Weitere Entscheidung unten: OLG München, 20.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6268
BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 (https://dejure.org/2009,6268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes beim Schuldner i.R.d. Erbringung einer kongruenten Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Insolvenzanfechtung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 246 (Ls.)
  • NZI 2009, 723
  • NZI 2010, 27
  • ZInsO 2010, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07
    Ein Schuldner handelt in der Regel nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, ZIP 1997, 1551, 1553).
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    In Fällen kongruenter Leistungen hat der Senat allerdings anerkannt, dass der Schuldner trotz der vorgenannten Vermutungsregel ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handelt, wenn er diese Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im Allgemeinen nutzt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, NJW 1997, 3028, 3029; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, ZInsO 2010, 87 Rn. 2; vom 24. September 2009 - IX ZR 178/07, nv Rn. 4; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3; Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13, ZIP 2014, 1887 Rn. 24; vom 17. Juli 2014 - IX ZR 240/13, ZIP 2014, 1595 Rn. 29).
  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    dd) Dieses Erfordernis einer einzelfallbezogenen Prüfung des Beweiswerts der Beweisanzeichen, insbesondere auch des Beweisanzeichens der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit, für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung bei Bargeschäften oder in bargeschäftsähnlichen Lagen, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 -; vgl. auch 24. September 2009 - IX ZR 178/07 -) .

    d) Das Landesarbeitsgericht hat aufgrund der Umstände des Einzelfalls rechtsfehlerfrei bereits den hinreichenden Beweiswert der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin verneint und dabei zu Recht die Grundsätze der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 16. Juli 2009 (- IX ZR 28/07 -) und 10. Juli 1997 (- IX ZR 234/96 -) herangezogen.

    Erfolgt die Entgeltzahlung im Wege des Bargeschäfts, kann sich auch bei Kenntnis der eigenen Zahlungsunfähigkeit der Wille des Arbeitgebers darin erschöpfen, eine gleichwertige Gegenleistung für die Arbeitsleistung zu erbringen, die zur Fortführung des Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern auch nützen kann, so dass ihm eine mit der Zahlung verbundene mittelbare Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst geworden ist (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 69; BGH 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07 -; MünchKommInsO/Kayser 3. Aufl. § 133 Rn. 33a; Kayser WM 2013, 293, 298; ders. FS Fischer S. 267, 283; Ganter WM 2009, 1441, 1444; Fischer NZI 2008, 588, 593 f.; Gottwald/Huber Insolvenzrechts-Handbuch 4. Aufl. § 48 Rn. 16; Uhlenbruck/Hirte 13. Aufl. § 133 InsO Rn. 6; kritisch Foerste ZInsO 2013, 897, 900, der diese Wertung für systemwidrig hält) .

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

    Darum handelt ein Schuldner in der Regel nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, ZIP 1997, 1551, 1553; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

    Dies gilt auch dann, wenn Schuldner und Anfechtungsgegner Vorkasse für die von diesem erbrachten Leistungen vereinbart haben (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2; vom 24. September 2009 - IX ZR 178/07, nv Rn. 4).
  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 280/13

    Insolvenzanfechtung: Begleichung einer Geldstrafe durch den zahlungsunfähigen

    Ein Schuldner handelt ausnahmsweise nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung seines eigenen Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht hat, die den Gläubigern im allgemeinen nützt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, ZInsO 2010, 87 Rn. 2; vom 6. Februar 2014 - IX ZR 221/11, ZInsO 2014, 496 Rn. 3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 Sa 227/11

    Insolvenz, Anfechtung, Deckungsanfechtung, Vorsatzanfechtung, Nettogehalt,

    Ein künftiger Insolvenzschuldner handelt demgegenüber dann nicht mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn er eine kongruente Gegenleistung für die von ihm empfangene Leistung erbringt, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt (BGH, Beschl. v. 16.07.2009 ­ IX ZR 28/07 -, NZI 2009, 723 f.; BGH, Urt. v. 10.07.1997 ­ IX ZR 234/96 -, ZIP 1997, 1551 ff.).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 221/11

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer insolventen GmbH: Benachteiligungsvorsatz

    Der Sonderfall, dass eine kongruente Leistung Zug um Zug gegen eine zur Fortführung des Unternehmens unentbehrliche Gegenleistung erbracht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, NZI 2009, 723 Rn. 2), liegt im Hinblick auf die hier in Rede stehende Beratungstätigkeit nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2011 - 9 U 130/10

    Insolvenzanfechtung: Stillhalteabkommen durch Vereinbarung einer Ratenzahlung;

    Bei einem Bargeschäft ist ohnehin schon ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz weniger indiziert, vor allem wenn es zur Fortführung des Unternehmens und daher den Gläubigern im Allgemeinen dient (Kübler/Prütting/Bork, a.a.O. § 133 Rn. 42; BGH, Urt. v. 10.07.1997, IX ZR 234/96, Rn. 15; BGH, Beschl. v. 16.07.2009, IX ZR 28/07; BGH, Beschl. v. 24.09.2009, IX ZR 178/07).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZR 178/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Der subjektive Tatbestand einer Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO kann entfallen, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit der potentiell anfechtbaren Rechtshandlung eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Schuldners gelangt (BGH, Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZR 28/07, Rn. 2).
  • LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17

    Haftung des Sanierungsberaters in der Krise;: Sanierungsberatervertrag als

    Nach der Rechtsprechung entfällt der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, wenn der Schuldner für die von ihm erbrachte Leistung zeitnah eine kongruente Gegenleistung erhält, welche zur Fortführung seines eigenen Unternehmens nötig ist und damit den Gläubigern im Allgemeinen nützt ("bargeschäftsähnliche Lage"; vgl. BGH, NJW 1997, 3028, 3029; BGH, NZI 2009, 723, Rn. 2; 2014, 762 Rn. 21 f.; 2015, 320 Rn. 22; BGH, NJW 2014, 2956 Rn. 29; K. Schmidt-InsO/ Ganter/Weinland , 19. Aufl. 2016, § 133, Rn. 67).
  • LG Landshut, 20.07.2010 - 54 O 1598/10

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei kongruenter Zahlung von

  • LG Siegen, 29.07.2013 - 3 S 35/12

    Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, Bargeschäft

  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
  • LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
  • LG Hamburg, 01.11.2013 - 328 O 429/12

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des

  • LG Hamburg, 19.11.2014 - 318 S 38/14

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28935
OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08 (https://dejure.org/2009,28935)
OLG München, Entscheidung vom 20.08.2009 - 14 U 762/08 (https://dejure.org/2009,28935)
OLG München, Entscheidung vom 20. August 2009 - 14 U 762/08 (https://dejure.org/2009,28935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Verhinderung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren; konkludente Genehmigung von Belastungsbuchungen durch den Schuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen eines Klägers als frühere Geschäftsbank eines Schuldners nach Widerspruch eines vorläufigen Insolvenzverwalters gegen diverse Abbuchungen im Lastschriftverfahren gegen einen beklagten Gläubiger; Aufwendungsersatzanspruch einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2010, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Verweigert der Schuldner die Genehmigung durch Widerspruch gegen die Belastungsbuchung, fehlt eine ihm zurechenbare Anweisung, so dass die Gutschrift auf dem Gläubigerkonto dem Schuldner nicht als Leistung zugerechnet werden und die Schuldnerbank gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB beim Gläubiger Rückgriff nehmen kann (Genehmigungstheorie, langjährige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW 2006, 1965; BGH NJW 2008, 63; NJW 2008, 2348, 2349 m.w.N.).

    Der Anspruch des Gläubigers mit Einziehungsermächtigung auf Genehmigung der Abbuchung, der keine sachlichen Einwendungen aus dem Valutaverhältnis entgegenstehen, ist im Insolvenzfall lediglich eine einfache ungesicherte Insolvenzforderung, deren umgerechneter Gegenwert zur Insolvenztabelle angemeldet werden muss (vgl. BGH NJW 2008, 63, 65 f).

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Als Korrektiv wurde in Rechtsprechung und Literatur angenommen, dass bei einem rechtsmissbräuchlichen Widerspruch, der nicht auf anerkennenswerten Gründen beruht, der Schuldner einer Schadensersatzverpflichtung gegenüber dem Gläubiger gemäß § 826 BGB ausgesetzt ist (vgl. BGH NJW 2008, 3348, 3349/3350).

    Es sei zu überlegen, ob für das Valutaverhältnis an der Genehmigungstheorie auch in Zukunft noch festgehalten werden könne (Az. XI ZR 283/07, NJW 2008, 3348, 3350/3351).

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Nach der Entscheidung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 6.6.2000 (WM 2000, 1577), die auch der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 25.10.2007 bestätigt hat (NJW 2008. S. 63, 67), liegt im bloßen Schweigen auf zugegangene Kontoauszüge, die Lastschriften enthielten, keine schlüssige rechtsgeschäftliche Erklärung, insbesondere keine Genehmigung von Belastungsbuchungen.
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 125/02

    Wertgrenze für Antrag auf Zulassung der Revision gegen ein amtsgerichtliches

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Auf die Frage, ob die Klägerin wegen der im streitgegenständlichen Zeitraum debitorischen Kontoführung aufgrund der Gutschriften am 18.12.2006 überhaupt einen Zahlungsanspruch, und wenn ja in welcher Höhe erlangen konnte (vgl. BGH ZIP 2002, 2184 die von der Beklagtenpartei zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.2.2009 (IX ZR 78/07)) kam es daher nicht mehr an.
  • OLG München, 29.03.2007 - 19 U 4837/06

    Sechswöchiges Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters gegen noch nicht

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Insoweit bedürfte es nach Auffassung des Senats eines entsprechenden klaren Hinweises in den AGB (vgl. auch OLG München, 19 U 4837/06, WM 2007, 807 = Klägeranlage Berufung).
  • KG, 02.12.2008 - 13 U 8/08

    Insolvenz: Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters gegen Lastschriftbuchungen

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Andererseits vermag sich der Senat angesichts des Inhalts der hiesigen AGB auch nicht der von Fischer in WM 2009, S. 629 ff, insbesondere S. 634, 637 entwickelten und vom Kammergericht in seiner Entscheidung vom 2.12.2008 (Az. 13 U 8/08, Anlage B 3) übernommenen 30-tägigen Überlegungsfrist nach Erscheinen der Kontobelastung mit der Annahme einer konkludenten Genehmigung nach Fristablauf anzuschließen.
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Auf die Frage, ob die Klägerin wegen der im streitgegenständlichen Zeitraum debitorischen Kontoführung aufgrund der Gutschriften am 18.12.2006 überhaupt einen Zahlungsanspruch, und wenn ja in welcher Höhe erlangen konnte (vgl. BGH ZIP 2002, 2184 die von der Beklagtenpartei zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5.2.2009 (IX ZR 78/07)) kam es daher nicht mehr an.
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Nach der Entscheidung des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 4.11.2004 (Az. IX ZR 22/03, ZIP 2004, 242 ff = NJW 2005, 675 ff = Anlage K 4) ist der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt berechtigt, die Genehmigung von Belastungsbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren zu verhindern, auch wenn sachliche Einwendungen gegen die eingezogene Forderung nicht erhoben werden.
  • BGH, 11.04.2006 - XI ZR 220/05

    Rückabwicklung von im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogenen

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Verweigert der Schuldner die Genehmigung durch Widerspruch gegen die Belastungsbuchung, fehlt eine ihm zurechenbare Anweisung, so dass die Gutschrift auf dem Gläubigerkonto dem Schuldner nicht als Leistung zugerechnet werden und die Schuldnerbank gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB beim Gläubiger Rückgriff nehmen kann (Genehmigungstheorie, langjährige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW 2006, 1965; BGH NJW 2008, 63; NJW 2008, 2348, 2349 m.w.N.).
  • OLG München, 23.06.2005 - 23 U 5681/04

    Genehmigung von Lastschriften durch Weiternutzung des Kontos

    Auszug aus OLG München, 20.08.2009 - 14 U 762/08
    Das Erstgericht hat die Klage ohne Beweisaufnahme in Anlehnung an eine Entscheidung des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23.6.2005 (Az. 23 U 5681/04, Anlage B 1) abgewiesen, da es davon ausgegangen ist, dass der über die jeweiligen Kontostände informierte Schuldner die Lastschriftbelastungen konkludent durch widerspruchslose aktive Fortführung des Geschäftskontos in Form von Überweisungen und Scheckabwicklungen sowie außerdem durch Bareinzahlungen nach Hinweis auf die Überschreitung des Kreditlimits genehmigt habe.
  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 562/07

    Lastschriftverkehr: Konkludente Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift

    Stellt ein Schuldner in Kenntnis laufender Abbuchungen von Lieferanten durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der einzelnen Lastschriften sprechen (vgl. OLG München, ZInsO 2010, 87, 90 f.; Zuleger/Wegmann in Beck/Depré, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl., § 26 Rn. 46; siehe auch OLG Koblenz, WM 2010, 450, 453).
  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 370/08

    Konkludente Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift: Weiternutzung des

    bb) Im unternehmerischen Geschäftsverkehr, in dem Lastschriftbuchungen vom Schuldner im Allgemeinen laufend nachvollzogen werden, kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber in Kenntnis erfolgter Abbuchungen durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen zeitnah erst eine ausreichende Kontodeckung für weitere Dispositionen sicherstellt, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung bereits gebuchter Lastschriften sprechen (vgl. auch OLG München, ZInsO 2010, 87, 91 f.; OLG Koblenz, WM 2010, 450, 453; Nobbe, WM 2009, 1537, 1541; Zuleger/Wegmann in Beck/Depré, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl., § 26 Rn. 46).
  • OLG München, 21.03.2011 - 17 U 3574/09

    Insolvenzfestigkeit einer Einzugsermächtigungslastschrift: Bloßes Schweigen des

    "Stellt ein Schuldner in Kenntnis laufender Abbuchungen von Lieferanten durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der einzelnen Lastschriften sprechen (vgl. OLG München, ZInsO 2010, 87, 90 f.; Zuleger/Wegmann in Beck/Depré, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl., § 26 Rn. 46; siehe auch OLG Koblenz, WM 2010, 450, 453).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht