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   OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05 - 37   

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https://dejure.org/2006,4515
OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05 - 37 (https://dejure.org/2006,4515)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.03.2006 - 8 U 119/05 - 37 (https://dejure.org/2006,4515)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. März 2006 - 8 U 119/05 - 37 (https://dejure.org/2006,4515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Ansprüche des Vermieters eines Betriebsgrundstückes gegen den Insolvenzverwalter wegen Vorenthaltung der Mietsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorenthaltung der Mietsache durch den Insolvenzverwalter nach der Kündigung eines Tankstellenmietvertrags; Zahlung einer Nutzungsentschädigung gemäß §§ 546a BGB, 55 Abs. 1 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) für die Vorenthaltung einer Mietsache; Weiterreichen des Anspruches aus § ...

  • Judicialis

    ZPO § 308; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 546; ; BGB § 546 a; ; BGB § 854 Abs. 2; ; BGB § 985; ; InsO § 45; ; InsO § 47; ; InsO § 55; ; InsO § 55 Abs. 1; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 105; ; InsO § 108 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorenthaltung der Mietsache durch den Insolvenzverwalter nach der Kündigung eines Tankstellenmietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe einer Mietsache an Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterinsolvenz: Welche Ansprüche hat Vermieter gegen Insolvenzverwalter? (IMR 2006, 169)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1469
  • ZInsO 2006, 779
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    Die Teilbarkeit des Vertrags heben die §§ 108 Abs. 2, 105 InsO gerade auch für Miet- und Pachtverhältnisse besonders hervor (BGH NJW 2002, 1198, 1199 unter III. 3. b. aa.; 2001, 2966, 2967 unter II. 2. a.).

    Allerdings genügte für das Zurückübertragen des Besitzes das Ermöglichen der Wegnahme, d. h. der Besitzerlangung durch die Klägerin (BGH NJW 2001, 2966, 2968 unter III. 2.).

    Zwar hat er das Mietverhältnis nach Insolvenzeröffnung fortgeführt, die Klägerin hat aber weder dargelegt noch bewiesen, dass sich der Zustand des Grundstücks seitdem verändert hat (BGH NJW 2001, 2966, 2967 unter II. 2. a.).

  • OLG Brandenburg, 24.03.1999 - 3 U 216/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    Maßgeblich für die Herausgabe ist, dass er den Besitz am Mietobjekt aufgibt und der Klägerin diesen verschafft (OLG Brandenburg NZM 2000, 463; Rolfs in Staudinger (2003), § 546 Rn. 9).

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Räumungspflicht (OLG Brandenburg NZM 2000, 463 f.).

  • BGH, 15.02.1984 - VIII ZR 213/82

    Entschädigungsanspruch nach § 557 BGB im Konkurs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    (3) Dagegen war die Klägerin nicht berechtigt, den Besitzübergang wegen des nicht vertragsgemäßen Zustandes zu verweigern, weshalb auch Zweifel an ihrem Rücknahmewillen bestehen (vgl. dazu OLG Dresden NZM 2000, 827 unter 1.; BGH NJW 1984, 1527 ff. unter II. 1.; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl. 2004, § 546 a Rn. 10).

    Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, denn er ersetzt als vertraglicher Anspruch eigener Art den weggefallenen Mietzinsanspruch (BGH NJW 1984, 1527, 1528 unter II. 2. a.; Staudinger/Rolfs aaO. § 546 a Rn. 34; Wolf/Eckert/Ball aaO. Rn. 1531).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    Dies hat sich die Klägerin dadurch zu Eigen gemacht, dass sie Zurückweisung der Berufung beantragt hat (BGH NJW 1990, 1910, 1911 unter I. 2.).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    Zwar muss ein Anschlussrechtsmittel nicht als solches bezeichnet sein, der entsprechende Schriftsatz muss aber zweifelsfrei erkennen lassen, dass er den Streitgegenstand der Rechtsmittelinstanz erweitern will (BGH NJW 1990, 447 ff. unter II. 3.).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    Zwar handelt es sich insoweit um erst in der Berufungsinstanz vorgelegte neue Beweismittel, die allerdings berücksichtigt werden müssen, soweit der Vortrag - wie hier - unstreitig geblieben ist (BGH NJW 2005, 291 ff. unter II. 2.).
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 204/00

    Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Rahmen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    Die Teilbarkeit des Vertrags heben die §§ 108 Abs. 2, 105 InsO gerade auch für Miet- und Pachtverhältnisse besonders hervor (BGH NJW 2002, 1198, 1199 unter III. 3. b. aa.; 2001, 2966, 2967 unter II. 2. a.).
  • OLG Dresden, 20.06.2000 - 23 U 403/00

    Vorenthalten nach § 557 BGB durch den Mieter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.03.2006 - 8 U 119/05
    (3) Dagegen war die Klägerin nicht berechtigt, den Besitzübergang wegen des nicht vertragsgemäßen Zustandes zu verweigern, weshalb auch Zweifel an ihrem Rücknahmewillen bestehen (vgl. dazu OLG Dresden NZM 2000, 827 unter 1.; BGH NJW 1984, 1527 ff. unter II. 1.; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl. 2004, § 546 a Rn. 10).
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Verweigert der Vermieter allerdings die Rücknahme unter Hinweis auf den ungeräumten oder nicht vertragsgemäßen Zustand, fehlt dem Vermieter der für die Vorenthaltung erforderliche Rücknahmewille, wenn der Verwalter nicht zu einer Räumung verpflichtet war (OLG Saarbrücken, ZInsO 2006, 779, 780 f; Jaeger/Jacoby, aaO § 108 Rn. 197; Uhlenbruck/Wegener, aaO; MünchKomm-InsO/Eckert, 3. Aufl., § 108 Rn. 123).

    Durch die Rückgabe der ungeräumten Mietsache erfüllte der Beklagte darum nicht den Tatbestand des § 546a BGB (vgl. OLG Saarbrücken, ZInsO 2006, 779, 780; MünchKomm-InsO/Eckert, 3. Aufl., § 108 Rn. 122; Uhlenbruck/Wegener, aaO § 108 Rn. 41).

  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 18 U 145/12

    Anfechtbarkeit von Mietzahlungen des Insolvenzschuldners

    Ein Nutzungsentschädigungsanspruch als Masseverbindlichkeit entsteht jedoch dann, wenn der Insovenzverwalter in dieser Funktion den vertragswidrigen Zustand (bezüglich der fehlenden Räumung) selbst zu verantworten hat (wie OLG Saarbrücken, Urt. vom 9.3.2006, Az. 8 U 119/05).

    Anders verhält es sich, wenn der Verwalter den vertragswidrigen Zustand selbst zu verantworten hat (OLG Saarbrücken, Urt. vom 9.3.2006, Az. 8 U 119/05; Münchener Kommentar InsO/Eckert, 2. Aufl., § 108 Rn. 118f., 123; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 13. Aufl., § 108 Rn. 41).

  • KG, 25.02.2019 - 8 U 6/18

    Insolvenz des Mieters eines Gewerbegrundstücks: Wiederherstellungsanspruch des

    Der Räumungsanspruch ist dann als Masseverbindlichkeit - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO - zu berichtigen, wenn der Insolvenzverwalter einen vertragswidrigen Zustand durch eigene oder ihm zurechenbare Handlungen verursacht hat (BGH, Urteil vom 05.07.2001 - IX ZR 327/99, a.a.O., Tz. 18; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2013 - I- 18 U 145/12, ZIP 2014, 190, Tz. 71; OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2006 - 8 U 199/05, ZinsO 2006, 779, Tz. 29 jeweils im Ergebnis verneint).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2018 - 5 U 5/17

    Geschäftsraummiete: Vertragsübernahme bei Anzeige einer neuen Firmierung des

    OLG, Urteil vom 9. März 2006 - 8 U 119/05 - 37, OLGR 2006, 574).
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