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   BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15   

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https://dejure.org/2017,24528
BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15 (https://dejure.org/2017,24528)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2017 - IX ZB 65/15 (https://dejure.org/2017,24528)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15 (https://dejure.org/2017,24528)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 3 InsO, § 64 InsO, § 1 InsVV, § 3 InsVV
    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH: Überprüfung tatrichterlicher Bemessung von Zu- und Abschlägen; Zuschläge wegen langer Verfahrensdauer und/oder hoher Gläubigeranzahl

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, §§ 4, 6 Abs. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO, § 3 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Bemessung von Zu- und Abschlägen bei der Regelvergütung des Insolvenzverwalters; Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters; Bestimung des real gestiegenen oder gefallenen Arbeitsaufwands

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH: Überprüfung tatrichterlicher Bemessung von Zu- und Abschlägen; Zuschläge wegen langer Verfahrensdauer und/oder hoher Gläubigeranzahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1 S. 3; InsVV § 3
    Tatrichterliche Bemessung von Zu- und Abschlägen bei der Regelvergütung des Insolvenzverwalters; Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters; Bestimung des real gestiegenen oder gefallenen Arbeitsaufwands

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH: Überprüfung tatrichterlicher Bemessung von Zu- und Abschlägen; Zuschläge wegen langer Verfahrensdauer und/oder hoher Gläubigeranzahl

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 732
  • ZInsO 2017, 1694
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 41 f mwN; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, NZI 2012, 372 Rn. 10; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 7; st. Rspr.).

    Das Insolvenzgericht hat dabei insbesondere die vom Verwalter geltend gemachten Zuschlagstatbestände, aber auch die sonstigen in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520 f; vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 11; zum vorläufigen Sachwalter vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, NZI 2016, 796 Rn. 57; vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, WM 2016, 1988 Rn. 43).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine außergewöhnlich hohe Gläubigerzahl einen Zuschlag rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 43).

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 154/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag zur Regelvergütung wegen langer

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 10, jeweils mwN).

    Es hat dabei zutreffend darauf abgestellt, dass allein wegen der langen Dauer des Insolvenzverfahrens kein Zuschlag gewährt werden kann, sondern nur wegen der in dieser Zeit vom Insolvenzverwalter erbrachten Tätigkeiten (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, NZI 2010, 982 Rn. 8).

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Das Insolvenzgericht hat dabei insbesondere die vom Verwalter geltend gemachten Zuschlagstatbestände, aber auch die sonstigen in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520 f; vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 11; zum vorläufigen Sachwalter vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, NZI 2016, 796 Rn. 57; vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, WM 2016, 1988 Rn. 43).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Das Insolvenzgericht hat dabei insbesondere die vom Verwalter geltend gemachten Zuschlagstatbestände, aber auch die sonstigen in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520 f; vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 11; zum vorläufigen Sachwalter vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, NZI 2016, 796 Rn. 57; vom 22. September 2016 - IX ZB 71/14, WM 2016, 1988 Rn. 43).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 41 f mwN; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, NZI 2012, 372 Rn. 10; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 7; st. Rspr.).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 34/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag im Hinblick auf die lange Dauer des

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, NZI 2006, 464 Rn. 41 f mwN; vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, NZI 2012, 372 Rn. 10; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 7; st. Rspr.).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Gewährung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Allerdings rechtfertigt nicht jede Abweichung vom Normalfall einen Zu- oder Abschlag; vielmehr muss die Abweichung so signifikant sein, dass erkennbar ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht die besondere und vom Umfang her erhebliche Tätigkeit des Verwalters auch in einer vom Normalfall abweichenden Festsetzung der Vergütung ihren Niederschlag fände (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, NZI 2008, 33 Rn. 15).
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15
    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 16. September 2010 - IX ZB 154/09, ZIP 2010, 2056 Rn. 10, jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17

    Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines

    Maßgebend ist auch hier, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, NZI 2017, 732 Rn. 7 wmN).

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, NZI 2017, 732 Rn. 6 wmN).

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 6 f mwN).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 4/21

    Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer

    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass eine hohe Gläubigerzahl einen Zuschlag nach § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, NZI 2017, 732 Rn. 11 mwN; vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, ZIP 2021, 1284 Rn. 19).

    Maßgebend für die Höhe des Zuschlags ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8 mwN; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, WM 2019, 548 Rn. 14; vom 12. September 2019 - IX ZB 1/17, ZIP 2019, 2016 Rn. 6).

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8 mwN; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, ZIP 2019, 715 Rn. 14; vom 12. September 2019 - IX ZB 1/17, ZIP 2019, 2016 Rn. 6).

    Nicht jede Abweichung vom Normalfall rechtfertigt einen Zu- oder Abschlag; vielmehr muss die Abweichung so signifikant sein, dass erkennbar ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht die besondere und vom Umfang her erhebliche Tätigkeit des vorläufigen Verwalters auch in einer vom Normalfall abweichenden Festsetzung der Vergütung ihren Niederschlag fände (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226 Rn. 15; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7).

  • BGH, 29.04.2021 - IX ZB 58/19

    In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 6 mwN).

    Es hat hiermit dem Umstand Rechnung getragen, dass der Einzug von Forderungen des Schuldners grundsätzlich zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters gehört und eine Erhöhung der Regelvergütung durch einen Zuschlag nur dann in Betracht kommen kann, wenn der quantitative oder qualitative Arbeitsaufwand des Insolvenzverwalters wegen Vorliegens besonderer Umstände signifikant höher ausfällt als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN; s. auch Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 3 Rn. 74, 76; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl., Teil A § 5 Rn. 90).

    Entscheidend ist auch hier, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker als in entsprechenden Insolvenzverfahren üblich in Anspruch genommen hat (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017, aaO Rn. 11).

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20

    Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist von dem Tatrichter so vorzunehmen, dass

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st.Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 6 mwN; vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, WM 2021, 1194 Rn. 9).

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8 mwN; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, ZIP 2019, 715 Rn. 14; vom 12. September 2019 - IX ZB 1/17, ZIP 2019, 2016 Rn. 6).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 1/17

    Übertragung der einem Insolvenzverwalter obliegenden Aufgabe auf einen

    Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7 mwN; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, WM 2019, 548 Rn. 14).
  • LG Offenburg, 05.01.2018 - 1 T 26/18

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschläge bei der Insolvenzverwaltung einer

    Es wird eine - wertende - Gesamtwürdigung verlangt, um den endgültigen Ab- oder Zuschlag festzusetzen (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15 -, Rn. 7, juris; Haarmeyer/Mock InsVV § 3 Rn. 126 - 127, beck-online).

    Dieser hat zuletzt einen Zuschlag von 0, 25 für einen Insolvenzverwalter für ausreichend erachtet, der einen extrem aufwändigen und letztlich erfolglosen Prozess gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin geführt hat (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15).

    Zudem fehlt es insoweit auch an den übrigen Zulassungsvoraussetzungen, weil sich der Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15) bereits mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen einen Zuschlag rechtfertigen kann.

  • BGH, 07.10.2021 - IX ZB 42/20

    Rechtfertigung eines Abschlags von der Regelvergütung des Insolvenzverwalters

    Vielmehr genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach in Erwägung zieht und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung etwaiger Überschneidungen und im Rahmen einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 44; Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7; vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, WM 2019, 548 Rn. 14; vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, ZIP 2021, 1284 Rn. 10; vom 10. Juni 2021 - IX ZB 51/19, ZIP 2021, 1555 Rn. 50).
  • LG Dresden, 22.06.2022 - 5 T 722/21

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

  • LG Köln, 13.05.2019 - 13 T 167/18

    Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung und

  • LG Dortmund, 01.03.2022 - 9 T 109/21
  • AG Münster, 09.07.2020 - 75 IN 58/14

    Vergütungsfestsetzung, vereinnahmte Umsatzsteuern Berechnungsgrundlage, Abschlag

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