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   OLG Zweibrücken, 20.03.2013 - 3 W 9/13   

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https://dejure.org/2013,21172
OLG Zweibrücken, 20.03.2013 - 3 W 9/13 (https://dejure.org/2013,21172)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.03.2013 - 3 W 9/13 (https://dejure.org/2013,21172)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. März 2013 - 3 W 9/13 (https://dejure.org/2013,21172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 2 S 1 SchVG
    Inhaberschuldverschreibung: Gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer Gläubigerversammlung auf Antrag eines Minderheitsgläubigers mit dem Ziel der Bestellung eines Gläubigervertreters bei Insolvenz des Anleiheschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einberufung einer Gläubigerversammlung der Schuldverschreibungsgläubiger nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SchVG

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen der Einberufung einer Gläubigerversammlung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SchVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchVG § 9 Abs. 2 S. 1
    Einberufung einer Gläubigerversammlung der Schuldverschreibungsgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 84
  • ZInsO 2013, 2119
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 27.12.2016 - 10 U 97/16

    Wirkungen der Insolvenzeröffnung für eine GmbH: Erfolgte Ausgabe von

    Sollen nach der (ersten) Gläubigerversammlung weitere Gläubigerversammlungen abgehalten werden, finden nach Auffassung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 20. März 2013 - 3 W 9/13, ZInsO 2013, 2119, juris Rn. 7) sowie den Kommentierungen zum SchVG (vgl. Friedl in Frankfurter Kommentar zum SchVG, § 19 Rn. 31; Rattunde in Veranneman, SchVG, 2. Aufl., § 19 Rn. 65 ff.; Wasmann/Steber in Veranneman, SchVG, 2. Aufl., § 9 Rn. 3) grundsätzlich die allgemeinen Regeln des SchVG Anwendung.
  • OLG Schleswig, 10.12.2013 - 2 W 82/13

    Wertpapiere aus Norderfriedrichskoog

    Zunächst ist klarzustellen, dass die vorliegende Konstellation nicht derjenigen entspricht, über die das OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 20. März 2013 zu entscheiden hatte (ZInsO 2013, S. 2119 f.).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 3 W 62/13

    Erbscheinsverfahren: Urheberschaft des Erblassers an einem Testament;

    Maßgebend ist die Fähigkeit des Testierenden, die Bedeutung seiner letztwilligen Verfügung zu erkennen und sich bei seiner Willensentschließung von eigenständigen Erwägungen leiten zu lassen (BayOLG Beschluss vom 18.2.2003, 1 Z BR 136/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.6.2012, I-3 Wx 273/11,3, FamRZ 2013, 159; Senatsbeschluss vom 6.1.2014 - 3 W 9/13-).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2017 - 20 W 159/17

    Keine Erledigung der Hauptsache durch Gebrauchmachen von Ermächtigung

    Diese Möglichkeit wird auch durch das Insolvenzverfahren nicht ausgeschlossen (vgl. Veranneman/Rattunde, a.a.O., § 19 Rz. 67; Bliesener/Schneider, a.a.O., § 19 SchVG Rz. 25; OLG Zweibrücken ZInsO 2013, 2119, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Stuttgart ZIP 2017, 142 [OLG Stuttgart 27.12.2016 - 10 U 97/16] ).
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