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   BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10, 4 AZR 321/10   

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https://dejure.org/2012,11006
BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10, 4 AZR 321/10 (https://dejure.org/2012,11006)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2012 - 4 AZR 320/10, 4 AZR 321/10 (https://dejure.org/2012,11006)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10, 4 AZR 321/10 (https://dejure.org/2012,11006)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - keine beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • openjur.de

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber; beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber - beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG
    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber - beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf tarifvertragliche Zusatzzahlung

  • hensche.de

    Betriebsübergang: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Betriebsübergang

  • rewis.io

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung gegen den Betriebserwerber - beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf tarifvertragliche Zusatzzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen den Erwerber

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen - Kommentierte Rechtsprechung, Teil 1

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrags nach Betriebsübergang

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang - Ansprüche gegen den Erwerber?

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch aus Haustarifvertrag gegen den Betriebserwerber, wenn der Tarifvertrag erst nach Betriebsübergang in Kraft tritt

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Übergang eines Tarifvertrags nach § 613a BGB - Kommt es auf den Geltungsbeginn an?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2012, 1895
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 396/08

    Dynamische Bezugnahme auf "ortsfremden" Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .

    Konsequenz dieser Voraussetzung ist, dass bei einer Verweisung auf einen "fachfremden" oder "ortsfremden" Tarifvertrag die Annahme einer Gleichstellungsabrede ohne besondere Anhaltspunkte grundsätzlich ausscheidet (BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 23, aaO; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - zu II 3 b cc der Gründe, BAGE 96, 177) .

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Dabei geht es im deutschen Rechtsgefüge entsprechend der Wirkungsweise des TVG um den Erhalt von ursprünglich normativ begründeten Besitzständen nach einem Betriebsübergang, in dessen Folge die Voraussetzungen für eine normative Weitergeltung entfallen sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 20, ZTR 2012, 92) und es auch nicht zu einer Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt.

    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen, die normativ wirkende Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 19 f. mwN, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 237; 26. August 2009 - 4 AZR 280/08 - Rn. 21, 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) und damit der unmittelbaren und zwingenden Wirkung nach § 4 Abs. 1 TVG unterliegen.

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Konsequenz dieser Voraussetzung ist, dass bei einer Verweisung auf einen "fachfremden" oder "ortsfremden" Tarifvertrag die Annahme einer Gleichstellungsabrede ohne besondere Anhaltspunkte grundsätzlich ausscheidet (BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 23, aaO; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - zu II 3 b cc der Gründe, BAGE 96, 177) .
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 27.11.2002 - 4 AZR 661/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Jedoch war stets und ist Voraussetzung für die Auslegung einer dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag als sog. Gleichstellungsabrede, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag bei Vertragsschluss einschlägig war (ausf. BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 396/08 - Rn. 22 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 72; weiterhin 27. November 2002 - 4 AZR 661/01 - zu II 2 b bb (1) der Gründe, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 28; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 99, 120; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - zu II a bb der Gründe, BAGE 84, 97) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen, die normativ wirkende Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 19 f. mwN, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 237; 26. August 2009 - 4 AZR 280/08 - Rn. 21, 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) und damit der unmittelbaren und zwingenden Wirkung nach § 4 Abs. 1 TVG unterliegen.
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen, die normativ wirkende Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 19 f. mwN, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 237; 26. August 2009 - 4 AZR 280/08 - Rn. 21, 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) und damit der unmittelbaren und zwingenden Wirkung nach § 4 Abs. 1 TVG unterliegen.
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (näher BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10
    Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Bestimmungen nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen auszulegen sind (näher BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .
  • BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 563/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Verweisungsklausel - ergänzende

  • EuGH, 15.09.2010 - C-386/09

    Briot - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung - Richtlinie 2001/23/EG -

  • EuGH, 26.05.2005 - C-478/03

    Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 215/09

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Diese bezieht sich nur auf vor dem Betriebsübergang normativ geltende Regelungen (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 24; 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Die normative Fortgeltungsanordnung transformierter Bestimmungen eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung unter Beibehaltung ihres kollektivrechtlichen Charakters (für Betriebsvereinbarungen vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 AZR 154/17 - Rn. 46; für Tarifverträge vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61 ff., BAGE 130, 237) betrifft "Rechte und Pflichten" im Arbeitsverhältnis, also grundsätzlich Inhaltsnormen (für Tarifverträge vgl. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 21 mwN) .

    Diese müssen "im Zeitpunkt des Übergangs" beim Veräußerer in einem normativ geltenden Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein (vgl. ausf. BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - aaO) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

    Es geht um den Erhalt von ursprünglich normativ begründeten Besitzständen nach einem Betriebsübergang, in dessen Folge die Voraussetzungen für eine normative Weitergeltung entfallen sind (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 21) .

    a) Bei der Inbezugnahmeklausel des Arbeitsvertrags von 1992 handelte es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die nach dem Betriebsübergang auf einen tarifungebundenen Erwerber nur noch statisch wirkt (vgl. zB BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 29; 15. Juni 2011 - 4 AZR 563/09 - Rn. 29) .

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 739/15

    Bindung nichtkirchlicher Betriebserwerber an arbeitsvertragliche dynamische

    Diese bezieht sich nur auf vor dem Betriebsübergang normativ geltende Regelungen (vgl. BAG 12. September 2013 - 6 AZR 512/12 - Rn. 24; 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18

    Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen

    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Betriebsvereinbarungen, die - entsprechend tariflichen Inhaltsnormen iSd. § 1 Abs. 1 TVG - den Inhalt des Arbeitsverhältnisses gestalten (vgl. für Tarifverträge BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 21).
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 511/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    Aus der dynamisch auszulegenden Bezugnahmeklausel (zu den Auslegungsmaßstäben eines Formularvertrages BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 37 mwN, NZA 2012, 923; - 4 AZR 320/10 - Rn. 26 mwN, ZInsO 2012, 1895) unter § 6 des Arbeitsvertrages folgt der Zahlungsanspruch der Klägerin nicht.

    Auch dies hat der Senat bereits entschieden und ausführlich begründet (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 321/10 - Rn. 46 f., aaO; - 4 AZR 320/10 - Rn. 33 f., aaO) .

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 750/10

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung - Tarifgebundenheit - Abschluss eines

    Der Gewerkschaftsbeitritt des Klägers erfolgte erst nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs, weshalb nicht die beiderseitige normative Tarifgebundenheit als Voraussetzung des Eingreifens von § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB bestand (vgl. im Einzelnen: BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 320/10 - Rn. 17 ff., ZInsO 2012, 1895) .
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