Rechtsprechung
OLG Celle, 19.03.2014 - 7 U 168/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
InsO § 184 Abs. 2; InsO § 201
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten Vollmacht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten Vollmacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 184 Abs. 2; InsO § 201
Zur Antragstellung und Tenorierung bei einer Aufnahme des Berufungsverfahrens durch die Insolvenzschuldnerin persönlich gemäß § 184 Abs. 2 InsO zur Rechtsverteidigung gegenüber einem vorläufig vollstreckbaren, vom Insolvenzverwalter zur Tabelle anerkannten Titel. - rechtsportal.de
InsO § 184 Abs. 2 ; InsO § 201
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten Vollmacht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tenorierung und Antragstellung bei Rechtsverfolgung durch den Insolvenzschuldner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Antragstellung und Tenorierung bei Rechtsverfolgung durch den Insolvenzschuldner
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insolvenzeröffnung - und die fortbestehende Prozessvollmacht
- Jurion (Kurzinformation)
Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich einer erteilten Vollmacht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berufung des Insolvenzschuldners trotz Anerkenntnisses des Insolvenzverwalters zulässig! (IBR 2014, 1268)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 02.10.2012 - 10 O 80/12
- LG Hildesheim, 12.03.2013 - 10 O 80/12
- OLG Celle, 19.03.2014 - 7 U 168/12
Papierfundstellen
- NZI 2014, 5
- ZInsO 2014, 1801
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.2013 - IX ZR 286/12
Negative Feststellungsklage einer schuldnerischen GmbH hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Celle, 19.03.2014 - 7 U 168/12
Nach der Entscheidung des BGH vom 11. Juli 2013 - IX ZR 286/12, WM 2013, 1563, kann der negativen Feststellungsklage, mit der die schuldnerische GmbH ihren erhobenen Widerspruch gegen die Feststellung einer Forderung nach § 184 Abs. 2 InsO verfolgt, für die ein vorläufig vollstreckbarer Titel vorliegt, nicht das Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, so lange nicht feststeht, dass eine Vollstreckung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist.Dementsprechend heißt es in der Entscheidung des BGH vom 11.07.2013 (WM 2013, 1563 f.) zum Fall des § 184 Abs. 2 InsO im Sachverhalt: "Mit dieser (der Revision) verfolgt die Beklagte ihr Aufnahmebegehren und die Klagabweisungsanträge weiter".
Andererseits führt der BGH in seinem Urteil vom 11. Juli 2013 (WM 2013, 1563 f.) zu Rz. 11 der Entscheidungsgründe aus: "Die Aufnahme des Rechtsstreits, mit der die Schuldnerin ihren Widerspruch nach § 164 Abs. 2 InsO verfolgen muss, hat eine negative Feststellung zum Gegenstand." Hinzu kommt, dass Herchen im Hamburger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 184 Rn. 11 d als Formulierungsbeispiel für einen Antrag bei titulierten Forderungen vorschlägt: "Es wird beantragt, den Widerspruch des ... in dem Insolvenzverfahren (Az.: ...) hinsichtlich der durch ... titulierten Forderung des ... über ... EUR für begründet zu erklären".
- BGH, 20.01.2011 - IX ZB 242/08
Insolvenzverfahren: Fortbestand einer einem Rechtsanwalt im Eröffnungsverfahren …
Auszug aus OLG Celle, 19.03.2014 - 7 U 168/12
Die für die Richtigkeit dieser Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Dresden ZIP 2002, 2000 und des BGH in ZIP 2011, 1014 stellen allerdings lediglich fest: Die im Eröffnungsverfahren erteilte Vollmacht zur Vertretung eines Schuldners im Insolvenzverfahren erlischt nicht durch den Eröffnungsbeschluss gem. § 117 Abs. 1 InsO. - OLG Dresden, 23.07.2002 - 13 W 1466/01
Kein Erlöschen einer Anwaltsvollmacht für Rechtsbehelfe, die dem Schuldner …
Auszug aus OLG Celle, 19.03.2014 - 7 U 168/12
Die für die Richtigkeit dieser Auffassung herangezogenen Entscheidungen des OLG Dresden ZIP 2002, 2000 und des BGH in ZIP 2011, 1014 stellen allerdings lediglich fest: Die im Eröffnungsverfahren erteilte Vollmacht zur Vertretung eines Schuldners im Insolvenzverfahren erlischt nicht durch den Eröffnungsbeschluss gem. § 117 Abs. 1 InsO.
- OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 44/16
Ermittlung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Schiedsvereinbarung: …
Derartige Regelungen sind nicht nur erkennbar auf die Besonderheiten der mit dem ausländischen Investor geschlossenen Kaufverträge zugeschnitten, bei denen sich dies auch als sinnvoll erweisen kann (vgl. OLG Celle, ZInsO 2014, 1801); sie widersprechen ebenso ersichtlich elementaren Interessen der am vorliegenden Rechtsstreit Beteiligten. - LAG Köln, 04.09.2015 - 10 Sa 176/15
Rechtliche Einordnung einer Vereinbarung zwischen einem V-Mann und …
Die Berufung des Klägers wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 17.04.2013 - 7 U 168/12 - zurückgewiesen. - AG Lüdenscheid, 19.07.2019 - 5 F 920/17 Es trifft zu, dass das OLG Celle in dem vom Antragsteller für die Formulierung seines Antrags angeführten Urteil vom 19.03.2014 (7 U 168/12) eine solche Formulierung "für sinnvoll erachtet" hat, um "Widersprüche zwischen dem Zahlungspflichtigen und der Feststellungstabelle" zu vermeiden.