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   LG Potsdam, 08.01.2007 - 25 Qs 60/06   

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https://dejure.org/2007,15317
LG Potsdam, 08.01.2007 - 25 Qs 60/06 (https://dejure.org/2007,15317)
LG Potsdam, Entscheidung vom 08.01.2007 - 25 Qs 60/06 (https://dejure.org/2007,15317)
LG Potsdam, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - 25 Qs 60/06 (https://dejure.org/2007,15317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme beim Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 287
  • ZIP 2009, 48
  • JR 2008, 260
  • ZInsO 2007, 1162
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Abhängig von den sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden tatsächlichen Umständen, insbesondere der Kooperationsbereitschaft bzw. -pflicht des Adressaten der Maßnahme (vgl. MüKoStPO/Hauschild, § 103 Rn. 16; LG Potsdam, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 25 Qs 60/06, JR 2008, 260, 261; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237 zur Mitwirkungspflicht des unverdächtigen Insolvenzverwalters), kann es im Einzelfall sogar geboten sein, anstelle einer Durchsuchungsanordnung ein Herausgabeverlangen nach § 95 StPO als sanktionsfähige strafprozessuale Maßnahme vordringlich in Betracht zu ziehen.
  • LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Durchsuchung von Kanzleiräumen und

    Demnach unterliegen die von der Staatsanwaltschaft begehrten Unterlagen auch keinem Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu auch LG Potsdam, JR 2008, S. 260 f. mit Anm. Menz; Weyand, a.a.O.).

    Gerade bei der Anordnung der Durchsuchung bei einem unverdächtigen Insolvenzverwalter ist Zurückhaltung geboten (vgl. LG Berlin, ZInsO 2008, Seite 865 ; LG Potsdam, JR 2008, S. 260 f.).

    Ein auf diese Norm gestütztes Herausgabeverlangen bietet sich immer dann als strafprozessuales Instrument an, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet - also nicht etwa im Gewahrsamsbereich des Beschuldigten (Meyer-Goßner, § 95 StPO, Rz. 5 m.w.N.) -, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist, noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. hierzu Kurth, NStZ 1983, S. 327; Bittmann, NStZ 2001, S. 231ff.; LG Berlin ZInsO 2008, S. 865 ; LG Potsdam JR 2008, S. 260f. mit Anm. Menz; BVerfG NJW 1994, S. 2079, 2080f.; a.A. zur praktischen Bedeutung LG Bonn NStZ 1983, S. 327).

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
    Abhängig von den sich aus den bisherigen Ermittlungsergebnissen ergebenden tatsächlichen Umständen, insbesondere der Kooperationsbereitschaft bzw. -pflicht des Adressaten der Maßnahme (vgl. MüKoStPO/Hauschild, § 103 Rn. 16; LG Potsdam, Beschluss vom 8. Januar 2007 - 25 Qs 60/06, JR 2008, 260, 261; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237 zur Mitwirkungspflicht des unverdächtigen Insolvenzverwalters), kann es im Einzelfall sogar geboten sein, anstelle einer Durchsuchungsanordnung ein Herausgabeverlangen nach § 95 StPO als sanktionsfähige strafprozessuale Maßnahme vordringlich in Betracht zu ziehen.
  • LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16

    Durchsuchung beim Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit

    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
  • LG Neubrandenburg, 09.11.2009 - 8 Qs 190/09

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Durchsuchung und Beschlagnahme bei einem

    Jedoch ist bei der Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei einer unverdächtigen Insolvenzverwalterin äußerste Zurückhaltung geboten (vgl. LG Berlin, Entscheidung vom 09.04.2008, Az.: 523 Qs 35/08; LG Potsdam, Entscheidung vom 08.01.2007, Az.: 25 Qs 60/06).
  • LG Berlin, 09.04.2008 - 523 Qs 35/08

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses in einem

    Jedoch ist bei der Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme bei einem Insolvenzverwalter äußerste Zurückhaltung geboten (LG Potsdam, Beschluss vom 8. Januar 2007, 25 Qs 60/06).
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