Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 22.09.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 83/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5116
OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 83/05 (https://dejure.org/2005,5116)
OLG München, Entscheidung vom 06.09.2005 - 32 Wx 83/05 (https://dejure.org/2005,5116)
OLG München, Entscheidung vom 06. September 2005 - 32 Wx 83/05 (https://dejure.org/2005,5116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 85 Abs. 2
    Aufnahme eines FGG-Verfahrens durch Insolvenzschuldner bei Nichtbetreibung durch Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 85 Abs. 2
    Aufnahme von Aktivprozessen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht eines Gemeinschuldners im Verfügungsbereich des Insolvenzverwalters; Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde ; Beschwerdeberechtigung eines Insolvenzverwalters; Auslegungsfährigkeit einer Rücknahme der ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Beschwerderecht des InsO-Schuldners

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 7 T 4898/05
  • OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 83/05

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 35
  • ZInsO 2005, 1113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.08.1995 - 2 Wx 29/95
    Auszug aus OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 83/05
    Abgesehen davon käme die Beiordnung eines Rechtsanwalts schon deswegen nach §§ 121 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 14 FGG zur Einlegung einer formgerechten weiteren Beschwerde nicht in Betracht, weil diese auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts durch Erklärung zur Niederschrift eines zuständigen Gerichts eingelegt werden kann (OLG Köln RPfleger 1996, 116).
  • BayObLG, 18.07.1978 - BReg. 3 Z 148/76
    Auszug aus OLG München, 06.09.2005 - 32 Wx 83/05
    Insbesondere § 240 ZPO findet nach herrschender Auffassung im Bereich des FGG, zu dem auch das Verfahren nach der Grundbuchordnung gehört, keine Anwendung (vgl. BayObLGZ 1978, 209/211).
  • OLG München, 02.07.2008 - 34 Wx 16/08

    Grundbuchsache: Löschung eines Amtswiderspruchs bei Grundbuchumschreibung

    Gleichfalls kann dahinstehen, ob entsprechend der Rechtsprechung des 32. Senats (vgl. Beschlüsse vom 6.9.2005, 32 Wx 83/05, und vom 27.3.2007, 32 Wx 037/07) die Beteiligte zu 1 zur Verfahrensführung berechtigt ist.
  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18

    Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung

    Unabhängig von der Frage, ob § 85 Abs. 2 InsO im Grundbuchverfahren entsprechende Anwendung finden kann (OLG München, 32. Zivilsenat, Rpfleger 2006, 35 f.), kommt auch eine "Aufnahme" des Verfahrens durch die Insolvenzschuldnerin, die Beteiligte zu 1, vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil vor Einlegung der Beschwerde kein Verfahren bei Gericht anhängig war, das infolge der Insolvenzeröffnung entsprechend § 240 ZPO unterbrochen gewesen wäre und deshalb aufgenommen werden könnte, denn bereits mit Beschluss des Senats vom 30.9.2015 (34 Wx 293/15) war die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zurückgewiesen worden und mit Beschluss des Grundbuchamts vom 19.10.2015 der Eintragungsantrag.
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Wx 51/08

    Beschwerdebefugnis im FGG -Verfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Mit diesem Eröffnungsbeschluss ist nach § 80 Abs. 1 InsO die Befugnis des Beteiligten zu 1), sein Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, und damit auch das Beschwerderecht für ein Verfahren § 71 Abs. 1 GBO (vgl. OLG Karlsruhe, FGPrax 2005, 219; OLG München, OLG-Report 2005, 853 f. mit weit. Nachw.; Demharter, a.a.O., § 71, Rdn. 60) auf den Beteiligten zu 2) als den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter übergegangen.
  • VG Minden, 20.03.2023 - 2 K 1763/19
    vgl. zur Zulässigkeit und Notwendigkeit einer solchen analogiebedingten Anpassung der Rechtsfolge: Regenfus, JA 2009, 579, 581; Häublein, WuM 2010, 391, 394, m.w.N.; implizit auch OLG München, Beschluss vom 6. September 2005 - 32 Wx 83/05 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20331
LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05 (https://dejure.org/2005,20331)
LG Göttingen, Entscheidung vom 22.09.2005 - 10 T 89/05 (https://dejure.org/2005,20331)
LG Göttingen, Entscheidung vom 22. September 2005 - 10 T 89/05 (https://dejure.org/2005,20331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,20331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2005, 689
  • ZInsO 2005, 1113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Arnsberg, 27.02.2004 - 3 S 22/04

    Verbot der Einzelzwangsvollstreckung im Insolvenzverfahren; Schutz der

    Auszug aus LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05
    Einem solchen Nachteil muss sich die Gläubigerin nicht aussetzen (vgl. Landgericht Arnsberg, NZI 2004, 515, 516; Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung /Ehricke, § 294, Rn. 15).
  • AG Göttingen, 06.06.2005 - 74 IN 215/03

    Antrag der auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der

    Auszug aus LG Göttingen, 22.09.2005 - 10 T 89/05
    hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen durch C. als Einzelrichterin auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 7.7.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Göttingen vom 6.6.2005 - 74 IN 215/03 -.
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZB 313/11

    Zwangsvollstreckungsverbot für den Gläubiger einer Forderung aus unerlaubter

    Nach dieser Entscheidung steht das Vollstreckungsverbot des § 294 Abs. 1 InsO vielmehr nur der Zulässigkeit der Klageerhebung, die eine spätere Zwangsvollstreckung vorbereitet, nicht entgegen (BGH, aaO Rn. 8 f; LG Göttingen, ZInsO 2005, 1113, 1114).
  • AG Göttingen, 10.04.2008 - 74 IK 130/00

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung i.S.d. § 725 Zivilprozessordnung

    Die vormalige gegenteilige Auffassung des erkennenden Gerichtes (AG Göttingen ZInsO 2005, 668) ist überholt durch die Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554).

    Grundsätzlich hat ein Gläubiger sogar einen Anspruch darauf, dass eine vollstreckbare Ausfertigung über den gesamten, zur Tabelle angemeldeten und nicht bestrittenen Betrag erteilt wird, wie sich aus der Begründung der oben 2 a) erwähnten Entscheidung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554) ergibt.

  • AG Göttingen, 04.06.2008 - 74 IK 159/00

    Vollstreckungsmöglichkeit aus einer zur Insolvenztabelle festgestellten

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2005, 1113 = NZI 2005, 689 = ZVI 2005, 554) hat jeder Insolvenzgläubiger das Recht, unmittelbar nach Wegfall des Vollstreckungsverbotes des § 294 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.
  • AG Göttingen, 12.02.2013 - 21 C 121/12

    Feststellung der Deliktseigenschaft einer Insolvenzforderung: Zuständigkeit der

    (LG Göttingen ZInsO 2005, 1113).
  • LG Tübingen, 29.08.2006 - 5 T 292/06

    Restschuldbefreiungsverfahren: Antrag auf Erteilung eines vollstreckbaren

    Die Kammer folgt damit letztlich im Ergebnis den Entscheidungen der Landgerichte Leipzig und Göttingen (12 T 33/06, B. v. 8.3.2006 bzw. 10 T 89/05, 22.9.2005).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht