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   OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15   

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https://dejure.org/2016,35232
OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15 (https://dejure.org/2016,35232)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.08.2016 - 3 U 44/15 (https://dejure.org/2016,35232)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. August 2016 - 3 U 44/15 (https://dejure.org/2016,35232)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 3 InsO; § ... 80 Abs. 1 S. 1 InsO; § 99 Abs. 3 BauGB; § 195 BGB; § 199 Abs. 1 BGB; § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB; § 401 BGB; § 38 Abs. 2 VVG; § 95 Abs. 1 VVG; ZPO § 256; InsO § 35; InsO § 80 Abs. 1 S. 1; AFB (2002) § 3 Nr. 3a
    Entstehen des Anspruchs auf Ersatz von Abbruchkosten dem Grunde nach mit dem Brandereignis; Freigabe eines bebauten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter; Ansprüche gegen die Gebäudeversicherung auf Ersatz von Abbruchkosten hinsichtlich eines abgebrannten Gebäudes in ...

  • IWW

    § 32 Abs. 3 InsO; § ... 80 Abs. 1 S. 1 InsO; § 99 Abs. 3 BauGB; § 195 BGB; § 199 Abs. 1 BGB; § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB; § 401 BGB; § 38 Abs. 2 VVG; § 95 Abs. 1 VVG; ZPO § 256; InsO § 35; InsO § 80 Abs. 1 S. 1; AFB (2002) § 3 Nr. 3a
    InsO; BauGB; BGB; VVG; ZPO; AFB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen des Anspruchs auf Ersatz von Abbruchkosten dem Grunde nach mit dem Brandereignis; Freigabe eines bebauten Grundstücks durch den Insolvenzverwalter; Ansprüche gegen die Gebäudeversicherung auf Ersatz von Abbruchkosten hinsichtlich eines abgebrannten Gebäudes in ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 35, 80 Abs. 1 Satz 1; AFB (2002) § 3 Nr. 3a
    Insolvenzfreiheit schuldrechtlicher Ansprüche aus einer Gebäude-Feuerversicherung nach Freigabe des bebauten Grundstücks durch Insolvenzverwalter

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Freigabe von Ansprüchen auf Ersatz von Abbruchkosten aus einer Feuerversicherung durch den Insolvenzverwalter

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Feuerversicherung - Ersatz von Abbruchkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freigabe von Ansprüchen auf Ersatz von Abbruchkosten aus einer Feuerversicherung durch den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de

    Ansprüche gegen die Gebäudeversicherung auf Ersatz von Abbruchkosten hinsichtlich eines abgebrannten Gebäudes in der Insolvenz des Eigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Ersatz der Abbruchkosten entsteht mit Brandereignis!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Freigabe von Ansprüchen auf Ersatz von Abbruchkosten aus einer Feuerversicherung durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Freigabe von Ansprüchen auf Ersatz von Abbruchkosten aus einer Feuerversicherung durch den Insolvenzverwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters im Versicherungsfall (IVR 2016, 151)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2282
  • ZInsO 2016, 2348
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Der Anspruch auf Ersatz von Abbruchkosten entsteht jedenfalls dem Grunde nach bereits mit dem Brandereignis (Anschluss an BGH 19.6.2013 - IV ZR 228/12).

    Der Bundesgerichtshof vertrete hierzu jedoch in neuerer Rechtsprechung die Auffassung, dass der Anspruch auf Ersatz von Abbruchkosten in der Feuerversicherung nicht mehr voraussetze, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendung bereits erbracht oder entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet habe (vgl. Urteil des BGH vom 19.6.2013, AZ.: IV ZR 228/12).

    Auch ist der Anspruch auf Ersatz der Abbruchkosten unter Zugrundelegung der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung des BGH vom 19.06.2013 (Az. IV ZR 228/12) dem Grunde nach bereits mit dem Brandereignis entstanden.

    Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12) geht nunmehr hervor, dass der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadensminderungskosten nicht voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat.

    Wie dem Urteil des BGH vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12) zu entnehmen ist, setzt eine Entschädigung hiernach zwar keine Vorleistung voraus, die Höhe muss jedoch anderweitig belegt sein.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12) gerade zum Ausdruck gebracht, dass es gerade nicht Anspruchsvoraussetzung sei, dass der Versicherungsnehmer die Leistungen bereits erbracht habe.

    Aufwendungen i. S. dieser Klauseln meint dabei solche, die der Versicherungsnehmer zur Beseitigung oder Minderung eines ihm entstandenen Schadens im eigenen Interesse einsetzt (vgl. Urteil des BGH vom 19.06.2013, Az.: IV ZR 228/12 zu den AFB 1987).

  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 150/82

    Zulässigkeit eines Feststellungstenors bei erhobener Leistungsklage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Im Verfahren, das zum Erlass eines Feststellungsurteils führt (§ 256 ZPO), ist für eine Prüfung und Entscheidung über die Höhe des festzustellenden Anspruchs kein Raum (vgl. Urteil des BGH vom 31.01.1984, Az.: VI ZR 150/82).

    Voraussetzung ist lediglich, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis Ansprüche entstanden sind oder in Zukunft entstehen werden (vgl. Urteil des BGH vom 31.01.1984, a. a. O.).

  • OLG Rostock, 02.06.2014 - 3 W 24/13

    Grundbuchsache: Mitwirkung des Grundbuchsamtes bei gutgläubigem Erwerb trotz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Zur Begründung hat das Landgericht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 27.11.2013 (3 W 24/13) verwiesen, mit dem dem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt worden ist.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen im Beschluss vom 27.11.2013 (3 W 24/13) Bezug genommen.

  • BGH, 19.07.1991 - BLw 17/90

    Nachabfindungsanspruch aufgrund Zahlung einer Brandversicherungssumme

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Zwar handelt es sich bei der Brandversicherungssumme nicht um eine mittelbare Sachfrucht gemäß § 99 Abs. 3 BGB, weil die Brandversicherungssumme kein aufgrund des Versicherungsverhältnisses vorherbestimmter Sachertrag ist (vgl. Beschluss des BGH vom 19.07.1991, Az.: BLw 17/90).

    Der BGH hat aber im Hinblick auf einen Anspruch auf Nachabfindung eines Miterben entschieden, dass kein Grund ersichtlich sei, die Entschädigungsleistung für ein abgebranntes Gebäude im Ansatz anders zu behandeln als den Erlös aus einer Veräußerung von Hofgrundstücken (vgl. Beschluss des BGH vom 19.07.1991, Az.: BLw 17/90).

  • BGH, 18.09.2014 - IX ZA 16/14

    Insolvenzverfahren: Wirkung der Freigabe eines Grundstücks durch einen Treuhänder

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    So hat der BGH entschieden, dass, wenn ein Treuhänder ein Grundstück des Insolvenzschuldners freigibt, hierin eine konkludente Freigabe des Freistellungsanspruchs gegen den Rechtsschutzversicherer für Rechtsstreitigkeiten liegt, die das Grundstück betreffen, solange die Rechtsschutzversicherung fortbesteht (vgl. Beschluss des BGH vom 18.09.2014, Az.: IX ZA 16/14).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Von der Beklagten als großem Versicherungsunternehmen kann erwartet werden, dass sie auf entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Schadensersatzverpflichtungen nachkommt, ohne dass es eines weiteren auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (vgl. Urteil des BGH vom 28.09.1999, Az.: VI ZR 195/98).
  • LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06

    Ausgestaltung der Haftungspflichten einer Hausratsversicherung für Kosten der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Soweit bislang ein Feststellungsantrag, der darauf gerichtet ist, festzustellen, dass der Versicherer zur Tragung künftig entstehender (Reparatur-)Kosten verpflichtet ist, für unzulässig erachtet wurde, weil es um die Klärung eines erst künftigen Rechtsverhältnisses ging (vgl. z. B. Urteil des LG Köln vom 10.08.2006, Az.: 24 S 1/06), kann dem im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen Abbruchkosten nicht gefolgt werden.
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05

    Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Wie die Vorschrift des § 32 Abs. 3 InsO zeigt, geht das Gesetz allerdings ohne weiteres davon aus, dass dem Insolvenzverwalter ein solches Recht zusteht (vgl. Versäumnisurteil des BGH vom 01.02.2007, Az.: IX ZR 178/05).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZB 49/08

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direkthaftung für Regressansprüche selbst

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Versicherungsansprüche stellen auch keine Nebenrechte i. S. v. § 401 BGB (analog) dar (vgl. Beschluss des BGH vom 27.07.2010, Az.: VI ZB 49/08).
  • FG Brandenburg, 28.09.2006 - 4 K 774/05

    Rückforderung von Eigenheimzulage gegenüber dem Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15
    Auch mittelbare Sach- und Rechtsfrüchte i. S. v. § 99 Abs. 3 BGB teilen das insolvenzrechtliche Schicksal des Grundstücks (vgl. Urteil des FG Brandenburg vom 28.09.2006, Az.: 4 K 774/05).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

    Die Abgabe der Erklärung ist daher auch formfrei möglich (Ries in Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl., § 35 Rz 65, 72; Haberzettl, Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung 2017, 474, 477; Braun/Bäuerle, a.a.O., § 35 Rz 135; Hirte/Praß in Uhlenbruck, a.a.O., § 35 Rz 94; s.a. Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 24.08.2016 - 3 U 44/15, ZInsO 2016, 2348, Rz 56 zur konkludenten Freigabe).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - 9 U 137/17

    Boden eines Gebäudes als versicherte Sache in der Gebäudeversicherung

    Möglicherweise wären dabei die Erwägungen in BGH, NJW-RR 2013, 1252 und OLG Braunschweig RuS 2017, 192 zu berücksichtigen.
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