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   BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08   

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BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08 (https://dejure.org/2010,2017)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - IX ZB 224/08 (https://dejure.org/2010,2017)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08 (https://dejure.org/2010,2017)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a InsO, § 63 Abs 2 InsO, § 209 Abs 1 InsO
    Insolvenzverwaltervergütung im Falle der Stundung der Verfahrenskosten: Abzug der an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuerschuld für die Veräußerung von Massegegenständen von dem Anspruch gegen die Staatskasse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Abführung von entstehender Umsatzsteuerschuld mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Befriedigungsreihenfolge i.R.e. Insolvenzverfahrens; Die durch die Veräußerung von Massegegenständen befriedigten Umsatzsteuerschulden als Kosten des ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4a, 63 Abs. 2, § 209 Abs. 1
    Umsatzsteuer aus der Veräußerung von Massegegenständen keine vorrangig zu berichtigenden Kosten des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung im Falle der Stundung der Verfahrenskosten: Abzug der an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuerschuld für die Veräußerung von Massegegenständen von dem Anspruch gegen die Staatskasse

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung im Falle der Stundung der Verfahrenskosten: Abzug der an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuerschuld für die Veräußerung von Massegegenständen von dem Anspruch gegen die Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Abführung von entstehender Umsatzsteuerschuld mit der Verpflichtung zur Einhaltung der Befriedigungsreihenfolge i.R.e. Insolvenzverfahrens; Die durch die Veräußerung von Massegegenständen befriedigten Umsatzsteuerschulden als Kosten des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde gegen Insolvenzverwaltervergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Abführen von Umsatzsteuer nach dem Verkauf von Massegegenständen durch Insolvenzverwalter im Stadium der Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 2252
  • MDR 2011, 263
  • MDR 2011, 70
  • NZI 2011, 60
  • WM 2010, 2233
  • DB 2010, 2553
  • ZInsO 2010, 2188
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.2009 - IX ZB 261/08

    Absoluter Vorrang einer Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens i.R.e.

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    Die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens und damit auch der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters (§ 54 Nr. 2 InsO) hat auch im Falle der Stundung der Verfahrenskosten absoluten Vorrang vor der Befriedigung der Masseverbindlichkeiten (BGH, Beschl. v. 19. November 2009 - IX ZB 261/08, ZIP 2010, 145 Rn. 19 bis 24).

    Im Übrigen hat er die Einordnung der unausweichlichen Verwaltungskosten bisher offen gelassen (BGH, Beschl. v. 19. November 2009 - IX ZB 261/08, aaO Rn. 27).

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 142/03

    Pflichten des Insolvenzverwalters zur Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    § 61 InsO dient jedoch nur dem Schutz von Gläubigern, die für oder im Zusammenhang mit ihrem Anspruch gegen die Masse eine Gegenleistung erbringen (BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - IX ZR 142/03, BGHZ 161, 236, 240).
  • BFH, 19.12.1995 - VII R 53/95

    Haftung des Konkursverwalters für Umsatzsteuerschuld des Gemeinschuldners -

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    Denn der Umsatzsteueranteil am Veräußerungserlös stand wegen des Vorrangs der Verfahrenskosten und fehlender sonstiger ausreichender Masse nicht zur Befriedigung des Finanzamts zur Verfügung (BFHE 164, 203, 206 f; BFH ZIP 1996, 429 f).
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 77/00

    Haftung eines Liquidators bei Umsatzsteueroption

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    Der Vertreter des Schuldners ist auch in Zeiten der Krise nicht verpflichtet, von Geschäften Abstand zu nehmen, weil diese Umsatzsteuer auslösen, die voraussichtlich nicht beglichen werden kann (BFHE 204, 391, 394).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    Eine Schadensersatzpflicht nach § 61 InsO scheidet schon deshalb aus, weil diese Norm nur die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten betrifft und nicht spätere Pflichtverletzungen (BGH, Urt. v. 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03, BGHZ 159, 104, 108 f).
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    Sowohl für die Nichteröffnung als auch für die Einstellung des Verfahrens mangels Masse sollte es nur noch auf die Deckung der reinen Verfahrenskosten i.S.d. § 54 InsO ankommen, während unter der Geltung der Konkursordnung zusätzlich u.a. die Kosten der Verwertung gedeckt sein mussten (§ 58 Nr. 2 KO), zu denen auch die bei der Verwertung anfallende Umsatzsteuer zählte (etwa BFH ZIP 1993, 1247, 1248 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    Der Senat hat unvermeidbare Steuerberatungskosten unter bestimmten Voraussetzungen als Auslagen behandelt, die dem Insolvenzverwalter bei Verfahrenskostenstundung und Masseunzulänglichkeit nach § 63 Abs. 2 InsO aus der Staatskasse zu erstatten sind (BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 183).
  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - IX ZB 224/08
    Denn der Umsatzsteueranteil am Veräußerungserlös stand wegen des Vorrangs der Verfahrenskosten und fehlender sonstiger ausreichender Masse nicht zur Befriedigung des Finanzamts zur Verfügung (BFHE 164, 203, 206 f; BFH ZIP 1996, 429 f).
  • BFH, 28.11.2017 - VII R 1/16

    Keine Restschuldbefreiung für Masseverbindlichkeiten

    Folgte man der Auffassung des FG, könnte die nicht beglichene Masseforderung weder beim Steuerschuldner noch, da § 61 InsO nach der BGH-Rechtsprechung (BGH-Beschluss vom 14. Oktober 2010 IX ZB 224/08, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2010, 2252) bei Steuerforderungen nicht eingreife, beim Insolvenzverwalter erhoben werden.

    ee) Dass sich eine Einrede der beschränkten Haftung des Insolvenzschuldners nicht auf die hier streitigen Steuerschulden erstrecken kann, erscheint auch insoweit sachgerecht und konsequent, als die BGH-Rechtsprechung den Begriff "Rechtshandlung" in § 61 InsO eng auslegt mit der Folge, dass ein Insolvenzverwalter, der es unterlässt, Steuern an das Finanzamt abzuführen, die durch die Verwertung von Masse als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, hierfür nicht persönlich haftet (BGH-Beschluss in ZIP 2010, 2252, unter Berufung auf BGH-Urteil vom 2. Dezember 2004 IX ZR 142/03, BGHZ 161, 236, ZIP 2005, 131; s.a. Lüke in Kübler/Prütting/Bork, a.a.O., § 61 Rz 4d; MünchKommInsO-Schoppmeyer, a.a.O., § 61 Rz 11).

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    cc) Der hier vertretenen Auffassung steht auch nicht der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Oktober 2010 IX ZB 224/08 (ZInsO 2010, 2188) entgegen.
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 245/11

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse bei

    ee) Aus den Entscheidungen des Senats vom 19. November 2009 (IX ZB 261/08, ZIP 2010, 145) und 14. Oktober 2010 (IX ZB 224/08, ZIP 2010, 2252) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 28.11.2019 - IX ZR 239/18

    Qualifizierung der Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf

    Was zu den Kosten des Insolvenzverfahrens gehört, ist in § 54 InsO gesetzlich definiert (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08, ZIP 2010, 2252 Rn. 9).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/15

    Kosten des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütungen und Auslagen des

    Was zu den Kosten des Insolvenzverfahrens gehört, ist in § 54 InsO gesetzlich definiert (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08, ZIP 2010, 2252 Rn. 9).
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZB 204/11

    Vergütung des zum Insolvenzverwalter bestellten Steuerberaters:

    Die Berichtigung der Kosten des Insolvenzverfahrens und damit auch der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters (§ 54 Nr. 2 InsO) hat auch im Falle der Stundung der Verfahrenskosten absoluten Vorrang vor der Befriedigung der Masseverbindlichkeiten (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, WM 2010, 130 Rn. 19 ff; vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08, WM 2010, 2233 Rn. 7).

    Im Übrigen hat er die Einordnung der unausweichlichen Verwaltungskosten bisher offen gelassen (BGH, Beschluss vom 19. November 2009, aaO Rn. 27; vom 14. Oktober 2010, aaO Rn. 10).

    bb) Unter dem Begriff der unausweichlichen Verwaltungskosten werden Aufwendungen erörtert, die der Insolvenzverwalter in Erfüllung seiner Pflichten nicht vermeiden kann, weil sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen zwingend aufgebracht werden müssen (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010, aaO).

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung unterfällt dem Schutzbereich des § 61 InsO, obwohl der Arbeitnehmer insoweit keine Gegenleistung zu Gunsten der Masse erbracht hat (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08 - Rn. 14; HK-InsO/Lohmann 9. Aufl. § 61 Rn. 4 mwN) .
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 175/11

    Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren und Masseunzulänglichkeit: Quoten

    § 64 Abs. 3 InsO ist auf die Festsetzung der hier aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung entsprechend anwendbar (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08, ZIP 2010, 2252 Rn. 2).

    Dies gilt auch bei gewährter Verfahrenskostenstundung und unterlassener Anzeige der Masseunzulänglichkeit (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, ZIP 2010, 145; vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08, ZIP 2010, 2252; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 245/11, Umdruck S. 12, zVb).

  • LG Kleve, 15.06.2011 - 4 T 45/11

    Rangstellung der Kosten des Insolvenzverfahrens bei der Reihenfolge der

    Hält der Insolvenzverwalter die Befriedigungsreihenfolge des § 209 InsO nicht ein, ist sein im Falle der Stundung der Verfahrenskosten für seine Vergütung und seine Auslagen bestehender Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse nach § 63 Abs. 2 InsO um den Betrag zu kürzen, der nicht als Kosten des Insolvenzverfahrens im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO angesehen werden kann (vgl. BGH ZIP 2010, 2252 f., zitiert nach juris).

    Allerdings sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 160, 176 f., zitiert nach Juris; BGH ZIP 2010, 2252 f., zitiert nach Juris) unter bestimmten Voraussetzungen Steuerberatungskosten als Auslagen zu behandeln, die dem Insolvenzverwalter bei Verfahrenskostenstundung und Masseunzulänglichkeit nach § 63 Abs. 2 InsO aus der Staatskasse zu erstatten sind.

    Nur für solche unausweichlichen Verwaltungskosten stellt sich aber überhaupt die Frage, ob diese den Kosten des Insolvenzverfahrens im Sinne des § 54 InsO gleichzusetzen sind (vgl. BGH WM 2010, 2233 f., zitiert nach Juris).

  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 225/10

    Pflicht eines Massegläubigers zur Mitteilung des aktuellen Wohnsitzes an das

    Das Beschwerdegericht hat allerdings verkannt, dass die Tilgungsreihenfolge des § 209 InsO auch dann einzuhalten ist, wenn der Insolvenzverwalter noch nicht Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO angezeigt hat (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - IX ZB 261/08, ZIP 2010, 145 Rn. 11 ff, 14; vom 14. Oktober 2010 - IX ZB 224/08, ZIP 2010, 2252 Rn. 12 ff; Urteil vom 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09, ZIP 2010, 2356 Rn. 12).
  • LG Bückeburg, 30.05.2012 - 4 T 97/11

    Vergütung eines Insolvenzverwalters durch die Landeskasse nur bis zur sog.

  • LG Erfurt, 02.05.2012 - 1 T 447/11

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse im Fall einer

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