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Rechtsprechung
   LG Berlin, 22.05.2002 - 86 T 267/02   

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LG Berlin, 22.05.2002 - 86 T 267/02 (https://dejure.org/2002,20503)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.05.2002 - 86 T 267/02 (https://dejure.org/2002,20503)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 86 T 267/02 (https://dejure.org/2002,20503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Aufhebung der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens mangels vorheriger Bemühungen des Schuldners zur Erlangung einer Erwerbstätigkeit; Maßgeblicher Zeitpunkt für das Entstehen der Erwerbsobliegenheit; Gleichsetzung des Begriffs "Vermögen" mit ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versagung einer Stundung der Insolvenzverfahrenskosten nicht wegen fehlenden Bemühens des Schuldners um Erwerbstätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 680
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Die Stundung nach § 4a Abs. 1 Satz 3 und 4 InsO ist nicht nur bei Vorliegen eines der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO genannten Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, sondern auch in anderen Fällen des § 290 Abs. 1 InsO ausgeschlossen, sofern sie bereits in diesem Verfahrensstadium zweifelsfrei gegeben sind (LG München ZVI 2003, 301, 302; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4a Rn. 10; Nerlich/Römermann/Becker, InsO § 4a Rn. 32 ff; a.A. LG Berlin ZInsO 2002, 680, 681; Ahrens ZVI 2003, 268, 269; Kübler/ Prütting/Wenzel, InsO § 4a Rn. 38).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 160/09

    Widerruf einer Verfahrenskostenstundung mangels Ausübung einer angemessenen

    Zwar besteht die Erwerbsobliegenheit nach § 4c Nr. 4 InsO - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - bereits ab dem Zeitpunkt der Stundungsbewilligung (BT-Drucks. 14/5680, S. 23; vgl. ferner LG Berlin ZInsO 2002, 680, 681; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 4c Rn. 36; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 4c Rn. 11; Jaeger/Eckardt, InsO § 4c Rn. 57; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 4c Rn. 21).
  • LG Stendal, 04.09.2014 - 25 T 131/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Versagung einer Verfahrenskostenstundung bei

    Der Begriff des Vermögens ist hierbei weitestgehend gleich zu setzen mit dem Begriff der Insolvenzmasse (vgl. Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.05.2012, Az.: 86 T 267/02, 3. Orientierungssatz, zitiert nach juris; Braun, Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl., § 4a Rn 10 m.w.N.; Uhlenbruck, Kommentar zur Insolvenzordnung, 13. Aufl., § 4a Rn 7 m.w.N.).
  • LG Frankenthal, 13.02.2007 - 1 T 36/07
    Denn die Stundung nach § 4a Abs. 1 Satz 3 und 4 InsO ist - anders als der Gesetzeswortlaut zunächst vermuten lässt - nicht nur bei Vorliegen eines der in § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO genannten Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung, sondern auch in anderen Fällen des § 290 Abs. 1 InsO ausgeschlossen, sofern sie bereits in diesem Verfahrensstadium zweifelsfrei gegeben sind ( LG München ZVI 2003, 301, 302; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 4a Rn. 10; Nerlich/Römermann/Becker, InsO § 4a Rn. 32 ff; a.A. LG Berlin ZInsO 2002, 680, 681 ; Ahrens ZVI 2003, 268, 269; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 4a Rn. 38).
  • LG Düsseldorf, 28.09.2015 - 25 T 435/15

    Stundung der Kosten eines Schuldners für das Schuldenbereinigungsplanverfahren

    Davon, die Stundung nur dann zu gewähren, wenn der Schuldner bereits im Vorfeld der in § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO normierten Obliegenheit nachgekommen ist, hat der Gesetzgeber aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung bei der Gewährung der Stundung gerade abgesehen (vgl. LG Trier, Beschluss vom 25.10.2011, 6 T 103/11, in: juris; LG Koblenz, Beschluss vom 02.07.2008, 2 T 444/08, in: juris; LG Berlin, ZInsO 2002, 680).
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 07.05.2002 - 6 T 212/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,29529
LG Arnsberg, 07.05.2002 - 6 T 212/02 (https://dejure.org/2002,29529)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 07.05.2002 - 6 T 212/02 (https://dejure.org/2002,29529)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 6 T 212/02 (https://dejure.org/2002,29529)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2002, 680
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