Rechtsprechung
   OLG Dresden, 28.08.2000 - 7 W 1396/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6972
OLG Dresden, 28.08.2000 - 7 W 1396/00 (https://dejure.org/2000,6972)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.08.2000 - 7 W 1396/00 (https://dejure.org/2000,6972)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. August 2000 - 7 W 1396/00 (https://dejure.org/2000,6972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 14 Abs. 1
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 261
  • NZS 2001, 264
  • ZInsO 2000, 560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Dementsprechend wird angenommen, daß eine halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ohne weiteres eine Zahlungsunfähigkeit umfassend glaubhaft macht (OLG Celle NZI 2000, 214, 216; OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561 f; vgl. OLG Naumburg KTS 2000, 440, 441 f).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit; Rechtsfolgen von

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt bei Anwendung dieser Methode die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dar, welches für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit spricht, weil diese Forderungen in der Regel wegen der drohenden Strafbarkeit gemäß § 266a StGB bis zuletzt bedient werden (BGHZ 149, 178, 187; BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, WM 2003, 1776, 1778; ebenso: OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561; OLG Celle NZI 2000, 214, 216; zustimmend: Braun/Kind, InsO, 2. Aufl. § 14 Rn. 23; FK-InsO/Schmerbach, 4. Aufl. § 14 Rn. 77; HK-InsO/Kirchhof, aaO § 14 Rn. 17; MünchKomm-InsO/Schmahl, § 14 Rn. 34; Pape in Kübler/Prütting, InsO § 14 Rn. 52).
  • OLG Rostock, 10.07.2006 - 3 U 158/05

    Insolvenzanfechtung - Kongruente Deckung

    Ähnlich hat das OLG Celle befunden, dass die beharrliche Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen über einen längeren Zeitraum (sechs Monate) im Rahmen der Glaubhaftmachung eines Insolvenzgrundes bei Antragstellung genügen müsse (OLG Celle, Beschl. vom 09.02.2000 - 2 W 101/99 - NZI 2000, 214; dem folgend OLG Dresden Beschl. vom 28.08.2000 - 7 W 1396/00 - ZInsO 2000, 560; OLG Naumburg Beschl. vom 22.02.2000 - 5 W 1/00 - MDR 2000, 1153 = KTS 2000, 440).

    Nach der allgemeinen Erfahrung ist nicht zu vermuten, dass er den Sozialversicherer als Ersten nicht mehr befriedige (BGH Urt. vom 25.10.2001, a.a.O.; BGH Urt. vom 20.11.2001 - IX ZR 48/01 - BGHZ 149, 178 = ZIP 2002, 87 = NJW 2002, 515 = ZInsO 2002, 29; BGH Urt. vom 27.05.2003 - IX ZR 169/02 - ZIP 2003, 1506 = ZInsO 2003, 764 = NJW 2003, 3347; OLG Celle Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.; OLG Dresden Beschl. vom 28.08.2000, a.a.O.; OLG Naumburg Beschl. vom 22.02.2000, a.a.O.).

    Auch das OLG Dresden (Beschl. vom 28.08.2000, a.a.O.) und das OLG Celle (Beschl. vom 09.02.2000, a.a.O.) sowie der Bundesgerichtshof (Urt. vom 27.05.2003, a.a.O.) ordnen die Vortrags- und Beweislast für eine Zahlungsunwilligkeit dem Schuldner bzw. dem Anfechtungsgegner zu.

    Darüber hinaus führt das OLG Dresden (Beschl. vom 28.08.2000, a.a.O.) zutreffend aus, dass gerade der Umstand, dass der Schuldner leistet, aber nie die vollständige Befriedigung erreicht, gegen einen Zahlungsunwillen spricht, denn mit der Teilzahlung demonstriert er seinen Zahlungswillen.

  • OLG Dresden, 23.04.2001 - 13 W 172/01

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung der

    Dies genügt für die Annahme einer Gesetzesverletzung (vgl. OLG Celle ZIP 2000, 1675 m.w.N.; OLG Dresden ZInsO 2000, 560, 561).

    So wird in einem beharrlichen Nichtbegleichen unbestrittener Sozialversicherungsbeiträge erst bei einem Rückstand von mindestens sechs Monaten ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit gesehen (OLG Celle ZIP 2000, 1675, 1678; OLG Dresden ZInsO 2000, 560 f.; OLG Zweibrücken MDR 2001, 413; ferner HK/Kirchhof, a.a.O., § 14 Rdn. 13; OLG Naumburg KTS 2000, 440: Zahlungsunfähigkeit jedenfalls bei neun Monaten erheblichen Zahlungsrückstandes).

  • LG Dessau-Roßlau, 14.11.2012 - 1 T 319/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Glaubhaftmachung im

    Ein Eröffnungsgrund könne auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden, wie sich aus Entscheidungen des BGH (Az. IX ZB 29/03 u. IX ZB 238/05), des OLG Celle (Az. 2 W 101/99) und des OLG Dresden (Az. 7 W 1396/00 u. 13 W 172/01) ergebe.

    Die nicht unerhebliche Teilzahlung des Antragsgegners in Höhe von 1.213,49 Euro von Ende September 2012 verstärkt diese Indizienschwäche noch zusätzlich, wenngleich das Beschwerdegericht nicht verkennt, dass Teilzahlungen nicht per se geeignet sind, eine - ggfs. neu gewonnene - Zahlungsfähigkeit zu belegen (so etwa nicht bei fortlaufenden Beitragsrückständen von mehr als sechs Monaten und partiellen Zahlungen auf einzelne rückständige Monatsbeiträge; vgl. dazu: OLG Dresden, ZInsO 2000, 560).

  • LG Köln, 18.12.2018 - 16 O 7/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen ein starkes Indiz dar, welches für den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit spricht, weil diese Forderungen in der Regel wegen der drohenden Strafbarkeit gemäß § 266a StGB bis zuletzt bedient werden (BGHZ 149, 178 [187] = NJW 2002, 515 = NZI 2002, 91; BGH, NJW-RR 2003, 1632 = NZI 2003, 542 = WM 2003, 1776 [1778]; ebenso: OLG Dresden, ZInsO 2000, 560 [561]; OLG Celle, NZI 2000, 214 [216]; zust. Braun/Kind, InsO, 2. Aufl., § 14 Rdnr. 23; Schmerbach, in: Frankfurter Komm. z. InsO, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 77; Kirchhof, in: Heidelberger Komm. z. InsO, § 14 Rdnr. 17; Schmahl, in: MünchKomm-InsO, § 14 Rdnr. 34; Pape, in: Kübler/Prütting, InsO, § 14 Rdnr. 52).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

    Es ist anerkannt, dass auch im Rechtsbeschwerdeverfahren die Tatsachenwürdigung der Vorinstanz dahingehend überprüft werden kann, ob der Tatrichter insoweit alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen sowie die Anforderungen an die Glaubhaftmachung zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. August 2000 - 7 W 1396/00 - OLG Köln Beschluss vom 29. Dezember 1999 - 2 W 188/99 - = ZinsO 2000, 43, 44; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 23, jew. m.w.N.).
  • LG Duisburg, 25.03.2009 - 7 T 256/08

    Zahlungsunfähigkeit bei Geldilliquidität und zusätzlicher Zahlungsunwilligkeit

    Zwar ist für die Glaubhaftmachung der Forderungen nicht ausreichend, dass das amtlich erklärt, dass die Forderung besteht und einen Insolvenzantrag stellt ( so noch OLG Köln, NZI 2000, 78; OLG Zweibrücken, NZI 2001, 30; OLG Dresden, ZInsO 2000, 560 ).
  • LG Wuppertal, 21.11.2008 - 2 O 151/08

    Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Zahlung der Beiträge außerhalb

    Diese Voraussetzungen können gegeben sein, wenn Sozialversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von einem halben Jahr nicht abgeführt wurden (BGH ZIP 2002, 87; ZIP 2006, 1457; OLG Dresden ZinsO 2000, 560), wenn auf ständig ansteigende Verbindlichkeiten Zahlungen versprochen, aber nur teilweise oder gar nicht erbracht werden (BGH ZIP 2007, 1511; OLG Rostock ZinsO 2006, 1109), wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen werden und dem Anfechtungsgegner den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (vgl. BGH NJW 2003, 3347; ZIP 2004, 669; NZI 2005, 692), wenn sich für den Anfechtungsgegner das typische Bild eines Unternehmens in der Krise ergibt, weil der Schuldner etwa bereits mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen überzogen wurde und einen erfolglosen Vollstreckungsversuch über sich ergehen lassen musste (OLG Brandenburg ZinsO 2007, 40).
  • LG Hamburg, 21.11.2001 - 326 T 171/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    I.d.R. ist ein fruchtloser Vollstreckungsversuch nachzuweisen (Abgrenzung zu OLG Celle, ZIP 2000, 1678; OLG Dresden, ZInsO 2000, 560).
  • AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11

    Fruchtlosigkeit eines Pfändungsversuchs innerhalb von zwei Jahren als

  • LG Freiburg, 23.01.2003 - 4 T 260/02

    Insolvenzeröffnung: Glaubhaftmachung der Forderung des Sozialversicherungsträgers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht