicht des Insolvenzverwalters zur Kündigung einer

    Pfändungsschutz gewährt diese Regelung deswegen nur gegen nach dem 30. März 2007 erfolgte Pfändungen (vgl. OLG Hamm, VersR 2010, 100 f).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für

    Das Berufungsgericht (dessen Urteil veröffentlicht ist in ZInsO 2009, 2339) hat für den Zeitraum von Januar bis März 2007 das Senatsurteil vom 15. November 2007 (IX ZB 34/06, ZIP 2008, 338) zugrunde gelegt, wonach gemäß § 850 ZPO private Versorgungsrenten von selbständig oder freiberuflich tätig gewesenen Personen nicht den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen genießen.
  • LG Dortmund, 29.07.2010 - 2 O 65/10

    Erfassung der Berufsunfähigkeitsrente eines schon bei Abschluss des

    - IX ZB 99/05 -, R + S 2008, 431 und ihm folgend das OLG Hamm mit Urteil vom 20.05.2009 - 20 U 135/08 -, VersR 2010, 100 ausgeführt haben, sind Renteneinkünfte aus einer privaten Berufsunfähigkeits(zusatz)rente - seien es Rückstände oder fortlaufende Renteneinkünfte - freiberuflich oder überhaupt nicht berufstätig gewesener Personen kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 3 b ZPO und damit im Rahmen dieser Vorschrift nicht unpfändbar.

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass sich weder BGH R + S 2008, 431 noch OLG Hamm VersR 2010, 100 mit der Anwendbarkeit von § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf Private Berufsunfähigkeits(zusatz)renten freiberuflich Tätiger auseinandergesetzt haben.

    Zuzugeben ist dem Kläger ferner, dass der Beschluss des BGH vom 15.07.2007 - IX ZB 34/06, VersR 2008, 843, auf den sich BGH R + S 2008, 431 und OLG Hamm VersR 2010, 100 in der Begründung maßgeblich beziehen, eine Rente aus einer privaten Lebensversicherung betrifft, für die sich die Frage des Pfändungsschutzes nach § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO gar nicht gestellt hat, da eine solche Rente nicht wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gezahlt wird.

    Das erkennende Gericht geht mit BGH R + S 2008, 431 und OLG Hamm VersR 2010, 100 davon aus, dass Renten aus einer privaten Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung selbständig Tätiger auch der Pfändungsschutzvorschrift des § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht unterliegt (ebenso Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., Gliederungspunkt S Rn. 2 -Seite 606-).

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