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   BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10   

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https://dejure.org/2011,954
BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10 (https://dejure.org/2011,954)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - IX ZR 193/10 (https://dejure.org/2011,954)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10 (https://dejure.org/2011,954)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 BGB, § 328 BGB, § 675 BGB, § 34 AO, § 69 AO
    Steuerberaterhaftung: Geschäftsführer als in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats einbezogener Dritter; Beginn der Verjährung für Ersatzanspruch des Geschäftsführers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einbeziehung des Geschäftsführers als Dritter in den Schutzbereich eines durch die GmbH erteilten Umsatzsteuermandates

  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Geschäftsführer als in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats einbezogener Dritter; Beginn der Verjährung für Ersatzanspruch des Geschäftsführers

  • ra.de
  • rewis.io

    Steuerberaterhaftung: Geschäftsführer als in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats einbezogener Dritter; Beginn der Verjährung für Ersatzanspruch des Geschäftsführers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 328; BGB § 675; BGB § 199; AO § 34; AO § 69; AO § 191; AO § 219
    Der Geschäftsführer einer GmbH kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandats einbezogen sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Einbeziehung des Geschäftsführers als Dritter in den Schutzbereich eines durch die GmbH erteilten Umsatzsteuermandates

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsführer als Dritter in Umsatzsteuermandat

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einbeziehung des Geschäftsführers in den Schutzbereich eines steuerlichen Beratungsmandats der GmbH

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch eines GmbH-Geschäftsführers gegen Steuerberater der GmbH aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 30.01.2012)

    Geschäftsführer kann Steuerberater haftbar machen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschaftsrecht, Haftung, Schadensersatzklagen, Steuerrecht

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Schutzwirkung des Mandats mit GmbH auch für Geschäftsführer

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof weitet Steuerberaterhaftung aus

Besprechungen u.ä. (4)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Schutzwirkung eines Steuerberatervertrages mit GmbH zugunsten des Geschäftsführers

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Schutzwirkung des Mandats mit GmbH auch für Geschäftsführer

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stärkt Stellung des Geschäftsführers bei Haftungsfällen aus fehlerhafter Steuerberatung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Schutzwirkung des Mandats mit GmbH auch für Geschäftsführer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2475
  • MDR 2011, 1471
  • VersR 2013, 506
  • WM 2011, 2334
  • DB 2011, 2713
  • NZG 2011, 1384
  • ZInsO 2011, 2274
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09

    Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Der Geschäftsführer einer GmbH darf ebenso wie die Auftraggeberin im Blick auf die vertragliche Haftung darauf vertrauen, dass die von der Gesellschaft beauftragten Steuerberater die anstehenden steuerlichen Fragen fehlerfrei bearbeiten, ohne dass von seiner Seite eine Kontrolle notwendig ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09, WM 2010, 993 Rn. 9 und 14).

    Für die Voraussetzungen der vorbezeichneten Dritthaftung sind die Grundsätze übertragbar, die der Bundesgerichtshof zur vertraglichen Haftung des Steuerberaters für einen steuerstrafrechtlichen Schaden des Auftraggebers aufgestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010, aaO Rn. 9).

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu § 68 StBerG vertretenen Risiko-Schaden-Formel (grundlegend BGH, Urteil vom 2. Juli 1992 - IX ZR 268/91, BGHZ 119, 69, 73 f; vom 11. Mai 1995 - IX ZR 140/94, BGHZ 129, 386, 389 f; letzthin etwa Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 43/08, WM 2009, 1376 Rn. 27), die auf die Anspruchsentstehung im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB übertragbar ist, tritt daher der Schaden des Geschäftsführers erst ein, wenn das Finanzamt seinen auf die Haftung bezogenen Entscheidungsprozess mit dem Erlass des Haftungsbescheids abgeschlossen hat.
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu § 68 StBerG vertretenen Risiko-Schaden-Formel (grundlegend BGH, Urteil vom 2. Juli 1992 - IX ZR 268/91, BGHZ 119, 69, 73 f; vom 11. Mai 1995 - IX ZR 140/94, BGHZ 129, 386, 389 f; letzthin etwa Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 43/08, WM 2009, 1376 Rn. 27), die auf die Anspruchsentstehung im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB übertragbar ist, tritt daher der Schaden des Geschäftsführers erst ein, wenn das Finanzamt seinen auf die Haftung bezogenen Entscheidungsprozess mit dem Erlass des Haftungsbescheids abgeschlossen hat.
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Aus dem Beschluss des Senats vom 23. März 2011 (IX ZR 212/08 Rn. 16) ist entgegen dem nicht amtlichen Leitsatz der Kurzveröffentlichung in DStR 2011, 2114 (m. Anm. Meixner und Schröder) nichts anderes zu entnehmen.
  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung zu § 68 StBerG vertretenen Risiko-Schaden-Formel (grundlegend BGH, Urteil vom 2. Juli 1992 - IX ZR 268/91, BGHZ 119, 69, 73 f; vom 11. Mai 1995 - IX ZR 140/94, BGHZ 129, 386, 389 f; letzthin etwa Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 43/08, WM 2009, 1376 Rn. 27), die auf die Anspruchsentstehung im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB übertragbar ist, tritt daher der Schaden des Geschäftsführers erst ein, wenn das Finanzamt seinen auf die Haftung bezogenen Entscheidungsprozess mit dem Erlass des Haftungsbescheids abgeschlossen hat.
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Der Dritte muss für diese Haftungserstreckung letztlich selbst schutzwürdig sein (siehe zu diesen Voraussetzungen etwa BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 173; vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08, BGHZ 181, 12 Rn. 17 ff).
  • OLG Köln, 21.10.2010 - 8 U 12/10
    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in DStRE 2011, 785 abgedruckt ist, hat angenommen, der Kläger sei nicht als Dritter in den Schutzbereich des Beratungsvertrags zwischen seiner Anstellungs-GmbH und der beklagten Steuerberatersozietät einbezogen, weil jedenfalls die erforderliche Leistungsnähe des Klägers und das Interesse der Mandantin an seinem Schutz nicht bestanden habe.
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Der Dritte muss für diese Haftungserstreckung letztlich selbst schutzwürdig sein (siehe zu diesen Voraussetzungen etwa BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 173; vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08, BGHZ 181, 12 Rn. 17 ff).
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 110/79

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme eines Geschäftsführers für auf schuldhafter

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Auf die erst am 10. September 2004 im Handelsregister vorgenommene Eintragung des Geschäftsführerwechsels kommt es zeitlich für die Inhaftungnahme nicht an (vgl. BFH/NV 1985, 20, 21 unter 1.; Klein/Rüsken, AO 10. Aufl. § 34 Rn. 6).
  • BFH, 28.08.2008 - VII B 240/07

    Haftung des Geschäftsführers wegen Überwachungsverschuldens bei Beauftragung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - IX ZR 193/10
    Für den Fall der Unterzeichnung einer vom Steuerberater entworfenen Umsatzsteuererklärung kann eine Haftung des die Unterschrift leistenden Geschäftsführers in Frage kommen, wenn er selbst nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls Anlass und Möglichkeiten hatte, die Richtigkeit der Steuererklärung zu überprüfen (BFH/NV 2008, 1983 mwN).
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Das Risiko der Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH wegen verspäteter Insolvenzantragstellung ist eine typische Begleiterscheinung einer fehlerhaften Bilanzierung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, WM 2011, 2334 Rn. 9).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZR 252/15

    Zur Haftung eines Anwalts für Vermögensschäden, die der Vertreter des Mandanten

    Daher ergibt sich bei einer steuerlichen Beratung der GmbH eine Leistungsnähe zugunsten des Geschäftsführers aus § 34 Abs. 1 AO, wonach er kraft gesetzlicher Anordnung die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen hat, und aus § 69 AO, wonach der Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen persönlich neben der Gesellschaft für deren Steuerschulden haftet (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, WM 2011, 2334 Rn. 7, 10).

    (c) Der Streitfall ist - entgegen der Ansicht der Revision - mit den vom Senat entschiedenen Fällen einer Schutzwirkung zugunsten eines Geschäftsführers (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, WM 2011, 2334 Rn. 7, 10; vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 28) nicht vergleichbar.

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    Zwar komme eine solche Einbeziehung in Betracht, wenn aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch den Steuerberater das Risiko einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach §§ 191, 219 AO bestehe oder der Steuerberater wegen unrichtiger Angaben in der Steuererklärung für eine gegen den Geschäftsführer verhängte Geldstrafe wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung haften müsse (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, ZInsO 2011, 2274).

    Außerdem muss der Dritte für diese Haftungserstreckung selbst schutzwürdig sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1996 - X ZR 104/94, BGHZ 133, 168, 173; vom 7. Mai 2009 - III ZR 277/08, BGHZ 181, 12 Rn. 17; vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, ZInsO 2011, 2274 Rn. 6).

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZR 56/15

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflichtverletzung zu Lasten eines

    Dies gilt auch für denjenigen, der seine Ansprüche als Begünstigter aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ableitet (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, WM 2011, 2334 Rn. 23).

    Um die Haftung des Beraters nicht unbegrenzt auszudehnen, ist jedoch erforderlich, dass der Dritte mit der Hauptleistung des Steuerberaters als Schutzpflichtiger bestimmungsgemäß in Berührung kommt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, WM 2011, 2334 Rn. 6).

    Des Weiteren muss, um das Haftungsrisiko berechenbar halten zu können, die Einbeziehung Dritter dem schutzpflichtigen Steuerberater bekannt oder für ihn zumindest erkennbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011, aaO; vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, WM 2013, 802 Rn. 25).

    Ausgeschlossen ist ein zusätzlicher Drittschutz regelmäßig dann, wenn der Dritte wegen des verfahrensgegenständlichen Sachverhalts bereits über einen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011, aaO Rn. 6; vom 7. März 2013, aaO Rn. 25; Gräfe in Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 5. Aufl. Rn. 437).

  • BGH, 07.12.2017 - IX ZR 25/17

    Steuerberaterhaftung: Haftung mehrerer Schädiger aus Vertrag mit Schutzwirkung

    (1) Zwar ist, um die Haftung des Beraters nicht unbegrenzt auszudehnen, ein zusätzlicher Drittschutz regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Dritte wegen des verfahrensgegenständlichen Sachverhalts bereits über einen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10, WM 2011, 2334 Rn. 6; vom 7. März 2013 - IX ZR 64/12, WM 2013, 802 Rn. 25; vom 10. Dezember 2015 - IX ZR 56/15, ZIP 2016, 371 Rn. 26; Gehrlein, Anwalts- und Steuerberaterhaftung, 4. Aufl., Rn. 24 mwN; Gräfe in Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 6. Aufl., Rn. 437).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung

    Die regelmäßige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB beginnt bei Schadensersatzansprüchen nämlich grundsätzlich nicht schon mit dem Eintritt einer bloßen Vermögensgefährdung zu laufen, sondern erst, wenn die Schädigungshandlung zu einer Vermögensverschlechterung geführt hat (vgl. BGH, Urt. v. 02.07.1992 - IX ZR 268/91 - BGHZ 119, 69; Urt. v. 13.10.2011 - IX ZR 193/10 - VersR 2013, 506).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2015 - 12 U 41/15

    Beratungsvertrag zwischen einem Rechtsanwalt und einem Bundesland: Einbeziehung

    Es ist allerdings zu ersehen, dass es bei der Bestimmung des Merkmals der Leistungsnähe letztlich um das Risiko des Dritten in Bezug auf typische Begleiterscheinungen der Leistungspflicht und damit auf einen spezifischen Risikozusammenhang zwischen der vertraglich geschuldeten Leistung und seinen Interessen geht (vgl. Staudinger/Klumpp, BGB, Neubearb. 2015, § 328 BGB Rn. 111 u. BGH MDR 2011, 1471 Rn. 7 u. 9).

    Es kann damit keine Rede davon sein, dass die haftungsrechtliche Inanspruchnahme des Ministerpräsidenten eine typische Begleiterscheinung einer unzutreffenden rechtlichen Beratung des Landes darstellt (vgl. zu diesem Kriterium: BGH WM 2011, 2334 juris-Rn. 9 u. Staudinger/Klumpp, a.a.O., § 328 BGB Rn. 111 m.w.N.).

    Es bedarf hierfür vielmehr besonderer Konstellationen, beispielsweise des erkennbaren Risikos einer Haftung gegenüber Dritten, sei es nach §§ 34, 69 AO (vgl. BGH WM 2011, 2334), sei es aufgrund verspäteter Insolvenzantragstellung (vgl. BGH NJW 2012, 3165).

  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 189/16

    Insolvenzanfechtung einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners:

    Auszahlungen von in "Schneeballsystemen" erzielten Scheingewinnen können demgegenüber unbeschadet eines ordnungsgemäßen Zustandekommens des Gewinnverwendungsbeschlusses als objektiv unentgeltliche Leistung nach § 134 Abs. 1 InsO angefochten werden (BGH, Urteil vom 22. April 2010, aaO; vom 18. Juli 2013, aaO).

    Auf die Senatsentscheidung vom 18. Juli 2013 (IX ZR 193/10, NJW 2014, 305, 310 Rn. 44) kann sich die Revision insoweit nicht berufen, als diese Vorauszahlungen auf künftig aller Voraussicht nach nicht anfallende Gewinne betrifft, die nur aus Einlagen neu beitretender Gesellschafter finanziert werden können.

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 8 U 45/11

    Haftung des Steuerberaters bei Ausweis eines bilanziellen Fehlbetrages einer GmbH

    Der Bundesgerichtshof hat eine Schutzwirkung des mit der GmbH geschlossenen Steuerberatervertrags zugunsten des Geschäftsführers bisher nur in Ausnahmefällen angenommen (vgl. BGH WM 2011, 2334; WM 2010, 993).

    Zum einen komme eine Einbeziehung des Geschäftsführers als Dritter in den Schutzbereich des mit der GmbH bestehenden Steuerberatervertrags in Betracht, wenn aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch den Steuerberater das Risiko einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach §§ 191, 219 AO besteht (vgl. BGH WM 2011, 2334).

    Mit dem Bundesgerichtshof ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer grundsätzlich mit der gegenüber der GmbH erbrachten Leistung des Steuerberaters bestimmungsgemäß in Berührung kommt (vgl. BGH WM 2011, 2334; OLG Schleswig Z INSO 2011, 2280).

    Der Bundesgerichtshof hat ein Einbeziehungsinteresse für den Fall anerkannt, dass der Geschäftsführer aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch den Steuerberater persönlich nach den §§ 69, 191, 219 AO in Anspruch genommen werden kann (vgl. BGH WM 2011, 2334).

  • LG Stuttgart, 24.02.2015 - 9 O 108/14

    Ansprüche wegen Verletzung der Beratungspflichten aus einem Anwaltsvertrag nach

    Es fehlt an einem "spezifischen Risikozusammenhang" (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10 -, WM 2011, 2334-2338 juris: Rn. 15, 18) zwischen der vertraglichen Tätigkeit der Beklagten und der Gefährdung der Interessen des Klägers.

    Diese Frage wird (erst) im Tatbestandsmerkmal der Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für den geltend gemachten Schaden geprüft (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10 -, WM 2011, 2334-2338 juris: Rn. 7).

    Für den Fall der Unterzeichnung einer vom Steuerberater entworfenen Umsatzsteuererklärung könne eine Haftung des die Unterschrift leistenden Geschäftsführers in Frage kommen, wenn er selbst nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls Anlass und Möglichkeiten gehabt habe, die Richtigkeit der Steuererklärung zu überprüfen (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 193/10 - WM 2011, 2334-2338).

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 7/17

    Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit und Rückgewähr von Ausschüttungen an

  • OLG Braunschweig, 12.02.2020 - 11 U 142/18

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei der Erstellung von

  • OLG Bamberg, 31.07.2023 - 2 U 38/22

    § 64 GmbHG aF - Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters ggü. dem

  • OLG Köln, 03.09.2015 - 8 U 12/10

    Inhalt und Umfang der Regresspflicht eines Steuerberaters aufgrund von

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

  • FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07

    Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2023 - 9 U 39/22

    Verkäufer erfüllt nicht: Kein Abzug vom entgangenen Gewinn!

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2012 - 2 NB 37/12

    Ordnungsgemäße Kapazitätsberechnung der Studienplätze für den Studiengang

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im

  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 205/09

    Darlegungspflicht hinsichtlich eines fortbestehenden Klärungsbedarfs über eine

  • OLG München, 12.08.2019 - 19 U 2146/18

    Verletzung von Beratungspflichten im Immobilienkauf

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 326/11

    Zulassung zum Bachelorstudiengang "Psychologie" zum ersten Fachsemester im

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 307/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Bachelorstudiengang

  • AG Krefeld, 06.06.2013 - 3 C 432/12
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