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   OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09   

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https://dejure.org/2010,3243
OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09 (https://dejure.org/2010,3243)
OLG München, Entscheidung vom 05.10.2010 - 5 U 4438/09 (https://dejure.org/2010,3243)
OLG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 5 U 4438/09 (https://dejure.org/2010,3243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einem insolventen Finanzdienstleistungsunternehmen an den Handelsvertreter geleisteter Bestandsprovisionen; Einwand der Entreicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin an den Handelsvertreter bezahlten Bestandsprovisionen

  • Betriebs-Berater

    Phoenix-Insolvenz - auch Bestandprovision eines Handelsvertreters ist eine entgeltliche Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134
    Anfechtung an den Handelsvertreter gezahlter Bestandsprovisionen in einem Schneeballsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 143, 134 Abs. 1; HGB § 87a; BGB § 818 Abs. 2, 3
    Keine Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin an den Handelsvertreter bezahlten Bestandsprovisionen ("Phoenix")

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Phoenix-Insolvenz -Zur Anfechtbarkeit der von der Schuldnerin an den Handelsvertreter bezahlten Bestandsprovisionen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Phoenix -, Bestandsprovision, HV, Anfechtbarkeit, Schneeballsystem, Anlagevertrag, Phoenix-Insolvenz, Provisionsanspruch, Lebensgrundlage

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 241 (Ls.)
  • WM 2011, 164
  • BB 2011, 340
  • BB 2011, 65
  • ZInsO 2011, 135
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt dagegen vor, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass der Empfänger eine ausgleichende Gegenleistung an den Verfügenden (oder, was vorliegend nicht einschlägig ist: mit dessen Einverständnis an einen Dritten) erbringt (BGH, Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98; Urteil vom 24.06.1993 - IX ZR 96/92, ZIP 1993, 1170; Urteil vom 04.03.1999 - IX ZR 63/98, BGHZ 141, 96; Urteil vom 30.06....- IX ZR 84/05, WM ..., 1156; Urteil vom 13.03.

    Die Schuldnerin hat mit ihren Provisionszahlungen nicht ausschließlich einen solchen wirtschaftlichen Vorteil verfolgt, der in keiner rechtlichen Abhängigkeit zu ihrer Zuwendung steht - Aufrechterhaltung des Schneeballsystems, Verhinderung dessen Aufdeckung - und deshalb eine Entgeltlichkeit nicht begründen könnte (BGH, Urteil vom 24.06.1993 - IX ZR 96/92, a.a.O.; Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, a.a.O.), sondern daneben auch einen solchen Vorteil, der in rechtlicher Abhängigkeit zu ihrer Zuwendung steht, nämlich die Entlohnung der Vermittlungstätigkeiten gemäß Vermittlungsvertrag.

    Deshalb braucht vorliegend auch nicht entschieden zu werden, in welcher Weise der entgeltliche, nicht anfechtbare, und der unentgeltliche, anfechtbare, Teil der Leistung zu ermitteln sind, ob also die vom Kläger herangezogenen, auf dessen fiktiver Nachberechnung beruhenden Kontostände als Bezugsgröße maßgeblich sein können (vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 163/09, ZIP 2010, 1253 Rn. 12; Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98 Rn. 9), oder ob nicht vielmehr der Kontostand der Kunden, wie er sich durch Einzahlungen und gegebenenfalls Einlagen(teil)rückzahlung darstellt, heranzuziehen ist.

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt dagegen vor, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass der Empfänger eine ausgleichende Gegenleistung an den Verfügenden (oder, was vorliegend nicht einschlägig ist: mit dessen Einverständnis an einen Dritten) erbringt (BGH, Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98; Urteil vom 24.06.1993 - IX ZR 96/92, ZIP 1993, 1170; Urteil vom 04.03.1999 - IX ZR 63/98, BGHZ 141, 96; Urteil vom 30.06....- IX ZR 84/05, WM ..., 1156; Urteil vom 13.03.

    Die Schuldnerin hat mit ihren Provisionszahlungen nicht ausschließlich einen solchen wirtschaftlichen Vorteil verfolgt, der in keiner rechtlichen Abhängigkeit zu ihrer Zuwendung steht - Aufrechterhaltung des Schneeballsystems, Verhinderung dessen Aufdeckung - und deshalb eine Entgeltlichkeit nicht begründen könnte (BGH, Urteil vom 24.06.1993 - IX ZR 96/92, a.a.O.; Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, a.a.O.), sondern daneben auch einen solchen Vorteil, der in rechtlicher Abhängigkeit zu ihrer Zuwendung steht, nämlich die Entlohnung der Vermittlungstätigkeiten gemäß Vermittlungsvertrag.

    Hinsichtlich des Überhöhungsbetrages, der - sowohl objektiv als auch subjektiv nach der Vorstellung der leistenden Schuldnerin - in der vertraglichen Vereinbarung keine Grundlage findet, kann es an der für eine Entgeltlichkeit der Zuwendung notwendigen rechtlichen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlen mit der Folge, dass eine Anfechtung der Zahlungen als teilunentgeltliche Leistungen der Schuldnerin in Betracht kommt (zur Teilunentgeltlichkeit: BGH, Urteil vom 01.04.... - IX ZR 305/00, ZIP ..., 957; Urteil vom 24.06.1993 - IX ZR 96/92, a.a.O.; Urteil vom 25.06.1992 - IX ZR 4/91, ZIP 1992, 1089; MünchKomm-InsO/Kirchhof, a.a.O. § 134 Rn. 41, § 143 Rn. 17 f).

  • BGH, 01.04.2004 - IX ZR 305/00

    Gläubigerbenachteiligung durch eine GmbH

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    Aus diesem ist abzuleiten, ob die isolierte Leistung von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt und damit entgeltlich oder unentgeltlich ist (BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 69/09 m.w.Nachw.; Urteil vom 05.06.... - IX ZR 17/07, a.a.O.; Urteil vom 01.04.... - IX ZR 305/00, ZIP ..., 957; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 134 Rn. 19 f; Uhlenbruck/Hirte, InsO 13. Aufl. § 134 Rn. 20, 22).

    Hinsichtlich des Überhöhungsbetrages, der - sowohl objektiv als auch subjektiv nach der Vorstellung der leistenden Schuldnerin - in der vertraglichen Vereinbarung keine Grundlage findet, kann es an der für eine Entgeltlichkeit der Zuwendung notwendigen rechtlichen Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlen mit der Folge, dass eine Anfechtung der Zahlungen als teilunentgeltliche Leistungen der Schuldnerin in Betracht kommt (zur Teilunentgeltlichkeit: BGH, Urteil vom 01.04.... - IX ZR 305/00, ZIP ..., 957; Urteil vom 24.06.1993 - IX ZR 96/92, a.a.O.; Urteil vom 25.06.1992 - IX ZR 4/91, ZIP 1992, 1089; MünchKomm-InsO/Kirchhof, a.a.O. § 134 Rn. 41, § 143 Rn. 17 f).

  • BGH, 05.06.2008 - IX ZR 17/07

    Absprachen und Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (Grenze der

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    - IX ZR 17/07, WM ..., 1412).

    Aus diesem ist abzuleiten, ob die isolierte Leistung von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt und damit entgeltlich oder unentgeltlich ist (BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 69/09 m.w.Nachw.; Urteil vom 05.06.... - IX ZR 17/07, a.a.O.; Urteil vom 01.04.... - IX ZR 305/00, ZIP ..., 957; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 134 Rn. 19 f; Uhlenbruck/Hirte, InsO 13. Aufl. § 134 Rn. 20, 22).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 6/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Retouren

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    19 Mit dem Einwand, mangels Vermittlung eines rechtswirksamen Anlagevertrages sei gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB kein Provisionsanspruch entstanden (vgl. BGH, Urteile vom 11.10.1990 - I ZR 6/89, WM 1991, 76 und I ZR 32/89, WM 1991, 196; Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 87 Rn. 7) mit der Folge, dass sich die dennoch erfolgten Zahlungen an den Beklagten insgesamt als Ausdruck der Freigebigkeit der Schuldnerin darstellen würden, kann der Kläger jedoch nicht gehört werden.
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    19 Mit dem Einwand, mangels Vermittlung eines rechtswirksamen Anlagevertrages sei gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 HGB kein Provisionsanspruch entstanden (vgl. BGH, Urteile vom 11.10.1990 - I ZR 6/89, WM 1991, 76 und I ZR 32/89, WM 1991, 196; Baumbach/Hopt, HGB 34. Aufl. § 87 Rn. 7) mit der Folge, dass sich die dennoch erfolgten Zahlungen an den Beklagten insgesamt als Ausdruck der Freigebigkeit der Schuldnerin darstellen würden, kann der Kläger jedoch nicht gehört werden.
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 163/09

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung von Scheingewinnen: Saldierung des

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    Deshalb braucht vorliegend auch nicht entschieden zu werden, in welcher Weise der entgeltliche, nicht anfechtbare, und der unentgeltliche, anfechtbare, Teil der Leistung zu ermitteln sind, ob also die vom Kläger herangezogenen, auf dessen fiktiver Nachberechnung beruhenden Kontostände als Bezugsgröße maßgeblich sein können (vgl. hierzu bereits BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 163/09, ZIP 2010, 1253 Rn. 12; Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98 Rn. 9), oder ob nicht vielmehr der Kontostand der Kunden, wie er sich durch Einzahlungen und gegebenenfalls Einlagen(teil)rückzahlung darstellt, heranzuziehen ist.
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 69/09

    Beurteilung der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit bei allen anderen

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    Aus diesem ist abzuleiten, ob die isolierte Leistung von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt und damit entgeltlich oder unentgeltlich ist (BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - IX ZR 69/09 m.w.Nachw.; Urteil vom 05.06.... - IX ZR 17/07, a.a.O.; Urteil vom 01.04.... - IX ZR 305/00, ZIP ..., 957; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 134 Rn. 19 f; Uhlenbruck/Hirte, InsO 13. Aufl. § 134 Rn. 20, 22).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    - V ZR 235/02, WM ..., 1488; BAG, Urteil vom 23.05....- 5 AZR 374/99, BAGE 98, 25).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 84/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit der Leistung

    Auszug aus OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt dagegen vor, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass der Empfänger eine ausgleichende Gegenleistung an den Verfügenden (oder, was vorliegend nicht einschlägig ist: mit dessen Einverständnis an einen Dritten) erbringt (BGH, Urteil vom 29.11.1990 - IX ZR 29/90, BGHZ 113, 98; Urteil vom 24.06.1993 - IX ZR 96/92, ZIP 1993, 1170; Urteil vom 04.03.1999 - IX ZR 63/98, BGHZ 141, 96; Urteil vom 30.06....- IX ZR 84/05, WM ..., 1156; Urteil vom 13.03.
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96

    Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig

  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02

    Berufung eines Geschäftsunfähigen auf den Wegfall der Bereicherung; Verbrauch von

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 117/07

    Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage als nachrangige Forderung

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den

  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97

    Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur

  • OLG Schleswig, 15.06.2022 - 9 U 153/21

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung:

    Insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen spricht dann nach der Lebenserfahrung eine Vermutung dafür, dass das Erhaltene für das Bestreiten und für die Verbesserung des Lebensstandards ausgegeben wurde, ohne dass der Bereicherte einen besonderen Verwendungsnachweis erbringen müsste (OLG München, Schlussurteil vom 5. Oktober 2010 - 5 U 4438/09, BeckRS 2011, 137 mwN).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Daher keine Provision bei Nichtigkeit oder Anfechtung des Vertrages (OLG München, Urt. v. 5.10.2010 - 5 U 4438/09, WM 2011, 164, Baumbach/Hopt-Hopt, a.a.O., § 87 Rn 7).
  • LG Ravensburg, 12.07.2023 - 5 O 298/22

    Insolvenzanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis: Voraussetzung der subjektiven

    Wurde das Empfangene für den notwendigen Lebensunterhalt ausgegeben, liegt nur bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen die Annahme nahe, dass eigene finanzielle Mittel nicht erspart wurden (BGH NJW 1981, 2183, 2184; BGH NJW 1984, 2095, 2096; OLG München, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 5 U 4438/09 -, juris zu Rn. 28; MüKoInsO/Kirchhof/Piekenbrock, 4. Aufl. 2019, InsO § 143 Rn. 139).
  • OLG München, 16.07.2020 - 24 U 5018/19

    Schenkungsanfechtung von Maklerlohn im Schneeballsystem

    Zwar hat der 5. Zivilsenat des OLG München in einem Urteil vom 05.10.2010 (5 U 4438/09, BeckRS 2011, 137) die Handelsvertreterprovision sowohl hinsichtlich der Abschlussprovision als auch in Bezug auf Bestandsprovisionen als entgeltliche Leistung angesehen.
  • LG Dessau-Roßlau, 02.09.2011 - 1 T 193/11

    Nachtragsverteilung: Nachträgliche Ermittlung von bisher unter dinglichem Arrest

    Die damit verbundene Einschränkung der Rechte der Gläubiger, deren Forderungen nicht befriedigt wurden, ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um redliche Schuldner handelt, die sich nach Kräften im Rahmen ihrer Möglichkeiten um eine Befriedigung der Gläubiger bemüht haben und sämtliche vorhandenen Vermögenswerte zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung gestellt haben (vgl. LG Münster, ZInsO 2010, 1155, bestätigt durch BGH, ZInsO 2011, 135).
  • OLG Koblenz, 24.03.2011 - 2 U 97/10

    Zulässigkeit eines Grundurteils; Anfechtung der Zahlung von Provisionen im Rahmen

    Die Beklagte bezieht sich hierbei auf nicht rechtskräftige Urteile des OLG München vom 05.10.2010 und 19.10.2010 (WM 2011, 164 und WM 2011, 167 GA 523, 526).
  • FG Münster, 15.12.2011 - 11 K 3270/08

    Anfechtbarkeit von Zahlungen aus einer Lebensversicherung auf das Konto der

    Zu den weiterhin vorhandenen Vermögensvorteilen, die einem Wegfall der Bereicherung grundsätzlich entgegen stehen, zählt insbesondere die infolge der Tilgung eigener Schulden eingetretene Befreiung von Verbindlichkeiten (vgl. OLG München, Urteil vom 05.10.2010 - 5 U 4438/09, ZInsO 2011, 135).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2013 - 14 O 109/12

    AA des VV, entgangener Gewinn, Schadenersatz, Schadenschätzung, entgangener

    Die Bestandspflegeprovision umschreibt begrifflich das einem VV als Gegenleistung für die laufende Pflege und Betreuung eines Versicherungsvertrages, insbesondere für die tätige Sorge um die Bestandsfestigkeit der vermittelten Objekte gewährte Entgelt (im Anschluss an OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09 - LS 3, 6, WM 11, 164, Juris Tz. 15 - Phoenix - ).
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