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   LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11   

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https://dejure.org/2011,22289
LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11 (https://dejure.org/2011,22289)
LG Offenburg, Entscheidung vom 14.02.2011 - 4 T 33/11 (https://dejure.org/2011,22289)
LG Offenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 4 T 33/11 (https://dejure.org/2011,22289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • zvi-online.de

    InsO §§ 4, 289 Abs. 2 Satz 1, § 290 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 88; StGB §§ 59, 283; BZRG § 4 Nr. 3, § 12 Abs. 2 Satz 2, § 32 Abs. 2 Nr. 1, § 46 Abs. 1 Nr. 1 a, § 51 Abs. 2
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung einer Restschuldbefreiung bei Beantragung im Schlusstermin durch einen Insolvenzgläubiger sowie bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat; Darstellung der Verwarnung mit Strafvorbehalt als Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 194
  • ZInsO 2011, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    Aufgrund der vorgelegten Kopie des Strafbefehls mit Rechtskraftvermerk ist die Kammer auch in der Sache davon überzeugt, dass der Schuldner wegen einer der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist (BGH, NJW 2003, 3558, 3560 = BGHZ 156, 139).
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 180/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Insolvenzstraftat als Versagungsgrund bei

    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann die Restschuldbefreiung nicht mehr wegen einer Insolvenzstraftat versagt werden, wenn für diese - isoliert betrachtet - die Löschungsvoraussetzungen nach den §§ 45 ff. BZRG vorliegen (BGH, NJW-RR 2010, 979 [BGH 18.02.2010 - IX ZB 180/09] Tz. 5 ff.).
  • BGH, 23.01.2003 - IX ZB 227/02

    Streitwert für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    Mangels greifbarer Schätzungsgrundlage wurde diese gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG festgesetzt (BGH v. 23.1.2003 - IX ZB 227/02, ZInsO 2003, 217; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn. 2961).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 747/78
    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    In anderem Zusammenhang wurde entschieden, dass bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt schon nach seiner Entfernung aus dem Register gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 BZRG ein Verwertungsverbot nach § 49 BZRG a.F. entsteht (BGH, NJW 1979, 1720 [BGH 06.03.1979 - 1 StR 747/78]; Hase, BZRG, 1. Aufl., § 12 Rn. 10).
  • VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10

    Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten

    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    § 46 Abs. 1 Nr. 1a BZRG kommt entgegen VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 9.6.2010 - 4 L 512/10.NW - [...] nicht zur Anwendung.
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 80/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Gründe für die Versagung der

    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    Eine Glaubhaftmachung war zudem entbehrlich, weil der Sachvortrag zum Strafbefehl vom anwaltlich vertretenen Schuldner nicht bestritten wurde (BGH, ZInsO 2009, 298 Tz. 4 f.; FK-InsO/ Ahrens, 6. Aufl., § 290 Rn. 89 m.w.N.).
  • AG Duisburg, 31.08.2001 - 60 IK 77/99

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen strafgerichtlicher Verurteilung;

    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    Schließlich ist zu sehen, dass auch nach Erlass einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe die Restschuldbefreiung zu versagen ist, solange nicht Tilgungsreife nach den isoliert anzuwendenden §§ 45 ff. BZRG eingetreten ist (AG Duisburg, ZInsO 2001, 1020 - zit. nach [...]; Vallender, in: Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 290 Rn. 21).
  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 187/03

    Nachschieben von Gründen bei der Versagung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
    Das entspricht auch der gesetzgeberischen Intention und der Rechtsprechung des BGH, nach denen der Schlusstermin eine wesentliche Zäsur darstellt, die auf der anderen Seite zur Präklusion der Versagensgründe führt, die dort nicht angebracht wurden (BGH, NZI 2008, 48 Tz. 3 m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2018 - VII R 24/17

    Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

    Für den Fall einer Insolvenzstraftat (§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO) hat der BGH diese Frage ausdrücklich bejaht und sich mit der abweichenden Ansicht im Schrifttum auseinandergesetzt (vgl. BGH-Beschluss vom 16. Februar 2012 IX ZB 113/11, NJW 2012, 1215; LG Offenburg, Beschluss vom 14. Februar 2011 4 T 33/11, ZInsO 2011, 542).
  • BGH, 16.02.2012 - IX ZB 113/11

    Versagung der Restschuldbefreiung: Nach dem Eröffnungsantrag getilgte

    Das Beschwerdegericht hat ausgeführt (NZI 2011, 194): Der Schuldner sei wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden.
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