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   BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10   

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https://dejure.org/2010,9141
BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10 (https://dejure.org/2010,9141)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2010 - IX ZB 45/10 (https://dejure.org/2010,9141)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - IX ZB 45/10 (https://dejure.org/2010,9141)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 InsO, § 21 Abs 1 InsO, § 34 Abs 2 InsO, § 10 Abs 1 Nr 1 ZVG, § 11 Abs 1 ZVG
    Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei ausreichender dinglicher Sicherung; Beiordnung eines Notanwalts und verfrühte sofortige Beschwerde im Eröffnungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 InsO, § 21 Abs 1 InsO, § 34 Abs 2 InsO, § 10 Abs 1 Nr 1 ZVG, § 11 Abs 1 ZVG
    Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei ausreichender dinglicher Sicherung; Beiordnung eines Notanwalts und verfrühte sofortige Beschwerde im Eröffnungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Notanwaltes trotz Scheiterns der Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten; Möglichkeit einer Erzwingung der Entscheidung eines Insolvenzgerichts über ...

  • rewis.io

    Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei ausreichender dinglicher Sicherung; Beiordnung eines Notanwalts und verfrühte sofortige Beschwerde im Eröffnungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei ausreichender dinglicher Sicherung; Beiordnung eines Notanwalts und verfrühte sofortige Beschwerde im Eröffnungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Notanwaltes trotz Scheiterns der Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten; Möglichkeit einer Erzwingung der Entscheidung eines Insolvenzgerichts über ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbegründeter Antrag auf Notanwalt in Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2010, 1662
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99

    Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10
    Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nach Sinn und Zweck des § 78b ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1966 - V ZR 166/63, NJW 1966, 780; v. 13. April 1994 - XII ZR 222/93, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 1; v. 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, MDR 2000, 412).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 222/93
    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10
    Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nach Sinn und Zweck des § 78b ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1966 - V ZR 166/63, NJW 1966, 780; v. 13. April 1994 - XII ZR 222/93, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 1; v. 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, MDR 2000, 412).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10
    Nur wegen einer Forderung, die auch ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Sicherheit vollständig befriedigt werden kann, darf ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden (BGH, Beschl. v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227, 228).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 54/04

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10
    a) Soweit die sofortige Beschwerde auf "Zurückweisung des Insolvenzantrags" gerichtet war und das Landgericht sie als unzulässig verworfen hat, ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.Voraussetzung der Statthaftigkeit der Insolvenzrechtsbeschwerde nach § 7 InsO, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist, dass für den Rechtsbeschwerdeführer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO eröffnet war (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239; v. 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553).
  • BGH, 25.01.1966 - V ZR 166/63

    Voraussetzungen der Begründung eines Anspruches einer Partei auf

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10
    Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nach Sinn und Zweck des § 78b ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 25. Januar 1966 - V ZR 166/63, NJW 1966, 780; v. 13. April 1994 - XII ZR 222/93, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 1; v. 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, MDR 2000, 412).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10
    a) Soweit die sofortige Beschwerde auf "Zurückweisung des Insolvenzantrags" gerichtet war und das Landgericht sie als unzulässig verworfen hat, ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft.Voraussetzung der Statthaftigkeit der Insolvenzrechtsbeschwerde nach § 7 InsO, § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist, dass für den Rechtsbeschwerdeführer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO eröffnet war (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239; v. 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10
    Die Prüfung des Landgerichts beruht auf einem zutreffenden rechtlichen Ansatz: Der Insolvenzantrag eines Gläubigers muss auf die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren gerichtet sein und die mindestens anteilige Befriedigung der eigenen Forderung zum Ziel haben (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1634).
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 12; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 5; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 251/10, ZInsO 2011, 1216 Rn. 6).
  • BGH, 23.07.2013 - II ZR 72/13

    Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Sichbemühen um einen Rechtsanwalt

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts setzt nach § 78b ZPO voraus, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2011 - III ZR 89/11, juris Rn. 1; Beschluss vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 1 mwN).
  • LG Hamburg, 16.04.2019 - 411 HKO 14/17

    Darlehensvertrag: Abwicklung eines notleidenden Kredits; ungerechtfertigte

    Es stand zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages auch keinesfalls fest, dass die Beklagte zu 1. die im Insolvenzverfahren geltend gemachten Forderungen mit Sicherheit auch ohne ein Insolvenzverfahren allein mittels der vorhandenen Kreditsicherheiten würde eintreiben können (vgl. insoweit BGH vom 08.07.2010, IX ZB 45/10).
  • BGH, 11.12.2012 - II ZA 7/11

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Zu den zumutbaren Anstrengungen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere, dass die Partei den Kostenvorschuss zahlt, den sie dem mit ihrer Vertretung beauftragten Rechtsanwalt schuldet (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - II ZR 157/12, juris Rn. 1; Beschluss vom 18. September 2011 - III ZR 89/11, juris Rn. 1; Beschluss vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/09, ZInsO 2010, 1662 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 89/11

    Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines

    Zu den zumutbaren Anstrengungen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere, dass die Partei den Kostenvorschuss zahlt, den sie dem mit ihrer Vertretung beauftragten Rechtsanwalt schuldet (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1994 - XII ZR 222/93, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 1 und vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/09, ZInsO 2010, 1662 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 30.10.2012 - II ZR 158/12

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Zu den zumutbaren Anstrengungen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere, dass die Partei den Kostenvorschuss zahlt, den sie dem mit ihrer Vertretung beauftragten Rechtsanwalt schuldet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2011 - III ZR 89/11, juris Rn. 1; Beschluss vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/09, ZInsO 2010, 1662 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 30.10.2012 - II ZR 157/12

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts

    Zu den zumutbaren Anstrengungen gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere, dass die Partei den Kostenvorschuss zahlt, den sie dem mit ihrer Vertretung beauftragten Rechtsanwalt schuldet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2011 - III ZR 89/11, juris Rn. 1; Beschluss vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/09, ZInsO 2010, 1662 Rn. 1 mwN).
  • BGH, 06.10.2014 - IX ZR 81/14

    Beiordnung eines Notanwalts bei grundloser Mandatsniederlegung des

    Ob die bisherigen Bevollmächtigten das Mandat niedergelegt haben, weil der Beklagte einen geforderten Vorschuss nicht gezahlt hat, was die Bestellung eines Notanwalts nicht rechtfertigen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 1 mwN), ob die Mandatsniederlegung im Hinblick auf Unstimmigkeiten über die abzufassende Nichtzulassungsbeschwerdebegründung erfolgt ist, was ebenfalls eine Notanwaltsbestellung ausschließen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013, aaO Rn. 12), oder aus welchen Gründen sonst die Niederlegung erfolgt ist, kann dem Antrag nicht entnommen werden.
  • BGH, 24.11.2022 - III ZR 119/22

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Notanwalt

    Scheitert die (weitere) Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts - wie hier aus dem an den vorinstanzlichen Bevollmächtigten des Klägers gerichteten Schriftsatz des beauftragten Rechtsanwalts am Bundesgerichtshof vom 5. September 2022 ersichtlich - allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nach Sinn und Zweck des § 78b Abs. 1 ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, BeckRS 2010, 19953 Rn. 1; vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, BeckRS 1999, 30085726 Rn. 2; vom 5. Oktober 1999 - VI ZR 398/98, BeckRS 1999, 30075925 unter II.; vom 13. April 1994 - XII ZR 222/93, BeckRS 1994, 2822 unter II. 1. a) und vom 25. Januar 1966 - V ZR 166/63, NJW 1966, 780).
  • BGH, 17.08.2022 - IX ZR 96/22

    Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts

    Scheitert die Vertretungsbereitschaft eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts allein an der Nichtzahlung des Vorschusses durch den Mandanten, so kommt die Bestellung eines Notanwalts nach Sinn und Zweck des § 78b ZPO nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, BeckRS 2010, 19953 mwN).
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