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   BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10   

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https://dejure.org/2011,8767
BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10 (https://dejure.org/2011,8767)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - IX ZB 251/10 (https://dejure.org/2011,8767)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - IX ZB 251/10 (https://dejure.org/2011,8767)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Insolvenzantrag eines Gläubigers bei dinglicher Sicherung seiner Forderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Interesse an Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners besteht auch bei unzureichender dinglicher Sicherung eines Anspruchs; Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bei ...

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Insolvenzantrag eines Gläubigers bei dinglicher Sicherung seiner Forderung

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Insolvenzantrag eines Gläubigers bei dinglicher Sicherung seiner Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1
    Rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bei bestehender dinglicher Sicherung zugunsten des Antragstellers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2011, 1216
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10
    Der Senat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f; vom 4. November 2004 - IX ZB 70/03, ZVI 2004, 745, 746).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 70/03

    Anforderungen an die Begründung eines Stundungsantrags

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10
    Der Senat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f; vom 4. November 2004 - IX ZB 70/03, ZVI 2004, 745, 746).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10
    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZVI 2008, 13, Rn. 12).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

    Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10
    Für die von dem Schuldner mit Privatschriftsatz vom 26. April 2011 begehrte Aussetzung des vorliegenden Verfahrens im Hinblick auf die von seiner Ehefrau betriebene Vollstreckungsgegenklage ist wegen der Eilbedürftigkeit des Eröffnungsverfahrens kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZVI 2007, 302 Rn. 12).
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 12; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 5; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 251/10, ZInsO 2011, 1216 Rn. 6).
  • LG Köln, 21.04.2020 - 13 T 129/19
    Ein rechtliches Interesse ist schon im Hinblick auf das staatliche Vollstreckungsmonopol regelmäßig gegeben, wenn dem Gläubiger eine Forderung gegen den Schuldner zusteht und er den Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht hat (BGH, Beschluss vom 05. Mai 2011 - IX ZB 251/10, juris, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 07.02.2008 - IX ZB 137/07, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 29.06.2006 - IX ZB 245/05, juris, Rn. 7; Vuia in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2019, § 14 InsO Rn. 19; Laroche in: Vallender et al., Praxis des Insolvenzrechts, 2. Aufl. 2017, § 2 Das Insolvenzverfahren Rn. 28; Kexel in: Graf-Schlicker, InsO, 5. Aufl. 2020, § 14 InsO Rn. 4).
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