Rechtsprechung
AG Wuppertal, 17.08.2011 - 145 IN 453/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Restschuldbefreiung: Versagung bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit nach § 300 InsO
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 300 InsO, § 35 II InsO, § 295 II InsO, § 296 InsO, § 290 I Nr. 5 InsO
Sonstiges | Restschuldbefreiung: Versagung bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit nach § 300 InsO - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßstab für die Versagung der Restschuldbefreiung vor Beendigung des Insolvenzverfahrens bei Freigabe der selbstständigen Tätigkeit ist § 290 Abs.1 Nr. 5 InsO; Versagung der Restschuldbefreiung vor Beendigung des Insolvenzverfahrens bei Freigabe der selbstständigen ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Restschuldbefreiung - Versagung vor Beendigung Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Selbständiger Schuldner hat während des Insolvenzverfahrens kein fiktives Nettoeinkommen abzuführen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Restschuldbefreiungsversagung wegen nicht erteilter Auskünfte
Papierfundstellen
- NZI 2011, 695
- ZInsO 2011, 2150
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10
Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines …
Was über den Pfändungsfreigrenzen liege, müsse abgeführt werden (AG Wuppertal, ZInsO 2011, 2150; Wischemeyer, ZInsO 2010, 2068).