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   LG Trier, 20.08.2010 - 2 O 11/10   

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https://dejure.org/2010,19329
LG Trier, 20.08.2010 - 2 O 11/10 (https://dejure.org/2010,19329)
LG Trier, Entscheidung vom 20.08.2010 - 2 O 11/10 (https://dejure.org/2010,19329)
LG Trier, Entscheidung vom 20. August 2010 - 2 O 11/10 (https://dejure.org/2010,19329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorausabtretung einer Lohnforderung aus einem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Arbeitsverhältnis; Anspruch auf pfändbaren Arbeitslohn des Gemeinschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Ablauf der Zweijahresfrist aufgrund einer ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 91, 114 Abs. 1
    Anwendbarkeit des § 114 Abs. 1 InsO auf Vergütungsansprüche aus einem nach Verfahrenseröffnung begründeten Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • ZInsO 2010, 1941
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 109/05

    Wirksamkeit der Abtretung der Forderung auf künftige Dienstbezüge bei Vorpfändung

    Auszug aus LG Trier, 20.08.2010 - 2 O 11/10
    Von der Ausnahmeregelung in § 114 Abs. 1 InsO, die als lex specialis im Verhältnis zu § 91 InsO anzusehen ist (BGH ZInsO 2006, 1264), sind auch solche Vergütungsansprüche erfasst, die aufgrund eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Arbeitsverhältnisses entstehen (Kroth in: Braun, Kommentar zur Insolvenzordnung, 4.A., § 114 Rn. 4).

    Zweck des § 114 InsO ist aber gerade, entgegen der in § 91 InsO normierten Grundregel der Abtretung künftiger, nach Verfahrenseröffnung entstehender Vergütungsansprüche aus Dienstverhältnissen zur Wirksamkeit zu verhelfen (vgl. auch Urteil des BGH vom 12.10.2006, Az. IX ZR 109/05).

  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88

    Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln

    Auszug aus LG Trier, 20.08.2010 - 2 O 11/10
    Die Vorausabtretung des pfändbaren Teils künftiger Lohn-, Gehalts-, Provisions- und Sozialleistungsansprüche ist auch in Form von AGB grundsätzlich zulässig (so etwa Urteil des BGH vom 22.06.1989, Az. III ZR 72/88).
  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 248/93

    Formularmäßige Bestellung von Sicherungsgrundschulden ohne Freigabeklausel

    Auszug aus LG Trier, 20.08.2010 - 2 O 11/10
    Zwar kann im Einzelfall eine den guten Sitten widersprechende Übersicherung durch die Kumulation verschiedener Sicherungsmittel entstehen (Urteil des BGH vom 28.04.1994, Az. IX ZR 248/93).
  • BGH, 20.09.2012 - IX ZR 208/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit einer Forderungsabtretung künftiger

    (2) Die Gegenauffassung lehnt eine Differenzierung zwischen bereits bestehenden und erst nach der Verfahrenseröffnung begründeten Dienstverhältnissen bei der Anwendung des § 114 Abs. 1 InsO ab (LG Trier, ZInsO 2010, 1941, 1942 f; AG Montabaur, ZIP 2011, 2069, 2070; Braun/Kroth, InsO, 5. Aufl., § 114 Rn. 4; Nerlich/Römermann/Kießner, InsO, 2012, § 114 Rn. 40; im Ergebnis auch HmbKomm-InsO/Ahrendt, 4. Aufl., § 114 Rn. 3).
  • LG Mönchengladbach, 16.11.2011 - 2 S 64/11

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis vor

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber den Interessenausgleich zwischen den auf diese Weise gesicherten Gläubigern und den anderen Insolvenzgläubigern durch Normierung der Zwei-Jahres-Frist vorgenommen hat (vgl. dazu LG Trier, Urteil vom 20.08.2010, 2 O 11/10, zitiert nach Juris, RdNr. 39).
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