Rechtsprechung
LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Pfändungsschutz, Mieteinnahmen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mieteinnahmen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 850i Abs. 1 Alt. 2 ZPO
- zvi-online.de
ZPO § 850i; InsO § 36
Mieteinnahmen des Schuldners als sonstige Einkünfte i.S.d. § 850i Abs. 2 ZPO - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsvollsteckung - Mieteinnahmen sind kein Arbeitseinkommen: Pfändungsschutz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mieteinnahmen sind sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, im Sinne des § 850i Abs. 1 ZPO
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Mieteinnahmen natürlicher Personen unterliegen nur bedingt dem Insolvenzbeschlag
Verfahrensgang
- AG Bonn, 28.12.2011 - 98 IK 365/11
- AG Bonn, 19.06.2012 - 98 IK 365/11
- LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12
Papierfundstellen
- ZInsO 2012, 2056
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 193/12
Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Auszug aus LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12
Während zum Teil die Ansicht vertreten wird, diese Einnahmen unterfielen nicht der Regelung des § 850i ZPO, weil nach der Systematik des Gesetzes weiterhin nur Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erfasst seien und der Gesetzgeber offensichtlich nur derartige Einnahmen im Auge gehabt habe (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.06.2012 - L 5 AS 193/12, zitiert nach juris.de;… Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 850i, Rn. 1), ist nach der Gegenansicht der Schutzumfang des § 850i ZPO angesichts der Intention des Gesetzgebers, einen umfassenden Pfändungsschutz für Einkommen zu schaffen und die öffentlichen Haushalte zu schonen, weit auszulegen (…Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 851i, Rn. 3;… Riedel, in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 2012, § 850i Rn. 5) und sollen daher auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von der Regelung umfasst sein. - BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03
Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht
Auszug aus LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12
Das Insolvenzgericht entscheidet im Rahmen der Beschlussfassung nach § 36 InsO kraft besonderer Zuweisung als Vollstreckungsgericht, mit der Folge, dass die Vorschrift des § 793 ZPO als speziellere Regelung der Vorschrift des § 6 InsO vorgeht (vgl. BGH ZinsO 2004, 391;… FK-InsO/Schumacher, 4. Aufl., § 36 Rn. 41).
- BGH, 26.06.2014 - IX ZB 88/13
Insolvenzmasse: Pfändungsschutz für eigenständig erwirtschaftete Einkünfte des …
Auch Einkünfte aus sogenannter kapitalistischer Tätigkeit rechneten hierzu, etwa aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, auch Werklohnansprüche und Verkaufserlöse (LG Bonn, ZInsO 2012, 2056, 2057;… Musielak/Becker, ZPO, 11. Aufl., § 850i Rn. 3;… Saenger/Kemper, Hk-ZPO, 5. Aufl., § 850i Rn. 6 f;… BeckOK-ZPO/Riedel, 2014, § 850i Rn. 5 f, 11), solange die Einkünfte selbst erzielt, also eigenständig erwirtschaftet sind (…Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 2. Aufl., § 850i Rn. 7;… Prütting/Gehrlein/Ahrens, ZPO, 6. Aufl., § 850i Rn. 19 f; Ahrens, ZInsO 2010, 2357, 2359 f; Meller-Hannich, WM 2011, 529, 530, 531). - LG Bonn, 04.01.2013 - 6 T 239/12
Statthaftigkeit einer Beschwerde eines Insolvenzschuldners i.R.d. Gewährung von …
Dass dies gerade nicht der Intention des Gesetzgebers entspricht, zeigt z.B. die Neuregelung des § 850i ZPO (vgl. Kammerbeschluss vom 30.08.2012, 6 T 140/12, ZinsO 2012, 2056). - LG Gera, 12.11.2013 - 5 T 248/13
Zwangsvollstreckung: Pfändungsschutz für Einnahmen aus Nießbrauch
Die Kammer schließt sich der Auffassung des Landgerichts Bonn (Beschluss vom 30.08.2012, Az. 6 T 140/12, betreffend Mieteinnahmen, zitiert nach juris) an, wonach § 850 i ZPO weit auszulegen ist und somit auf sämtliche Einkünfte, die nicht Arbeitseinkommen sind, Anwendung findet.