Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.07.2010

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09   

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https://dejure.org/2010,5803
BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,5803)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - IX ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,5803)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - IX ZB 222/09 (https://dejure.org/2010,5803)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 InsVV, § 10 InsVV, § 11 InsVV
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für die Beitreibung unstreitiger Forderungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Abschlags auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für die Beitreibung unstreitiger Forderungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Abzug der Rechtsanwaltskosten für die Beitreibung unstreitiger Forderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung eines Abschlags auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde,Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 902
  • ZInsO 2010, 1503
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.2009 - IX ZB 97/08

    Rechtfertigung eines Abschlags bei der Festsetzung der Vergütung eines im

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, WM 2009, 1661, 1662 Rn. 7).

    Demgegenüber scheidet ein Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters aus, wenn er im Insolvenzeröffnungsverfahren zuvor lediglich als Sachverständiger bestellt war (BGH, Beschl. v. 18. Juni 2009, aaO S. 1662 Rn. 8 ff).

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    Das Beschwerdegericht ist von dem zutreffenden Rechtsgrundsatz ausgegangen, dass ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter einen Rechtsanwalt nur mit dem Einzug streitiger Forderungen betrauen darf (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, NJW 2005, 903, 904 unter dd).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08, WM 2009, 1661, 1662 Rn. 7).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZB 96/08

    Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    Bei dieser Sachlage ist der Abschlag rechtlich nicht zu beanstanden (BGH, Beschl. v. 4. Februar 2010 - IX ZB 96/08 Rn. 2, juris).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 198/05

    Auslagenersatz bei Einsatz eigenen Büropersonals durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 222/09
    Zwar kann von dem Insolvenzverwalter nicht verlangt werden, eine ordnungsgemäße Buchhaltung für den Betrieb des Schuldners für einen Zeitraum vor Insolvenzverwaltung auf eigene Kosten zu erstellen (BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 198/05, NJW-RR 2007, 53, 54 Rn. 11).
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es um den Einzug unstreitiger Forderungen geht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004, aaO S. 38; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 222/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 6; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., § 5 Rn. 22; Riedel in Stephan/Riedel, InsVV, § 5 Rn. 7; HmbKomm-InsO/Büttner, 4. Aufl., § 4 InsVV Rn. 4).
  • BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die vorbereitende Tätigkeit des Beschwerdeführers als vorläufiger Insolvenzverwalter vergütungsmindernd in Rechnung gestellt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Februar 2010 - IX ZB 96/08 Rn. 2; v. 8. Juli 2010 - IX ZB 222/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 4).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 200/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütungsmindernde Berücksichtigung einer Tätigkeit

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig einen Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters (BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206 Rn. 22 ff; v. 18. Juni 2009 - IX ZB 97/08ZInsO 2009, 1607 Rn. 7; v. 8. Juli 2010 - IX ZB 222/09 Rn. 3).
  • AG Norderstedt, 13.12.2021 - 66 IN 178/14

    Voraussetzungen und Höhe eines Zuschlags bei der Vergütung des

    Auch bei der Frage eines Abschlags wegen vorangegangener vorläufiger Insolvenzverwaltung handelt es sich um einen vergütungsrelevanten Umstand, der höchstrichterlich bereits mehrfach einheitlich behandelt wurde (BGH 11.05.2006, IX ZB 249/04; BGH, 01.02.2007, IX ZB 279/05; BGH, 08.07.2010, IX ZB 222/09; BGH, 12.05.2011, IX ZB 143/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2010 - IX ZB 66/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10885
BGH, 01.07.2010 - IX ZB 66/09 (https://dejure.org/2010,10885)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2010 - IX ZB 66/09 (https://dejure.org/2010,10885)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - IX ZB 66/09 (https://dejure.org/2010,10885)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 2 InsO, § 1 InsVV, §§ 1 ff InsVV, § 15 UStG
    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung der für die Vergütung zu zahlenden Umsatzsteuer bei der Bemessungsgrundlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs der Masse bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung der für die Vergütung zu zahlenden Umsatzsteuer bei der Bemessungsgrundlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung der für die Vergütung zu zahlenden Umsatzsteuer bei der Bemessungsgrundlage

  • rechtsportal.de

    InsO § 63 Abs. 1 S. 2
    Berücksichtigung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs der Masse bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Umsatzsteuererstattung aus Verwaltervergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2010, 1503
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 147/06

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Bemessung der

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZB 66/09
    Voraussetzung ist allerdings, dass diese tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 m.w.N.; v. 17. Juli 2008 - IX ZB 150/07, juris Rn. 6).

    Dies hat der Senat mit Beschluss vom 25. Oktober 2007 (aaO) entschieden.

    Dann ist dieser vom Finanzamt zu erstatten und an die Masse auszubezahlen (BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2007 aaO Rn. 9; v. 17. Juli 2008 aaO Rn. 8).

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 150/07

    Maßgeblicher Wert der Insolvenzmasse für die Berechnung der Vergütung des

    Auszug aus BGH, 01.07.2010 - IX ZB 66/09
    Voraussetzung ist allerdings, dass diese tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 m.w.N.; v. 17. Juli 2008 - IX ZB 150/07, juris Rn. 6).

    In einer weiteren Entscheidung vom 17. Juli 2008 (aaO) hat er an seiner Auffassung festgehalten.

    Dann ist dieser vom Finanzamt zu erstatten und an die Masse auszubezahlen (BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2007 aaO Rn. 9; v. 17. Juli 2008 aaO Rn. 8).

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13

    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Erstattungsbeträge tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 mwN; vom 17. Juli 2008 - IX ZB 150/07, nv Rn. 6; vom 1. Juli 2010 - IX ZB 66/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 5; vom 10. März 2011 - IX ZB 210/09, ZInsO 2011, 791 Rn. 5; vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11, WM 2011, 2107 Rn. 8; vgl. auch Beschluss vom 19. Dezember 2013 - IX ZB 9/12, WM 2014, 323 Rn. 8).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 12/11

    Zusatzvergütung des Insolvenzverwalters: Massezufluss nach Aufhebung des

    Voraussetzung ist allerdings, dass diese tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6; vom 17. Juli 2008 - IX ZB 150/07, juris Rn. 6; vom 1. Juli 2010 - IX ZB 66/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 5 f).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 210/09

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung der

    Voraussetzung ist allerdings, dass diese tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - IX ZB 147/06, ZIP 2008, 81 Rn. 6 mwN; vom 17. Juli 2008 - IX ZB 150/07, juris Rn. 6; vom 1. Juli 2010 - IX ZB 66/09, ZInsO 2010, 1503 Rn. 5).

    In den weiteren Entscheidungen vom 17. Juli 2008 (aaO) und vom 1. Juli 2010 (aaO) hat er an seiner Auffassung festgehalten.

    Dann ist dieser vom Finanzamt zu erstatten und an die Masse auszubezahlen (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007, aaO Rn. 9; vom 17. Juli 2008, aaO Rn. 8; vom 1. Juli 2010, aaO Rn. 7).

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