Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11324
BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15 (https://dejure.org/2017,11324)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - IX ZB 45/15 (https://dejure.org/2017,11324)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15 (https://dejure.org/2017,11324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 109 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution vom Insolvenzbeschlag bei Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners

  • IWW

    § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 35 Abs. 1 InsO, § 108 Abs. 1 InsO, § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 112 Nr. 1 InsO, § 551 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 BGB

  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Enthaftungserklärung durch den Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners; Freiwerden des Anspruchs des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag; Anordnung ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Massezugehörigkeit der Mietkaution bei Erklärung gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution vom Insolvenzbeschlag bei Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Insolvenzrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Freigabe der Schuldnerwohnung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 109 Abs. 1 S. 2
    Abgabe einer Enthaftungserklärung durch den Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners; Freiwerden des Anspruchs des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag; Anordnung ...

  • rechtsportal.de

    Abgabe einer Enthaftungserklärung durch den Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners; Freiwerden des Anspruchs des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag; Anordnung ...

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren: Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution vom Insolvenzbeschlag bei Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Enthaftungserklärung: Kaution gehört dem Mieter!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters für Wohnraummiete des Schuldners

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters bezüglich Wohnraummietverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kautionsrückzahlung und der Insolvenzbeschlag

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution vom Insolvenzbeschlag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Enthaftungserklärung für das Wohnraummietverhältnis: Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung der Mietkaution wird vom Insolvenzbeschlag frei

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterinsolvenz: Wem steht die Kaution zu?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung der Mietkaution bei Enthaftungserklärung durch Insolvenzverwalter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietkaution im Insolvenzverfahren

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Die Mietkaution fällt nicht in die Insolvenzmasse, wenn der Verwalter die Erklärung gem. § 109 Abs. 1 S. 2 InsO abgegeben hat

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Die Mietkaution steht nach einer Enthaftungserklärung dem Schuldner zu

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Enthaftungserklärung: Kaution steht dem Mieter zu, nicht dem Insolvenzverwalter! (IMR 2017, 254)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Freiwerden der Mietkaution bei Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters (IVR 2017, 149)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1747
  • ZIP 2017, 33
  • ZIP 2017, 884
  • MDR 2017, 728
  • NZI 2017, 444
  • NZM 2017, 437
  • ZMR 2017, 528
  • WM 2017, 872
  • DB 2017, 1583
  • ZInsO 2017, 875
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 136/13

    Mietrechtsstreit um die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens:

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15
    Wird eine Forderung freigegeben, fällt auch ein mit deren Beitreibung erzieltes Vermögen nicht in die Insolvenzmasse (BGH, Urteil vom 21. April 2005 - IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32, 37; vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, WM 2014, 1239 Rn. 33).

    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, WM 2014, 1000 Rn. 13 ff; vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, WM 2014, 1239 Rn. 7, 14 ff; vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rn. 20).

    Der Vermieter hat deshalb nach diesem Zeitpunkt eine Kündigung an den Schuldner zu richten (BGH, Urteil vom 9. April 2014, aaO Rn. 9), für eine Klage gegen den Vermieter auf Auszahlung eines nach der Enthaftungserklärung entstandenen Nebenkostenguthabens fehlt dem Insolvenzverwalter die Prozessführungsbefugnis (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014, aaO Rn. 6), und die Kündigungssperre des § 112 Nr. 1 InsO verliert ihre Geltung (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, aaO Rn. 24 ff).

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 107/13

    Zu der vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" des Mietverhältnisses über die

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15
    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, WM 2014, 1000 Rn. 13 ff; vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, WM 2014, 1239 Rn. 7, 14 ff; vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rn. 20).

    Der Vermieter hat deshalb nach diesem Zeitpunkt eine Kündigung an den Schuldner zu richten (BGH, Urteil vom 9. April 2014, aaO Rn. 9), für eine Klage gegen den Vermieter auf Auszahlung eines nach der Enthaftungserklärung entstandenen Nebenkostenguthabens fehlt dem Insolvenzverwalter die Prozessführungsbefugnis (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014, aaO Rn. 6), und die Kündigungssperre des § 112 Nr. 1 InsO verliert ihre Geltung (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, aaO Rn. 24 ff).

  • BGH, 17.06.2015 - VIII ZR 19/14

    Außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15
    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, WM 2014, 1000 Rn. 13 ff; vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, WM 2014, 1239 Rn. 7, 14 ff; vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, BGHZ 206, 1 Rn. 20).

    Der Vermieter hat deshalb nach diesem Zeitpunkt eine Kündigung an den Schuldner zu richten (BGH, Urteil vom 9. April 2014, aaO Rn. 9), für eine Klage gegen den Vermieter auf Auszahlung eines nach der Enthaftungserklärung entstandenen Nebenkostenguthabens fehlt dem Insolvenzverwalter die Prozessführungsbefugnis (BGH, Urteil vom 22. Mai 2014, aaO Rn. 6), und die Kündigungssperre des § 112 Nr. 1 InsO verliert ihre Geltung (BGH, Urteil vom 17. Juni 2015, aaO Rn. 24 ff).

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15
    Wird eine Forderung freigegeben, fällt auch ein mit deren Beitreibung erzieltes Vermögen nicht in die Insolvenzmasse (BGH, Urteil vom 21. April 2005 - IX ZR 281/03, BGHZ 163, 32, 37; vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, WM 2014, 1239 Rn. 33).
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZA 5/14

    Nachtragsverteilung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Veräußerungserlöse

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15
    Gegenstände der Masse können vom Insolvenzverwalter freigegeben werden mit der Folge, dass der Insolvenzbeschlag endet und der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wiedererlangt (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - IX ZA 5/14, WM 2014, 956 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 09.10.2014 - IX ZA 20/14

    Insolvenzverfahren: Verfahrenskostenstundung oder Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15
    Er begründet ein Anwartschaftsrecht, das im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters zur Insolvenzmasse gehört (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 20/14, WM 2014, 2235 Rn. 7).
  • LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22

    Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden

    Denn im Falle einer Mietermehrheit ist es ausreichend, wenn Härtegründe nur in der Person eines von mehreren Mietern vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1747, Tz. 27; LG Bochum, Beschluss vom 16. Februar 2007 - 10 S 68/06, BeckRS 2007, 4346; Hartmann, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2024, BGB § 574 Rz. 21; Häublein, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2023, § 574 Rz. 10; Siegmund, in: Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. Aufl. 2023, § 574 Rz. 2; Tiedemann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl. 2023, § 574 Rz. 16).
  • AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21

    Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!

    Sinn und Zweck der Mietkaution, die als Sicherheit für den Vermieter dienen soll, widerspricht es nämlich, ein Abwohnen der Kaution zuzulassen, da während des laufenden Mietverhältnisses die Beklagten/Mieter lediglich einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der Mietkaution nach Vertragsende hatten (BGH, Beschluss vom 16.03.2017, Az.: IX ZB 45/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 1747 f.), so dass eine Aufrechnung des von den Klägern/Mietern geleisteten Mietkautionsbetrages gegen Mietzahlungsansprüche der Beklagten/Vermieterin vor dem Ende des Mietverhältnisses hier auch nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 12.01.1972, Az.: VIII ZR 26/71, u.a. in: MDR 1972, Seite 411).
  • BGH, 21.02.2019 - IX ZB 7/17

    Abgrenzung des Kautionsrückzahlungsanspruchs des Mieters von den von ihm selbst

    Dem Insolvenzbeschlag unterliegt regelmäßig auch der Anspruch auf Rückzahlung einer Mietkaution, der aufschiebend bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses und die Rückgabe der Mietsache bereits mit der Entrichtung der Kaution an den Vermieter entsteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 20/14, ZInsO 2014, 2320 Rn. 7 mwN; vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, ZInsO 2017, 875 Rn. 7).
  • BGH, 13.07.2017 - IX ZB 33/16

    Insolvenzverfahren: Umfang der von Schuldner abgegebenen Enthaftungserklärung

    Wie der Senat mit Beschluss vom 16. März 2017 (IX ZB 45/15, ZInsO 2017, 875) entschieden und näher begründet hat, scheidet auch der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer Mietkaution bis zur gesetzlich zulässigen Höhe (§ 551 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 BGB) aus der Insolvenzmasse aus, wenn der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgibt.
  • KG, 29.09.2020 - 14 U 1036/20

    Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters: Schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen

    Mit dem Wirksamwerden der Erklärung geht vielmehr die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis betreffend das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners in vollem Umfang vom Verwalter wieder auf den Schuldner über (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 107/13, juris Rn. 13 ff. vom 22. Mai 2014 - IX ZR 136/13, juris Rn. 14 ff.; Versäumnisurteil vom 17. Juni 2015 - VIII ZR 19/14, juris Rn. 20 Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 9).

    Die mit dieser Erklärung verbundene Freigabe erstreckt sich nämlich auf dasjenige Vermögen des Schuldners, das der weiteren Durchführung des Mietvertrags zuzuordnen ist; vom Insolvenzbeschlag frei werden insbesondere alle mietvertraglichen Forderungen des Schuldners, die erst nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Enthaftungserklärung entstehen (BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 10).

    Mit der Einführung dieser Regelung durch das Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2710) wollte der Gesetzgeber den Schuldner vor Obdachlosigkeit schützen, die drohte, wenn der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis über die Wohnung des Schuldners kündigte, um die Mietkaution für die Masse zu vereinnahmen (vgl. BT-Drucks. 14/5680, S. 16 vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - IX ZB 45/15, juris Rn. 8).

  • AG Nürnberg, 26.07.2023 - 14 C 2770/23

    Enthaftungserklärung, Betriebskostenabrechnung, Insolvenzverwalter,

    Für eine Klage gegen den Vermieter auf Auszahlung eines nach der Enthaftungserklärung entstandenen Nebenkostenguthabens fehlt dem Insolvenzverwalter die Prozessführungsbefugnis (BGH, Beschluss vom 16.3.2017 - IX ZB 45/15, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht