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   BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12   

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https://dejure.org/2013,2873
BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,2873)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,2873)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,2873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 InsO, § 61 InsO, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 950 BGB
    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei Eigentumsverletzung infolge von Umbauarbeiten an zur Insolvenzmasse gehörenden Fahrzeugen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers bei Umbau einer gelieferten Sache

  • rewis.io

    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei Eigentumsverletzung infolge von Umbauarbeiten an zur Insolvenzmasse gehörenden Fahrzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde aufgrund Missachtung der Notwendigkeit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Schadensersatzanspruch wegen erlittenem Eigentumsverlust an einem Pkw durch Verarbeitung oder gutgläubigem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2013, 671
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    (3) Scheidet eine Naturalrestitution aus, kann der verdrängte Rechtsinhaber den Verkehrswert seiner - hier entweder infolge der Verarbeitung oder eines gutgläubigen Erwerbs - untergegangenen Eigentumsrechte beanspruchen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82, BGHZ 92, 85, 90).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    a) Das von dem Beklagten angeführte Senatsurteil vom 4. November 2004 (IX ZR 22/03, WM 2004, 2482, 2483 ff), das die Wirksamkeit seitens des Schuldners nach Einsetzung eines vorläufigen Verwalters im Wege des Einziehungsermächtigungsverfahrens bewirkter Zahlungen zum Gegenstand hat, ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Erkenntniswert.
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen Vertiefung des Nachbargrundstücks

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Im Streitfall dürfte der Anspruch auf Naturalrestitution zudem an § 251 Abs. 1 BGB scheitern, weil der Erwerber nicht in eine Veränderung der Fahrzeuge einwilligen wird (BGH, Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 17/07, VersR 2008, 1116 Rn. 12 ff).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu dem Beklagten, der zur Vermeidung gegen ihn als (vorläufiger) Insolvenzverwalter gerichteter Schadensersatzansprüche gehalten war, sich im Interesse der Massemehrung mit der Klägerin im Blick auf ihre Aussonderungsrechte zu verständigen und anschließend zwecks einer gewinnbringenden Veräußerung der Fahrzeuge die Umbauarbeiten zu vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 50 ff).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Die Differenzhypothese umfasst zugleich das Erfordernis der Kausalität zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und einer dadurch eingetretenen Vermögensminderung: Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, WM 2012, 1359 Rn. 42).
  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10).
  • BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17

    Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters;

    Ob und inwieweit ein zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich daher nach einem Vergleich der infolge der haftungsbegründenden Pflichtverletzung eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jene Pflichtverletzung eingetreten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10).
  • BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16

    Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei

    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10; Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 20).
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Maßgeblich ist daher, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei pflichtgemäßem Verhalten des Verwalters gestaltet hätte (BGH NJW 1985, 2482; ZInsO 2013, 671); wäre der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten, fehlt es an der erforderlichen Kausalität, wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität den Anspruchsteller trifft (Pape, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, 2009, Teil 3 Rn. 65, 73, 74).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 157/18

    Zur Wertberechnung eines Unikats

    Die Frage der Bewertung eines Unikats ist durch den Bundesgerichtshof, insbesondere auch in der Entscheidung vom 7.2.2013 - IX ZR 75/12 -, ausgeführt und bestätigt worden.
  • OLG München, 02.08.2018 - 23 U 2394/17

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gesellschafterbeschluss, Faktischer

    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Beschluss vom 07.02.2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10).
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