Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 07.12.2001

Rechtsprechung
   LAG Köln, 02.03.2001 - 11 Sa 1386/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9239
LAG Köln, 02.03.2001 - 11 Sa 1386/00 (https://dejure.org/2001,9239)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.03.2001 - 11 Sa 1386/00 (https://dejure.org/2001,9239)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. März 2001 - 11 Sa 1386/00 (https://dejure.org/2001,9239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang und Übergang von Arbeitsverhältnissen; Beschränkung des Erwerbs auf einzelne Betriebsteile erfordert entsprechenden Willen der Beteiligten; Eintritt in den Arbeitsvertrag des Klägers durch Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 613 a
    Betriebsteilübergang; Zuordnung der Arbeitsverhältnisse; Zentrale Dienste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 513
  • ZInsO 2001, 868
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Soweit das Landesarbeitsgericht in Anlehnung an das Landesarbeitsgericht Köln (2. März 2001 - 11 Sa 1386/00 - LAGE BGB § 613a Nr. 80b) annimmt, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die in zentralen Unternehmensbereichen tätig waren, auf einen Betriebsteilerwerber dann übergehen, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend den übergehenden Betriebsteilen zugute kommt, so entspricht dies nicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
  • LAG Hamm, 27.11.2003 - 4 Sa 839/03

    Betriebsbedingte Kündigung im Zuge der Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes

    Etwas anders mag für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern gelten, die in zentralen Unternehmensbereichen tätig waren, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend den übergehenden Betriebsteilen zugute kam ( LAG Köln v. 02.03.2001 - 11 Sa 1386/00, ZInsO 2001, 868; LAG Köln v. 08.06.2001 - 11 Sa 281/01, ZInsO 2002, 96).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Das ist anzunehmen, wenn für den zentral tätigen Arbeitnehmer die Beschäftigungsmöglichkeit im verbleibenden zentralen Unternehmensbereich des Veräußerers infolge des Betriebsteilübergangs entfällt (LAG Köln v. 02.03.2001 - 11 Sa 1386/00, LAGE § 613a BGB Nr. 80b = ZInsO 2001, 868 ; LAG Köln v. 08.06.2001 - 11 Sa 281/01, LAGE § 613a BGB Nr. 81a = LAGReport 2002, 34 = MDR 2001, 1422 = ZInsO 2002, 96).
  • LAG Bremen, 22.06.2005 - 2 Sa 218/04
    aa) Mit dem Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 2. März 2001, Az: 11 Sa 1386/00 = LAGE § 613a BGB Nr. 80b) ist die Berufungskammer der Auffassung, dass Arbeitnehmer, die in zentralen Unternehmensbereichen tätig waren, auf den Betriebsteilerwerber dann übergehen, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend den übergehenden Betriebsteilen zugute kam.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21449
LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00 (https://dejure.org/2001,21449)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00 (https://dejure.org/2001,21449)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - 11 Sa 1386/00 (https://dejure.org/2001,21449)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a Abs. 1
    Betriebsteilübergang - Umfang - einzelne Betriebsteile - Beschränkung auf Teilbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2001, 868
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00
    Denn bei der erforderlich werdenden Zuordnung der Arbeitnehmer zu den teils übergehenden teils verbleibenden Betriebsteilen ist primär auf den Willen der Beteiligten abzustellen (BAG, Urteil vom 20.07.1982 -- 3 AZR 261/80 in AP Nr. 31 zu § 613a BGB ; Urteil vom 25.06.1985 -- 3 AZR 254/83 in AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG ) -- ein Kriterium, das ausfiele, wenn der Wille der Beteiligten gar nicht auf eine Teilübertragung gerichtet ist.
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00
    Denn bei der erforderlich werdenden Zuordnung der Arbeitnehmer zu den teils übergehenden teils verbleibenden Betriebsteilen ist primär auf den Willen der Beteiligten abzustellen (BAG, Urteil vom 20.07.1982 -- 3 AZR 261/80 in AP Nr. 31 zu § 613a BGB ; Urteil vom 25.06.1985 -- 3 AZR 254/83 in AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG ) -- ein Kriterium, das ausfiele, wenn der Wille der Beteiligten gar nicht auf eine Teilübertragung gerichtet ist.
  • LAG Köln, 15.08.2001 - 7 Sa 1403/00

    Geschäftsführer; Arbeitsverhältnis; Organstellung; Verschmelzung;

    Bezeichnenderweise hat die Beklagte in dem Parallelverfahren 11 Sa 1386/00 ausweislich der Entscheidungsgründe des Urteils vom 02.03.2001 den Tatbestand des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr bestritten.
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